Hier finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Begrifflichkeiten rund um das Thema IT.
Was ist die Datenschutz-Folgenabschätzung?
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (kurz: DSFA) ist ein Prozess, bei dem eine Einrichtung vor dem Beginn der Datenverarbeitung die möglichen Risiken und Folgen für die Betroffenen abschätzen muss. Das Verfahren der Datenschutz-Folgenabschätzung (auch: Datenschutzfolgenabschätzung) wurde im Zuge der Datenschutzgrundverordnung (Art. 35) eingeführt und ist vor der Verarbeitung von sensiblen, personenbezogenen Daten (verpflichtend) durchzuführen. In der Regel wird diese Form der Risikoanalyse von einem Datenschutzbeauftragten durchgeführt, indem er die möglichen Folgen der Datenverarbeitung für die persönlichen Rechte und Freiheiten eines Betroffenen analysiert und bewertet.
Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtend?
Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist immer dann verpflichtend vorzunehmen, wenn das Datenschutzrisiko als sehr hoch eingestuft wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Betroffene durch den Verlust ihrer Daten in ihren persönlichen Rechten und Freiheiten stark eingeschränkt würden. Ein mögliches Szenario hierfür ist die Verarbeitung von Daten bezüglich Straftaten und strafrechtlichen Verurteilungen. Dadurch, dass das Unheil im Fall eines Datenverlustes als sehr hoch eingestuft wird, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, bevor eine Datenverarbeitung stattfinden kann.
Das Lexikon für IT-Begriffe
In unserem Lexikon finden Sie Definitionen, Beschreibungen und verständliche Erklärungen zu den relevantesten Fachbegriffen rund der IT-Branche.
Wir empfehlen:
IT-Dienstleister in Ihrer Nähe
* = Pflichtfelder
Wenn Sie die hier angegebene Möglichkeit zur Kontaktaufnahme nutzen möchten, müssen Sie dafür personenbezogene Daten wie Ihre E-Mail-Adresse angeben. Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.
IT-Dienstleister finden
Über 490 Standorte deutschlandweit
Weitere Beiträge
Öffnungszeiten von
Kontaktanfrage an