Hier finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Begrifflichkeiten rund um das Thema IT.
Was ist Opt-out?
Der englische Begriff Opt-out lässt sich mit „sich gegen etwas entscheiden“ ins Deutsche übersetzen und bezeichnet ein Verfahren aus dem sogenannten Permission Marketing, das vor allem im Bereich der Online-Werbung beziehungsweise dem Online-Marketing Anwendung findet. Grundlegend ist beim Opt-out, dass bei einem Internetnutzer die Zustimmung zu einer bestimmten Option schlicht vorausgesetzt wird – mit dem Hintergedanken, dass er andernfalls die Möglichkeit dazu hat, dieser Option durch eine aktive Handlung zu widersprechen. Eine typische Opt-out-Möglichkeit ist zum Beispiel das Entfernen eines voreingestellten Häkchens, um dadurch einer Datenverarbeitung zu widersprechen. Auch der Klick auf einen in einem Newsletter erhaltenen Link zur Abmeldung aus dem Newsletter-Verteiler ist ein typisches Beispiel für das Opt-out-Verfahren. Opt-out kann sich demnach sowohl auf das Widerrufs- als auch das Widerspruchsrecht beziehen.
Opt-out: gesetzlich verboten
Seit 2005 ist die Opt-out-Regelung durch eine Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb rechtlich nicht mehr zulässig, da das Sammeln und Verwenden personenbezogener Daten seitdem deutlich strengeren Regeln unterworfen ist. Das Zusenden von Newslettern ist daher nur noch nach einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung zulässig. Hierbei kommt wiederum das Opt-in-Verfahren zum Einsatz.
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