Arbeitswelt & Trends

Home-Office-Regeln

Rechte und Pflichten im Home Office

von 22.01.2021
home office regeln
Welche Home Office Regeln gelten in Zeiten der Pandemie? Bild: Pixabay/VinzentWeinbeer

Welche Home-Office-Regeln gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Eine Frage, die sich beide Parteien gleichermaßen immer wieder stellen. Und in Anbetracht des Infektionsgeschehens sowie dem Appell der Bundesregierung, Mitarbeiter von zuhause aus arbeiten zu lassen, sorgt die Unklarheit für Zündstoff.
Wir klären auf, welche Home-Office-Regeln gelten – und welche nicht.

home office regeln

Welche Home-Office-Regeln gelten in Zeiten der Pandemie? Bild: Pixabay/VinzentWeinbeer

Home-Office-Regeln – häufig nicht eindeutig definiert

Seit Beginn der Corona-Pandemie ist „Home Office“ wohl das meist benutzte Wort im Arbeitsalltag eines jeden Büroangestellten und Unternehmers. Auch wir haben bereits unzählige Male über die Facetten der Heimarbeit berichtet – von Sicherheitsaspekten bis hin zu Tipps für das produktive Arbeiten von zuhause aus. Gerade mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Zuge der rasant steigenden Infektionszahlen, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter „wo immer möglich“ ins Home Office schicken sollen, hat sich die Brisanz rund um dieses Thema noch einmal verschärft.
Und immer wieder tauchen dazu Fragen auf. „Muss ich im Home Office arbeiten?“ und „Darf ich einfach im Home Office arbeiten?“ sind dabei nur zwei Beispiele, die zeigen, wie groß die Unsicherheit doch ist. Das gilt übrigens häufig auch für Arbeitgeber. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die bis zum ersten Lockdown nie auf die Idee gekommen wären, Abstand vom gewohnten Büroalltag zu nehmen, sind ebenso viele Fragen zu den rechtlichen Grundlagen unbeantwortet. Wir klären nun auf.

recht auf homeoffice wegen corona

Sofa statt Bürostuhl: Aktuell sinnvoll, aber ein Recht auf Home Office gibt es nicht. Bild: Unsplash/ConvertKit

Anrecht auf Home Office

Die wohl wichtigste Information gleich vorab: Bislang gibt es kein Anrecht auf Home Office. Lesen Sie dazu gern unsere separaten Artikel „Anspruch auf Home Office“ und „Recht auf Home Office wegen Corona?“ und erfahren Sie mehr über die Details und Hintergründe. Aber: Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, ist schwer damit beschäftigt, das zu ändern. Er plant einen gesetzlichen Anspruch auf Home Office. Im ersten Gesetzesentwurf war „nur“ von 24 Tagen pro Jahr (!) die Rede.
Inzwischen scheint es sogar nur noch um eine gesetzliche Erörterungspflicht zu gehen, in deren Zuge Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine Home-Office-Option sprechen und möglichst zu einer Übereinstimmung kommen sollen. Derzeit liegt ein Referentenentwurf für dieses sogenannte „Mobile-Arbeit-Gesetz“ innerhalb der Bundesregierung in einer Ressortabstimmung vor.
Das könnte daran liegen, dass der erwähnte erste Entwurf gewaltigen Gegenwind erzeugt hatte. Der dadurch entstandene Koalitionskrach zeigt, dass diesbezüglich noch gar nichts entschieden ist. Und die Chancen stehen grundsätzlich nicht schlecht, dass es auch dabei bleibt, keinen Gesetzesanspruch auf Heimarbeit zu etablieren.

„Mein Chef verbietet mir das Home Office – muss ich mich daran halten?“

So oder so ähnlich lauten zahlreiche Anfragen bei Google und bei Rechtsanwälten. Die einfache Antwort darauf steckt in der bereits dargestellten Tatsache, dass es kein Recht auf Heimarbeit gibt. Auch die Gewerkschaft Verdi macht Arbeitnehmern in seinen FAQ dazu klar, dass daran erst einmal nicht zu rütteln ist.
Und zwar auch dann nicht, wenn der einzelne Mitarbeiter Angst davor hat, sich auf dem Weg ins Büro oder in den Räumlichkeiten selbst anzustecken. Wer unerlaubt und/oder ohne Rücksprache dem offiziellen Arbeitsplatz fernbleibt, riskiert eine Abmahnung oder gar Kündigung. Wir raten also dringend davon ab.
Vielmehr sollten Arbeitnehmer das Gespräch suchen und an das Verständnis der Arbeitgebers appellieren – und ihn vielleicht noch einmal mit der Nase auf den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz stoßen.

Gelten Home-Office-Regeln für alle Mitarbeiter?

Generell gilt, dass der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten muss. Er darf als nicht grundlos, willkürlich oder gar bestrafend einzelne Angestellte von einer etwaigen Home-Office-Regelung ausnehmen. Das kann er nur, wenn das entsprechende Stellenprofil eine Arbeit im Home Office nicht möglich macht. Das einfachste Beispiel: die Putzfrau.
Etwas weniger trivial verhält es sich, wenn Datenschutz- oder Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen. Es ist daher beispielsweise zulässig, den Buchhalter oder Controller, der mit sensiblen Banking-Daten hantiert, im Büro zu behalten, wo die Verbindungen und das Netzwerk entsprechend gesichert sind, während der Marketing-Mitarbeiter seine Kampagnen auch problemlos von zuhause aus planen kann.

sicheres arbeiten im homeoffice

Sicheres Arbeiten im Home Office hat Priorität.
Bild: Pixabay/Pexels

Kann Home Office angewiesen werden?

Nicht nur Angestellte fragen sich häufig, ob der Arbeitgeber das Home Office einfach so anweisen und darauf bestehen kann. Auch viele Unternehmer sind sich nicht sicher, ob eine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt. Diese Frage ist jedoch nicht ganz eindeutig zu beantworten. Generell kann der Arbeitgeber das Home Office nicht pauschal anordnen. Dazu genügt oft auch schon ein Blick in den Arbeitsvertrag, bei denen der Erfüllungsort der Tätigkeit meist eindeutig definiert ist.
Aber: Ausnahmen bestätigen auch hier die Home-Office-Regeln. Verhindern beispielsweise Ausgangssperren oder die aktuelle Pandemie-Lage am Arbeitsort eine sichere Ausübung der Tätigkeit, kann Home Office angeordnet werden. Denn: Der Arbeitgeber hat seinen Angestellten gegenüber auch eine Fürsorgepflicht, der er nachkommen muss. Dafür müssen aber natürlich die entsprechenden Voraussetzungen für das heimische Arbeiten gegeben sein. Im Zweifel hat hier auch noch der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden.

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Schatten-IT kann zu einem hohen Risiko werden. Bild: Pixabay/Free-Photos

Welche Home-Office-Regeln gelten für die Hardware?

Gerade zu Beginn der Pandemie frohlockten die Notebook-Hersteller. Viele Mitarbeiter mussten von heute auf morgen mit Laptops und Co. ausgestattet werden und in diesem Zusammenhang kam so mancherorts die Frage auf, ob nicht einfach die privaten Geräte für die Heimarbeit genutzt werden könnten.
Hier ist die Rechtlage endlich einmal klar. Kein Mitarbeiter kann dazu verpflichtet werden, seine privaten Geräte für die Arbeit zu nutzen. Daran ist nichts zu rütteln: Der Arbeitgeber muss die benötigte Arbeitsausstattung zur Verfügung stellen.
Und das sollte eigentlich ohnehin in seinem eigenen Interesse liegen – allein aufgrund der Sicherheit und um Schatten-IT zu vermeiden. Eine skalierbare und gute Lösung für Unternehmen können hier Hardware-Miet-Modelle sein.

Wer zahlt für Internet und Strom im Home Office?

Je länger die Pandemie andauert, desto häufiger kommt diese Frage auf. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Arbeitsmaterialien zu stellen beziehungsweise zu bezahlen. Das gilt beispielsweise für Ordner, Druckerpapier oder eben auch Strom. Das Internet hingegen ist davon ausgenommen, da die Kosten einer Flatrate so oder so anfallen und nicht dadurch steigen, dass von zuhause aus gearbeitet wird.
Die Empfehlung von Verbänden und Rechtsexperten lautet hier aber, das Home Office einfach bei der nächsten Steuererklärung anzugeben. Anteilige Mietkosten können hier genauso gut geltend gemacht werden wie die gestiegenen Ausgaben für den Strom. Insgesamt sind bis zu 1.250 Euro möglich.

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Die lückenlose Erfassung der Arbeitszeit gelingt mit digitalen Tools. Bild: Pixabay/geralt

Welche Arbeitszeiten gelten im Home Office?

Die gleichen wie sonst auch, so einfach ist das. Mitarbeiter dürfen nicht einfach dann arbeiten, wann sie wollen, sondern haben sich an die regulären Betriebszeiten zu halten. Sollte der Ausübung der Tätigkeit im gewohnten Zeitrahmen etwas im Wege stehen (beispielsweise geschlossene Kindergärten), muss der Angestellte das Gespräch mit seinen Vorgesetzten suchen. In derartigen Ausnahmesituationen findet man gemeinsam bestimmt eine gute Lösung für beide Parteien.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber aber fordern, über Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende informiert zu werden. Am einfachsten geht das durch digitale Zeiterfassungssysteme oder Kollaborationstools wie Microsoft Teams.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen gut zu wissen: Eine persönliche Vor-Ort-Kontrolle durch den Arbeitgeber ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Hier gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung, die im Grundrecht geschützt ist.

IT-Experten unterstützen im Home Office

Gut möglich, dass Sie in Ihrem Unternehmen bis jetzt den Wechsel ins Home Office noch vermieden haben. Spätestens mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sollten Sie nun aber definitiv darüber nachdenken, die Heimarbeit auch für Ihre Mitarbeiter möglich zu machen. Stellen Sie sich einmal vor, Ihr Unternehmen wird dank Großraumbüro und Präsenzpflicht zu einem Corona-Hotspot – den damit ziemlich sicher einhergehenden Image-Verlust wollen Sie bestimmt nicht riskieren.
Die Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK unterstützen Sie gern bei einem schnellen Wechsel zum mobilen Arbeiten. Sie statten Ihre Mitarbeiter mit dem nötigen Equipment aus, sowohl bezüglich der Hardware als auch Software. Eine Möglichkeit, große Investitionen zu umgehen, ist zum Beispiel die Vermietung von Arbeitsplätzen, die Ihnen unsere IT-Partner bieten können. Neugierig darauf? Dann nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich beraten!


Weiterführende Links:
Beschluss Ministerpräsidentenkonferenz, Tagesspiegel, Tagesschau, Verdi, Betriebsrat, Verdi, ZDF

Geschrieben von

Lena Klaus arbeitet seit 2018 als freie Autorin und SEO-Expertin für das IT-SERVICE.NETWORK. Besonders die Themen rund um den digitalen Wandel und New Work haben es ihr angetan. Darüber hinaus ist die erfahrene Texterin immer wieder fasziniert davon, welche neue Methoden und Tricks Hackern und Cyberkriminellen einfallen. Seit 2013 kennt Lena Klaus die IT-Branche und… Weiterlesen

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