Arbeitswelt & Trends

Händlerbund-Mitgliedschaft

E-Mail-Rechnungen über nie abgeschlossene Mitgliedschaft

von 26.06.2020
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Viele Unternehmer sind irritiert von Rechnungen über eine Händlerbund-Mitgliedschaft. Bild: Pressebereich Händlerbund

Der Händlerbund ist ein E-Commerce-Netzwerk, das Online-Händler in den Bereichen Recht, Marketing, Weiterbildung und Vertrieb unterstützt. Aber auch, wer noch nie etwas vom Händlerbund gehört hat, kann plötzlich eine Rechnung per E-Mail erhalten.
Wir verraten Ihnen, was es mit den Händlerbund-Rechnungen auf sich hat und wie Sie am besten vorgehen sollten, wenn Sie eine erhalten.

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Viele Unternehmer sind irritiert von Rechnungen über eine Händlerbund-Mitgliedschaft. Bild: Pressebereich Händlerbund

Was ist der Händlerbund?

Laut eigener Aussage handelt es sich bei der Händlerbund Management AG – so der vollständige Name – um den größten Onlinehandelsverband in Europa. Zum Angebot zählen Dienstleistungen aller Art, vornehmlich jedoch aus dem Bereich der Rechtssicherung.
Ob es nun um die Durchführung von Anpassungen gemäß der neuen Cookie-Rechtlinie geht, Hilfe bei Abmahnungen oder Fragen zum Verpackungsgesetz – der Händlerbund verspricht umfassende Unterstützung für Online-Händler und Shop-Betreiber aller Kategorien und Branchen.
Was zunächst einmal attraktiv und seriös klingt, führt in jüngster Vergangenheit aber häufig zu einem faden Beigeschmack, denn zahlreiche Unternehmen und Betreiber wundern sich über E-Mails mit Rechnungen für eine Mitgliedschaft, die sie nie abgeschlossen haben.

Rechnung über Mitgliedschaft vom Händlerbund

Viele Unternehmer haben in den vergangenen Tagen und Wochen E-Mails erhalten, die von der Adresse rechnung@service.haendlerbund.de versendet worden sind. Der Text der Nachricht lautet dabei:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie Ihre Rechnung 2020-JXXXXX über den Gesamtbetrag 0,00 € als PDF, für Ihre Unterlagen.

Bitte nutzen Sie diesen Link, um Ihr Lastschriftmandat zu bestätigen:

Zwar sind 0,00 Euro erwiesenermaßen 0,00 Euro, dennoch ist das Erstaunen bei vielen Empfängern groß, denn eine Mitgliedschaft haben sie nie abgeschlossen. Was steckt also dahinter?
Zum Händlerbund Unternehmen gehört auch die Plattform shopauskunft.de. Dabei handelt es sich um ein Angebot an Endkunden und Unternehmer im Bereich Online-Bewertungen. Endkunden können die Bewertungen von Online-Shops ihrer Wahl einsehen und selbst Rezensionen verfassen. Shop-Betreiber hingegen haben die Möglichkeit, ihren Shop registrieren zu lassen, um dadurch (positive) Kundenbewertungen zu erhalten und diese für die Kundengewinnung und -bindung zu nutzen. Diejenigen, die sich aber bei shopauskunft.de registrieren, erhalten später eine Rechnung vom Händlerbund.

„Willkommensgeschenk“ Händlerbund-Mitgliedschaft über shopauskunft.de

Der Händlerbund argumentiert damit, dass es sich bei der 0,00-Euro-Rechnung um ein „Willkommensgeschenk“ handelt, das Nutzern der Shopauskunft-Plattform für die Leistungen des Händlerbundes ausgestellt wird. Die Mitgliedschaft im Verband soll ein Jahr lang vollkommen kostenlos sein und Mitglieder sollen sie ohne Risiken nutzen können. Und angeblich läuft diese Mitgliedschaft auch nach diesem Zeitraum automatisch aus – ohne, dass der Nutzer aktiv werden muss.
Auf der unabhängigen Bewertungsplattform Trustpilot häufen sich jedoch die Beschwerden über das Unternehmen. Nutzer-Aussagen zufolge wurden einfach Beträge abgebucht, Versprechungen nicht eingehalten, Rabatte nicht abgezogen, Mitgliedschaften eben doch automatisch verlängert oder mit Inkasso gedroht. Auch die Erreichbarkeit und Reaktionsgeschwindigkeit auf Beschwerden soll stark zu wünschen übrig lassen.
Hinweis unserer Redaktion: Wir können und wollen den Wahrheitsgehalt dieser Bewertungen nicht beurteilen. Dennoch möchten wir zur Vorsicht mahnen. Wir raten denjenigen, die an einer Händlerbund-Mitgliedschaft interessiert sind, im Vorfeld sämtliche Verträge, Unterlagen und Rahmenbedingungen genau zu prüfen.

Online-Shop und Internet-Rechtsberatung

Grundsätzlich sollte jeder Unternehmer, der einen Online-Shop betreibt, einen entsprechend qualifizierten Rechtsexperten an seiner Seite haben. Gerade in Zeiten der DSGVO, ePrivacy oder auch der temporären Mehrwertsteueranpassung liegen im Online-Geschäft viele Stolpersteine.
Unser Tipp lautet daher: Suchen Sie sich einen Dienstleister und Datenschutzexperten bzw. eine Kanzlei, die Sie in IT-Rechtsfragen unterstützt und professionelle Lösungen bietet. Das muss aber nicht gleich ein Verband sein. Sicherlich gibt es auch in Ihrer Region lokale Experten, die sich über Ihre Anfrage freuen.
In diesem Sinne: Support your local – und zwar auch als Webseiten- oder Online-Shop-Betreiber.

Geschrieben von

Lena Klaus arbeitet seit 2018 als freie Autorin und SEO-Expertin für das IT-SERVICE.NETWORK. Besonders die Themen rund um den digitalen Wandel und New Work haben es ihr angetan. Darüber hinaus ist die erfahrene Texterin immer wieder fasziniert davon, welche neue Methoden und Tricks Hackern und Cyberkriminellen einfallen. Seit 2013 kennt Lena Klaus die IT-Branche und… Weiterlesen

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