Hier finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Begrifflichkeiten rund um das Thema IT.
Was ist Opt-in?
Der englische Begriff Opt-in lässt sich mit dem Ausdruck „sich für etwas entscheiden“ übersetzen und bezeichnet ein Verfahren, bei dem Internetnutzer explizit ihre Zustimmung zu einer Option erteilen müssen. In der Regel findet dieses Verfahren heutzutage im Zusammenhang mit Online-Werbung beziehungsweise Online-Marketing Anwendung. Daher ist auch vom sogenannten Permission Marketing die Rede.
Ein Beispiel für das Opt-in-Verfahren ist die Anmeldung für einen Newsletter; hier müssen Interessenten nach der Eingabe ihrer E-Mail-Adresse meist durch das Setzen eines Häkchens in einer sogenannten Checkbox ausdrücklich ihrem Newsletter-Abonnement zustimmen. Ein weiteres Beispiel für das Opt-in-Verfahren ist der Cookie-Hinweis, bei dem Internetnutzer ebenfalls ihre Zustimmung erteilen oder aber verweigern können.
Single-Opt-in vs. Double-Opt-in
Das Single-Opt-in (auch: einfaches Opt-in) ist sozusagen die Vorläufer-Variante. Hier reicht es aus, dass Nutzer beispielsweise bei der Newsletter-Anmeldung das bereits erwähnte Häkchen in der Checkbox setzen. Allerdings können bei dieser Variante auch fehlerhafte Daten eingegeben werden; zudem können Kontaktinformationen beim Single-Opt-in sehr einfach durch Dritte missbraucht werden. Beim Double-Opt-in (auch: doppelte Zustimmung) wird diese erste Zustimmung daher durch eine zweite Zustimmung ergänzt. Im Fall der Newsletter-Anmeldung erhält der Nutzer eine E-Mail oder SMS an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse beziehungsweise Handynummer und muss in der Regel über einen darin enthaltenen Link die Newsletter-Anmeldung noch einmal bestätigen. Sollten seine Daten missbraucht worden sein, kann der Nutzer eine erhaltene Bestätigungsmail ignorieren und sich dadurch vor einem ungewollten Abonnement schützen. In der Fachsprache wird diese E-Mail auch als „DOI-Mail“ oder „Checkmail“ bezeichnet.
Um Verbraucher vor unerwünschten Informations- und Werbeangeboten zu schützen, ist in Art. 7 DSGVO und Art. 8 DSGVO das Double-Opt-In als Grundvoraussetzung definiert. Das heißt, dass es sich beim Opt-in-Verfahren inzwischen um eine rechtlich notwendige Maßnahme im Online-Marketing handelt.
Opt-in und Opt-out
Nutzer können ihre Zustimmung zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder entziehen. Die Bezeichnung für einen solchen Vorgang lautet Opt-out. Der Begriff Opt-out bezeichnet aber auch ein Verfahren, das als gegensätzlich zur Opt-in-Methode gilt.
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