Was ist Opt-out?
1Opt-out: gesetzlich verboten
Seit 2005 ist die Opt-out-Regelung durch eine Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb rechtlich nicht mehr zulässig, da das Sammeln und Verwenden personenbezogener Daten seitdem deutlich strengeren Regeln unterworfen ist. Das Zusenden von Newslettern ist daher nur noch nach einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung zulässig. Hierbei kommt wiederum das Opt-in-Verfahren zum Einsatz.

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