Das Lieferkettengesetz tritt zwar erst im Januar 2023 in Kraft, dennoch kämpfen schon jetzt viele Unternehmen mit der Frage, wie sie die hohen Anforderungen erfüllen sollen.
Wir haben alle Infos rund um das europäische Lieferkettengesetz zusammengestellt und geben Tipps für die Vorbereitung.
Europäisches Lieferkettengesetz – Fokus auf Menschenrechte
Anfang nächsten Jahres kommt das neue Lieferkettengesetz, zunächst stufenweise, aber mit hohen Anforderungen. Selbige sind teilweise so offen (oder auch schwammig) formuliert, dass viele Betriebe noch keinen klaren Fahrplan haben, wie sie die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen sollen. Betroffen sind übrigens mindestens 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in Deutschland.
Dreh- und Angelpunkt des neuen Gesetzes ist die Einhaltung und Wahrung der Menschenrechte und darüber hinaus gehender ethischer Grundsätze. Im Klartext: Unternehmen müssen gewährleisten, dass sie nicht mit Lieferanten zusammenarbeiten, die die Menschenrechte verletzen, Kinderarbeit tolerieren, gegen den Umweltschutz verstoßen oder keine ausreichende Arbeitssicherheit für ihre Mitarbeiter garantieren können. Nicht wenige Unternehmer stellen sich die Frage, wie sie diese Punkte von ihrem Büro aus überprüfen und laufend kontrollieren sollen. Dazu kommt die Angst vor hohen Bußgeldern im Falle einer Nicht-Erfüllung, während den Verantwortlichen der Initiative Lieferkettengesetz die aktuellen Beschlüsse noch längst nicht weit genug gehen.
Der Iniative Lieferkettengesetz gehen die künftigen Vorschriften noch nicht weit genug. Bild: Initiative Lieferkettengesetz
Globalisierung sorgt für Intransparenz
Das Problem in unserer global vernetzten Welt: Es mangelt an Transparenz – und genau das will das EU-Lieferkettengesetz ändern. Durch Subunternehmen bzw. Lieferanten von Lieferanten ist es für den auftraggebenden Betrieb mitunter schwer, Aspekte wie die Arbeitsbedingungen und die Arbeitssicherheit überhaupt nachvollziehen zu können. Zwei einfache Beispiele: Woher soll die Mitarbeiterin im Einkauf eines deutschen Büros wissen, ob Arbeiter des Zulieferers in Asien die passenden Sicherheitsschuhe tragen? Oder: Wie kann hierzulande jemand garantieren, dass der amerikanische Lieferant seinen Produktionsabfall fachgerecht entsorgt?
Dabei spielt auch das altbekannte Sprichwort „Andere Länder, andere Sitten“ eine Rolle. Was in der Bundesrepublik oder auch EU vielleicht verboten ist (z. B. Kinderarbeit), juckt die Regierungen auf anderen Kontinenten herzlich wenig. Es bleibt also bei der Frage, wie deutsche Unternehmen die Vorschriften des kommenden Lieferkettengesetzes eigentlich erfüllen sollen. Unabhängig von der Organisation natürlich auch unter Berücksichtigung von Aufwand und Kosten.
Vorbereitung auf Lieferkettengesetz sollte jetzt beginnen
Einige Experten relativieren die Sorge vieler Unternehmer vor dem Lieferkettengesetz ein wenig. Sie sind der Meinung, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gar nicht so schwer umzusetzen sei wie vielleicht gedacht. Aber: Es geht nicht ohne die entsprechende Vorbereitung – und die sollte schon jetzt ihren Anfang nehmen. Ein gutes Mittel zum Zweck kann dabei die Etablierung eines Risikomanagements sein. Und noch eine gute Nachricht: Die Sorge vor hohen Bußgeldern ist nahezu unbegründet. Denn zwar gilt für Unternehmen künftig eine so genannte Bemühens-, aber keine Verhinderungspflicht.
Die eigentliche Aufgabe für Unternehmer lautet also: Stolpersteine in der eigenen Lieferkette erkennen, sich der Minimierung von Risiken widmen und eine langfristige Management-Strategie verfolgen. Denn im Falle des Falles müssen Unternehmen in der Lage sein, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sie sich wirksam und angemessen darum bemüht haben, die Anforderungen des Lieferkettengesetzes zu erfüllen.
Weiteres Kampagnenmotiv der Initiative Lieferkettengesetz. Bild: Initiative Lieferkettengesetz
Unser Tipp: Kategorisierung von Lieferanten
Indem Unternehmen ihre Lieferanten kategorisieren, können sie einen ersten Schritt in Richtung Vorbereitung auf das neue Lieferkettengesetz gehen. Zunächst geht es nämlich darum, die Relevanz einzelner Lieferanten zu erkennen und festzulegen, um so die Aufwände entsprechend priorisieren zu können. Dafür kann die folgende Klassifikation dienlich sein:
- C-Lieferanten: Meist kleinere Lieferanten, die austauschbar sind und hoch verfügbare Produkte oder Leistungen anbieten.
- B-Lieferanten: Lieferanten mit generell hoher Relevanz für das Unternehmen, allerdings existiert keine vollständige Abhängigkeit.
- A-Lieferanten: Die mit Abstand wichtigsten Lieferanten. Sie haben einen existenziellen Einfluss auf das eigene Unternehmen. Sie sind in der Regel nicht ohne Weiteres austauschbar.
Anhand der dadurch erstellten Liste lassen sich die Aufgaben gut organisieren. Wichtig: Oberste Priorität haben die A-Lieferanten. Hier ist – beispielsweise durch laufende Audits durch eigene Mitarbeiter vor Ort – stets sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
EU-Lieferkettengesetz – Tools & Software können helfen
Mit Hilfe digitaler Tools wie beispielsweise einer Software für Risikoanalysen lässt sich einfach und schnell ein Status Quo bezüglich der Lieferkettengesetz-Vorschriften ermitteln. Ein denkbarer, erster Schritt wäre der Versand entsprechender Fragebögen als Selbstauskunft an die wichtigsten Lieferanten. Deren Antworten fließen wiederum in die entsprechende Software ein, die dann automatisch eine Bewertung inklusive potentieller Risiken erstellt.
Sobald sich Auffälligkeiten zeigen, entsteht natürlich Handlungs- bzw. Gesprächsbedarf. Um die daraus resultierende Kommunikation – gerade mit ausländischen Zuliefern – zu erleichtern, bietet sich der Einsatz moderner Übersetzungstools an. Ob es um das geschriebene oder gesprochene Wort geht, ist dabei quasi egal. Gute Translationtools liefern mittlerweile in Echtzeit nahezu perfekte Ergebnisse. Bei der Auswahl und Beschaffung von Software, die Unternehmen in puncto Lieferkettengesetz hilft, stehen unsere Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK gern beratend und unterstützend zur Verfügung.
Weiterführende Links:
IT-Business, Initiative Lieferkettengesetz
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