Arbeitswelt & Trends

Digital Services Act

EU-Rechtsrahmen für digitale Dienste beschlossen

von 14.10.2020
digial services act
Der Digital Services Act ist beschlossene Sache. Bild: Pixabay/WilliamCho

Der Digital Services Act ist ein Gesetzespaket über und für digitale Dienstleistungen, das die Europäische Kommission im Zuge der Digital-Strategie der EU schnellstmöglich angehen möchte. Das erklärte Ziel: die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung von Innovationen im europäischen Online-Umfeld.
Informationen zu den Hintergründen und Details des neuen Plattformgrundgesetztes gibt es bei uns.

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Der Digital Services Act ist beschlossene Sache. Bild: Pixabay/WilliamCho

Digital Services Act kommt

In juristischer Hinsicht besteht auf europäischer Ebene enormer Nachholbedarf, wenn es um digitale Dienste und Services gilt. Bislang regeln lediglich die Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr und die E-Commerce-Richtlinie sämtliche Belange, die sich auf EU-Ebene für Online-Dienste ergeben.
Das Problem: Der Rechtsrahmen hat sich zwei Jahrzehnte lang nicht verändert. Die Märkte, Technologien und das Angebot sowie Nutzerverhalten dagegen schon. Während vor 20 Jahren noch so einige Experten dachten, dass das Internet nur ein kurzlebiger Trend sei und sich nicht durchsetzen würde, weiß die Welt es heute besser.
Ohne Online-Dienste geht in der lokalen, regionalen, europäischen und globalen Wirtschaft mehr oder weniger gar nichts mehr. Zeit also, den Rechtsrahmen endlich entsprechend anzupassen. Und genau das soll mit dem Digital Services Act, der auch als Plattformgrundgesetz bekannt ist, zeitnah passieren.

Das Internet und Online-Dienste – die zwei Seiten der Medaille

Man muss wohl nicht darüber diskutieren, welche Vorteile Wirtschaft und Menschheit in den vergangenen beiden Jahrzehnten sowohl aus dem Internet als auch aus Online-Technologien gezogen haben. Auf der anderen Seite stieg und steigt aber auch mit jeder neuen Innovation das Risiko für Nutzer und die Gesellschaft. Die Risiken sind vielseitig: Angefangen bei Cyberattacken über die Möglichkeit, mit Hilfe des Darknets schnell und einfach illegale Geschäfte abzuwickeln, bis hin zu verbotenen Inhalten, die über unverfolgbare Server-Netzwerke ihren Weg ins World Wide Web finden.
Aber auch auf der legalen Seite ist nicht alles eitel Sonnenschein. Die als „Datenkraken“ verschrienen Monopolisten wie Google, Facebook oder Apple kontrollieren durch ihre Macht und Reichweite immer mehr relevante Ökosysteme der digitalen Wirtschaft und verfügen über ein für andere Unternehmen unerreichbares Entwicklungspotential. Gleichzeitig mangelt es häufig an Transparenz über die gesetzeskonforme Umsetzung von Datenschutzvorgaben und Co. All dem will die Europäische Kommission nun entgegenwirken.

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Die EU-Kommission will bis Ende 2020 den ersten Entwurf vorlegen. Bild: Pixabay/dimitrisvetsikas1969

Digital Services Act – der neue Rechtsrahmen für Online-Dienste

Der neue EU-Rechtsrahmen soll es innovativen Unternehmen ermöglichen, nachhaltig zu wachsen, und gleichzeitig die Sicherheit aller Internetnutzer erhöhen. Dem Deutschen Digitalverband Bitkom ist das aber offenbar nicht weitreichend genug. Er fordert, dass auch Themen wie Haftung und Verantwortung von Plattformanbietern Gegenstand des Gesetzespakets sein sollten. Zudem sollte die Betrachtung von Rechten und Pflichten differenziert stattfinden.
Bitkom Geschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagt dazu: „Ein soziales Netzwerk muss andere Pflichten erfüllen als ein Cloud-Speicher oder eine Home-Sharing-Plattform. Der Digital Services Act darf nicht alles über einen Kamm scheren, sondern muss der ausdifferenzierten digitalen Welt gerecht werden.“ Dabei seien Haftungsprivileg, Verbot allgemeiner Überwachungspflichten und Herkunftslandprinzip die Eckpfeiler des Internet. Sie müssten im Grundsatz erhalten bleiben und mit Augenmaß an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden.
Ob und in welcher Intensität diese und andere Forderungen von Branchen-Experten Berücksichtigung finden, ist allerdings zum heutigen Zeitpunkt Spekulation. Denn: Bis dato ist das Plattformgrundgesetz noch weit davon entfernt, tatsächlich in Kraft treten zu können.

Erster Entwurf für Ende 2020 erwartet

Die EU-Kommission ist nämlich aktuell am Zug. Bis Ende des Jahres will sie einen ersten Entwurf für den Digital Services Act vorlegen. Kommissionschefin Ursula von der Leyen erklärte das Ganze übrigens zum „Leuchtturmprojekt ihrer Amtszeit“ und mag damit Recht haben: Sollte es ihr und den anderen Beteiligten wirklich gelingen, eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die europäische Anbieter eint und gleichzeitig die Macht der Monopolisten beschränkt, würde das die digitale Welt stark verändern. Wir halten Sie dazu natürlich hier im Blog auf dem Laufenden.
In der Zwischenzeit haben wir mit unseren umfangreichen Service-Dienstleistungen auch das Thema IT-Sicherheit für Sie im Blick und schützen Sie damit vor den zuvor genannten Risiken, die die Entwicklung des Internets mit sich gebracht hat. Unsere Experten aus dem IT-Service.network machen sich mit einem IT-Sicherheitscheck ein Bild von Ihrem Netzwerk und bieten Ihnen darauf aufbauend einmalige oder auch dauerhafte Dienstleistungen an, mit denen Sie Ihre Schotten vor Angriffen abdichten. Mehr Infos gefällig? Dann kontaktieren Sie uns!

Geschrieben von

Lena Klaus arbeitet seit 2018 als freie Autorin und SEO-Expertin für das IT-SERVICE.NETWORK. Besonders die Themen rund um den digitalen Wandel und New Work haben es ihr angetan. Darüber hinaus ist die erfahrene Texterin immer wieder fasziniert davon, welche neue Methoden und Tricks Hackern und Cyberkriminellen einfallen. Seit 2013 kennt Lena Klaus die IT-Branche und… Weiterlesen

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