Der Begriff E-Mail-Archivierung meint die langfristige Speicherung von E-Mails. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Langzeitarchivierung elektronischer Nachrichten nach gesetzlichen Vorgaben wie den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Hintergrund ist die lückenlose Dokumentation von steuerlich relevanten Dokumenten, die per E-Mail versendet und erhalten werden. Für Gewerbetreibende und Unternehmer, ist die E-Mail Archivierung daher Pflicht.
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