Datenschutz-Folgenabschätzung – Definition

Hier finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Begrifflichkeiten rund um das Thema IT.

Was ist die Datenschutz-Folgenabschätzung?

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (kurz: DSFA) ist ein Prozess, bei dem eine Einrichtung vor dem Beginn der Datenverarbeitung die möglichen Risiken und Folgen für die Betroffenen abschätzen muss. Das Verfahren der Datenschutz-Folgenabschätzung (auch: Datenschutzfolgenabschätzung) wurde im Zuge der Datenschutzgrundverordnung (Art. 35) eingeführt und ist vor der Verarbeitung von sensiblen, personenbezogenen Daten (verpflichtend) durchzuführen. In der Regel wird diese Form der Risikoanalyse von einem Datenschutzbeauftragten durchgeführt, indem er die möglichen Folgen der Datenverarbeitung für die persönlichen Rechte und Freiheiten eines Betroffenen analysiert und bewertet.

Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtend?

Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist immer dann verpflichtend vorzunehmen, wenn das Datenschutzrisiko als sehr hoch eingestuft wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Betroffene durch den Verlust ihrer Daten in ihren persönlichen Rechten und Freiheiten stark eingeschränkt würden. Ein mögliches Szenario hierfür ist die Verarbeitung von Daten bezüglich Straftaten und strafrechtlichen Verurteilungen. Dadurch, dass das Unheil im Fall eines Datenverlustes als sehr hoch eingestuft wird, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, bevor eine Datenverarbeitung stattfinden kann.

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