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DSGVO – Informationen für Unternehmen

Hintergründe und Tipps zur Datenschutzgrundverordnung

Einstieg

DSGVO: Datenschutz in der EU

Im März 2018 trat die europäische Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO – in Kraft. Sie regelt EU-weit die Verarbeitung personenbezogener Daten, gewährleistet damit deren Schutz und besteht aus 99 Artikeln in elf Kapiteln. Ziel war und ist es, innerhalb der EU einheitliche, verpflichtende Standards bezüglich des Umgangs, der Übermittlung und Verwendung von personenbezogenen Daten zu schaffen und dadurch ein hohes Datenschutzniveau innerhalb der Europäischen Union zu garantieren. In der Praxis ist die Einhaltung der strengen Vorgaben mit zahlreichen Hürden und Stolpersteinen verbunden – vor allem für Unternehmen, denen bei Regelverstößen ernsthafte Konsequenzen und hohe Bußgelder drohen.

Als kompetenter IT-Dienstleister haben wir das notwendige Datenschutz-Know-how gemäß den aktuellen Bestimmungen.

Einstieg

Wir bieten wir Ihnen zielgerichtete Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO-Regeln:

  • Individuelle Beratung zum Thema Datenschutz bzw. DSGVO
  • Übernahme der Position „Datenschutzbeauftragter“ oder Vermittlung eines entsprechenden Experten
  • Unterstützung bei der Umsetzung neuer Datenschutz-Maßnahmen und -Richtlinien

Reduzieren Sie das Risiko empfindlicher DSGVO-Bußgelder und konzentrieren Sie sich weiter auf Ihr Kerngeschäft.

DSGVO – hohe Bußgelder bei Nicht-Einhaltung

Wer das Thema Datenschutzgrundverordnung auf die leichte Schulter nimmt, kann sehr schnell mit großen Problemen konfrontiert werden. Denn hinter der umfangreichen Verordnung verbirgt sich in erster Linie ein komplexer Bußgeldkatalog für alle, die sich nicht an sie halten. Das beginnt schon, wenn sich auf der Unternehmenswebsite keine aktuelle Datenschutzerklärung befindet, die von allen Haupt- und Unterseiten erreichbar ist – und das ist nur ein Beispiel. Das Problem: Viele Unternehmen haben längst den Überblick im Datenschutz-Dschungel verloren und sind unsicher, welche Maßnahmen und Regeln für sie gelten und umzusetzen sind. Selbst wenn dieser Punkt soweit klar ist, steht immer noch die operative Umsetzung an – hier mangelt es häufig an eigenen Ressourcen oder weiterem Know-how. Wichtig ist, dass Sie das Thema Datenschutz nicht zu Ihrer Achillesferse werden lassen. Denn es kommt durchaus schon jetzt vor, dass Unternehmen die Webauftritte ihrer direkten Konkurrenten gezielt nach DSGVO-Verstößen durchforsten und sofort zur Anzeige bringen. Die Konsequenzen daraus erstrecken sich von lästigen Anwaltsschreiben über Gerichtsverfahren bis hin zu hohen Bußgeld-Strafen, die bei 20.000 Euro gerade erst einmal anfangen. Dazu kommt: Mit der sogenannten ePrivacy-Verordnung gibt es noch eine Ergänzung zur DSGVO, die strenge Auflagen für den Datentransfer innerhalb der elektronischen Kommunikation beinhaltet. Daher unser Tipp: Sorgen Sie einem Datenschutzverstoß vor und beauftragen Sie einen externen Datenschutz-Experten mit allen Themen rund um die personenbezogene Datenverarbeitung, die Ihnen ansonsten schnell gefährlich werden könnten.

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    DSGVO – Umfang für Unternehmen kaum zu greifen

    Auch einige Jahre nach dem Inkrafttreten der DSGVO gibt es noch immer Unternehmen, die der DSGVO-Umsetzung hinterherhinken und ihren Pflichten bislang noch nicht nachgekommen sind – oder zumindest nicht in vollem Umfang. Das geht so lange gut, bis jemand darauf aufmerksam wird, der sich daran stößt. Das muss noch nicht einmal ein unliebsamer Konkurrent sein – selbst für den Umgang mit Bewerber-Daten gelten neue, strengere Regeln. Begonnen bei der Bewerbung via E-Mail und endend bei der Löschung sämtlicher Bewerber-Daten im Falle einer Nicht-Einstellung nach maximal sechs Monaten, existieren auch in diesem Bereich zahlreiche Stolpersteine für Unternehmen. An diesem Beispiel zeigt sich eines der Hauptprobleme mit der Datenschutzgrundverordnung: Ihr Umfang lässt sich für Laien häufig gar nicht erst greifen – die Beauftragung von externen Experten ist daher alternativlos für alle, die auf Nummer sicher gehen wollen.

    Passendes hierzu aus unserem Blog

    DSGVO – Status Quo & Maßnahmenplan

    Um jeder Datenschutz-Prüfung gelassen entgegenzusehen, ist eine Menge Arbeit nötig. Zunächst einmal sollte der Status Quo erhoben werden. Welche Datenschutzmaßnahmen sind bereits umgesetzt? Entsprechen Sie den aktuellen Vorgaben der DSGVO beziehungsweise denen der ePrivacy-Verordnung? Wo existieren Lücken und in welchen Bereichen wurde sich noch gar nicht mit dem Thema Datenschutz auseinandergesetzt? All diese Fragen gilt es zu beantworten, bevor ein Maßnahmenplan mit konkreten Umsetzungszielen und Terminen definiert werden kann. Aber Vorsicht: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Bezüglich der DSGVO gibt es noch viele Grauzonen und nicht eindeutig definierte Punkte. Es wäre also fatal, die Entwicklungen des Themas nicht zu verfolgen und daraus resultierend gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen, die rechtlich jeder Prüfung standhalten. Aber auch das erledigt ein externer Datenschutzbeauftragter für Sie. Bedeutet: Sie können sich weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und müssen keine Sorge vor schlaflosen Nächten haben, weil Ihnen sowohl der Überblick als auch das Wissen über die Verordnung fehlt. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite ist die DSGVO kein Problem mehr, sondern nur ein weiterer, erfolgreich abgehakter Punkt auf Ihrer To-Do-Liste.