Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) – Definition

Hier finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Begrifflichkeiten rund um das Thema IT.

Was ist ein Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)?

Ein Endbenutzer-Lizenzvertrag, auch als Endbenutzer-Lizenzvereinbarung bezeichnet und mit EULA abgekürzt, meint eine spezielle Vereinbarung, die die Nutzung einer Software regelt. Der ursprüngliche, aus dem Englischen stammende Begriff lautet End User License Agreement und erklärt damit die international bekannte Abkürzung EULA.

Die EULA ist ein Vertrag, der einer Privatperson oder einem Unternehmen das Recht einräumt, eine Software zu nutzen (nachdem dafür bezahlt wurde). Dabei geht es lediglich um die Nutzung, der Käufer erwirbt keine Eigentumsrechte an der Software. Das wesentliche Ziel von Endbenutzer-Lizenzverträgen ist, dass der Software-Hersteller das volle (geistige) Eigentum an seinem Produkt behält.

Der Endbenutzer-Lizenzvertrag wird in der Regel vor Beginn der Installation einer Software angezeigt und erfordert – ähnlich wie AGBs – die aktive Zustimmung des Nutzers beziehungsweise eine Bestätigung seiner Kenntnisnahme des Inhalts.

EULA-Inhalte: Was regelt die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung?

In einer Endnutzer-Lizenzvereinbarung sind in der Regel mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Eigentümer der Software (damit auch Inhaber des „geistigen Eigentums“)
  • Eigentümer der Nutzungslizenz
  • Rechte des Eigentümers
  • Rechte des Benutzers
  • Zweck und Einsatzbereich der Software
  • Regeln für die Nutzung
  • Mögliche Gründe für ein Aufheben oder Einschränkungen der Nutzung
  • Regressansprüche, Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

 

Im Kern geht es also darum, genau zu definieren, auf welche Art und Weise der Benutzer das Produkt nutzen darf – und was ihm untersagt ist (zum Beispiel das Kopieren und Weitergeben der Software an Dritte). Parallel dazu wird aber auch die Eigenverantwortung des Nutzers festgehalten, sodass er die Software auf eigenes Risiko verwendet und der Hersteller keiner allgemeinen Haftung unterliegt.

EULA – rechtliche Besonderheiten

In der Bundesrepublik Deutschland sind Endbenutzer-Lizenzverträge nur Bestandteile der Verträge, wenn sie bereits beim Erwerb der Software zwischen Hersteller und Nutzer vereinbart wurden. Das bedeutet, dass die Kenntnisnahme der Lizenzvereinbarung bereits vor Kaufabschluss gegeben beziehungsweise möglich sein muss. Rechtlich gesehen sind in Deutschland daher Endbenutzer-Lizenzverträge unwirksam, wenn diese erst während der Installation der Software zugänglich gemacht werden (gilt auch für zustimmungspflichtige Pop-up-Fenster, die ein Fortführen der Installation bedingen). Gleiches gilt für EULAs in Papierform, die in der Verpackung beigelegt sind, die allerdings erst nach dem Kauf geöffnet werden kann.

Hersteller, die ihre Software in Deutschland vertreiben, müssen daher darauf achten, ihre EULA vor dem Kauf zugänglich zu machen, da andernfalls die Wirksamkeit der Verträge eingeschränkt sein und eine Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten vorliegen kann.

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