Digitalisierung

Mitarbeiter überwachen im Home Office

Was ist bei der Mitarbeiterüberwachung erlaubt?

von 25.01.2021
Durch eine Tür sieht man einen Mann mit seinem Laptop am Esstisch arbeiten. Mitarbeiter überwachen im Home Office ist aktuell ein Thema. Bild: Pexels / Nataliya Vaitkevich
Mitarbeiter überwachen im Home Office: Die Versuchung ist für manchen Arbeitgeber groß. Bild: Pexels / Nataliya Vaitkevich

Die Corona-Pandemie hat nicht nur dem Home Office zu einem Boom verholfen, sondern auch der Überwachungssoftware. Das Ziel: Mitarbeiter überwachen im Home Office. Aber ist so eine Mitarbeiterüberwachung überhaupt erlaubt?

Wir erklären, welche Mittel und Wege es gibt und welche rechtlichen Bestimmung gelten.

Mitarbeiter überwachen – ein Lagebild

Natürlich: Wenn Mitarbeiter nicht vor Ort im Büro arbeiten, braucht es seitens des Arbeitgebers eine gehörige Portion Vertrauen in deren Arbeitsdisziplin. Denn: Während im Büro immerhin Klarheit über die Anwesenheit der Angestellten herrscht, sieht die Lage im Home Office anders aus. Wer weiß schon, ob ein Mitarbeiter tatsächlich am PC sitzt oder ob er sich stattdessen mit etwas anderem beschäftigt? Es ist daher durchaus verständlich, dass so mancher Chef lieber auf die Einführung vom Home Office verzichtet.

Allerdings erfordert der Kampf gegen das Coronavirus Zugeständnisse von allen Seiten – unter anderem die Pflicht zum Home Office ist daher zeitweise ausgerufen worden. Und auch darüber hinaus wollen viele Unternehmen – und Arbeitnehmer – am Home Office festhalten. Ob bei Google die Suchanfragen bezüglich Überwachungssoftware für das Home Office wohl deshalb eine steigende Tendenz aufweisen?

Klar ist, dass Mitarbeiter höchstwahrscheinlich gegen ihre Arbeitsverträge verstoßen, wenn sie die vereinbarte Arbeitszeit nicht ableisten und nicht die geforderte Arbeitsleistung erbringen. Aber rechtfertigt das eine Überwachung am Arbeitsplatz? Mittel und Wege dazu gibt es auf jeden Fall.

Zu sehen ist ein Mann, der im Home Office am Laptop arbeitet. Es geht um Mitarbeiter überwachen im Home Office. Bild: Pexels/Nataliya Vaitkevich

Mitarbeiter überwachen im Home Office? Das ist leider weit verbreitet. Bild: Pexels/Nataliya Vaitkevich

Überwachungssoftware: Nachfrage steigt

Bestes Indiz für tatsächliche Arbeitsdisziplin im Home Office sind natürlich die Arbeitsergebnisse. Sie geben Aufschluss darüber, ob Mitarbeiter ihre Aufgaben so erfüllen, wie es ihr Arbeitsvertrag verlangt. Aber was ist, wenn bestimmte Tätigkeiten nicht messbar sind oder wenn es keine konkreten Arbeitsergebnisse gibt? Und wie sieht es mit dem Arbeitspensum aus – wird die bezahlte Arbeitszeit der Mitarbeiter durch die aktuellen Aufgaben ausgefüllt oder gibt es einen großen Spielraum für Trödelei?

Um solche Fragen beantworten zu können, erscheint der Einsatz einer Überwachungssoftware verlockend. Daher ist es auch nachvollziehbar, dass sich immer mehr Arbeitgeber über die Möglichkeiten solcher Programme zumindest informieren. Die steigende Zahl an Suchanfragen bei Google spricht diesbezüglich Bände. Und der Blick auf die Suchergebnisse zeigt: Die Möglichkeiten, das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter im Home Office auszuwerten, sind mit entsprechenden Tools umfassend.

So funktioniert die PC-Überwachung

Während es im Unternehmen die Möglichkeit gibt, die Arbeit der Mitarbeiter zum Teil per Videoüberwachung zu überprüfen, bleibt der Blick in die eigenen vier Wände der Angestellten verwehrt. Die PC-Überwachung ist daher die einzige Option zu überprüfen, ob Mitarbeiter überhaupt an ihrem Arbeitsgerät sitzen und ob sie damit tatsächlich Ihrer Arbeit nachgehen. Aber was ist im Bereich der PC-Überwachung möglich? Hier ein Überblick:

  • Browser-Auswertung:
    Besuchte Internetseiten lassen sich mit einigen Tools protokollieren – inklusive einer Angabe über die Dauer des Besuchs. Ebenso lassen sich Sucheingaben überwachen.
  • PC-Auswertung:
    Verwendete Programme können dokumentiert werden, inklusive der Nutzungsdauer. Veränderungen an Ordnerstrukturen sowie Inhalte in der Zwischenablage lassen sich ebenso nachvollziehen. Zudem sind angeschlossene USB-Sticks und USB-Laufwerke überprüfbar.
  • Screenshots:
    Manche Programme erstellen und speichern in regelmäßigen Abständen Screenshots. Dadurch wird ein Einblick in die ausgeführten Tätigkeiten am PC möglich.
  • Keylogger:
    Mit Hilfe eines Keyloggers lassen sich sämtliche Tastatureingaben einsehen und speichern – darunter auch Nutzerdaten zu zugangsbeschränkten Plattformen.

Technisch ist hinsichtlich der Bildschirmüberwachung demnach so einiges möglich. Allerdings gilt wie auch bei der Arbeit vor Ort im Büro, dass nicht jede Art der Mitarbeiterüberwachung erlaubt ist. Für Arbeitgeber gilt es, die rechtlichen Bestimmungen unbedingt einzuhalten – ansonsten machen sie sich strafbar.

Eine Frau sitzt vor einem Laptop und greift sich in den Nacken. Ist sie verspannt, weil ihr Chef Mitarbeiter überwachen im Home Office gut findet? Bild: Pexels / Polina Zimmerman

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Mitarbeiter überwachen im Home Office ist rechtlich eher schwierig. Bild: Pexels / Polina Zimmerman

Mitarbeiter überwachen – rechtliche Bestimmungen

Grundsätzlich gilt: Eine Überwachung der Mitarbeiter ist erlaubt, um Verstöße gegen im Arbeitsvertrag genannte Pflichten aufzudecken oder auch die Leistung zu beurteilen. Arbeitgeber müssen dabei aber dreierlei einhalten: die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, die individuellen Rechte der Arbeitnehmer sowie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Und was bedeutet das genau?

Mitarbeiterüberwachung ist immer mit der Verarbeitung von Daten verbunden. Hier kommt der Datenschutz ins Spiel. Demnach ist eine Datenerhebung nur zulässig, wenn es einen „Erlaubnisgrund“ gibt. Dieser kann beispielsweise durch die Einwilligung der Arbeitnehmer bestehen. Voraussetzung ist, dass diese präzise über die Überwachungsmaßnahmen aufgeklärt wurden. Der konkrete Verdacht auf eine Straftat kann ebenfalls ein Erlaubnisgrund sein.

Gegen die individuellen Rechte der Arbeitnehmer verstößt Mitarbeiterüberwachung sehr häufig. Daher muss ein Eingriff auch immer verhältnismäßig sein. Entscheidend ist dabei, ob der Arbeitgeber dienstliche oder private Inhalte kontrollieren will. Dienstlich aufgerufene Internetseiten und E-Mails dürfen nachverfolgt werden, private E-Mails und Internetnutzung dürfen dagegen nicht inhaltlich kontrolliert werden – es sei denn, die private Internetnutzung ist generell verboten.

Mitarbeiterüberwachung: erlaubt oder nicht erlaubt?

Im Folgenden stellen wir noch einmal gegenüber, was bei der Überwachung im Home Office erlaubt ist und was nicht. Eines vorab: Anspruch auf Vollständigkeit erheben wir mit dieser Aufstellung nicht – das Thema Mitarbeiterüberwachung ist dafür zu komplex.

Erlaubt: 

  • Arbeitgeber dürfen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen und dazu beispielsweise eine Auswertung von Login-Daten auf dem Firmenserver nutzen. Generell ist eine Erfassung der Arbeitszeit gesetzlich inzwischen sogar Pflicht – so will es der Europäische Gerichtshof.
  • Die private Internetnutzung ist im Unternehmen grundsätzlich verboten? Dann dürfen Arbeitgeber wahllos einige Mitarbeiter-PCs durchleuchten, um zu prüfen, ob sich die Mitarbeiter an diese Vorgabe halten. Aber: Der Betriebsrat muss zuvor über dieses Vorgehen informiert werden.
  • Bei einem Verdacht auf eine (übermäßige oder verbotene) private Internetnutzung während der Arbeitszeit dürfen Arbeitgeber eine stichprobenartige Überwachung durchführen.
  • Der Einsatz von Keyloggern ist ausschließlich bei einem Verdacht auf eine Straftat oder auch beim Verdacht auf eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung zulässig.
  • Eine GPS-Überwachung ist dann zulässig, wenn gesetzliche Bestimmungen – zum Beispiel das Bundesdatenschutzgesetz – dabei eingehalten werden und/oder wenn Mitarbeiter dem GPS-Tracking im Vorfeld ausdrücklich zugestimmt haben.

Verboten:

  • Sofern private Internetnutzung im Unternehmen erlaubt ist, dürfen private E-Mails, Textnachrichten und Co. inhaltlich nicht kontrolliert werden – als rechtlich maßgebend gilt in diesem Fall das Telekommunikationsgesetz.
  • Eine umfassende und permanente technische PC-Überwachung der Tätigkeiten der Arbeitnehmer (zur Leistungskontrolle) ist grundsätzlich untersagt. Im Einzelfall können aber stichhaltige Gründe vorliegen, die eine Überwachung im Home Office oder im Büro rechtfertigen. Der betroffene Mitarbeiter muss darüber aber zuvor informiert werden.

Unser Tipp: Bevor Sie sich für eine Mitarbeiterüberwachung entscheiden, sollten Sie sich unbedingt absichern und Ihren Rechtsbeistand hinzuziehen. Bei einer illegalen Mitarbeiterüberwachung drohen nämlich nicht nur erhebliche Geldstrafen. Auch Freiheitsstrafen stehen in so einem Fall zur Debatte.

Eine Frau sitzt entspannt mit Laptop auf dem Sofa. So manche Arbeitgeber möchten Mitarbeiter überwachen im Home Office. Bild: Pexels/Andrea Piacquadio

Arbeiten Mitarbeiter oder trödeln sie rum? Mancher Arbeitgeber würde gern Mäuschen spiel und Mitarbeiter überwachen im Home Office. Bild: Pexels/Andrea Piacquadio

2022: Forderung nach Gesetz gegen elektronische Überwachung

Im Februar 2022 hat die Diskussion um die Mitarbeiter-Überwachung im Home Office an Fahrt zugenommen. Der Grund: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat einen Gesetzesentwurf für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz vorgelegt – sozusagen als eigenes Gesetz zum Datenschutz im Arbeitsrecht, das neben der DSGVO als Rechtsgrundlage dienen soll.

Die Motivation dahinter ist die, dass laut DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel manche Arbeitgeber die Krise und die digitale Arbeit ausnutzen, um Beschäftigte ohne deren Wissen und Einwilligung zu überwachen. Sie seien in der Lage, jeden Tastenschlag, jede Pause und jedes Arbeitstempo lückenlos zu überwachen, und auch Punktesysteme für die Bewertung des Sozialverhaltens würden genutzt. Konkrete Daten und Fakten zur Mitarbeiter-Überwachung im Home Office lieferte der DGB in diesem Zuge aber nicht. Wie es mit dem Gesetzesentwurf weitergeht, bleibt vorerst abzuwarten.

Software-Installation: IT-Profis unterstützen

In der Geschäftswelt fällt jedenfalls häufig die folgende Aussage: Ein guter Vorgesetzter braucht keine Mitarbeiterüberwachung, um die Produktivität seiner Mitarbeiter einschätzen zu können. Hinzu kommt, dass es für das Image eines Unternehmens wenig förderlich ist, wenn neue Mitarbeiter im Zuge ihrer Einarbeitung plötzlich der Installation einer Überwachungssoftware auf ihrem Arbeitsgerät zustimmen sollen. Und einen öffentlichen Skandal, weil der Vorwurf illegaler Mitarbeiterüberwachung im Raum steht, wünscht sich vermutlich auch kein Unternehmen.

Die Implementation einer Überwachungssoftware lehnen viele externe IT-Dienstleister aus diesen und weiteren Gründen kategorisch ab. Geht es allerdings um die Beschaffung und Installation rechtlich unstrittiger Software, sind Ihnen die Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK gern behilflich. Sie beraten zu verschiedenen Software-Lösungen, besorgen auf Wunsch die benötigten Lizenzen und richten das neue Programm zudem im Firmennetzwerk ein. Hört sich gut an? Dann nehmen Sie Kontakt auf!


Weiterführende Links:
WDR, Arbeitsrechte, Haufe, Arbeitsrechte, Karriere, DGB, RP ONLINE

Geschrieben von

Seit Anfang 2019 ist Janina Kröger für den Blog des IT-SERVICE.NETWORK verantwortlich – anfangs in der Position der Online-Redakteurin und inzwischen als Content Marketing Managerin. Die studierte Germanistin/Anglistin und ausgebildete Redakteurin behält das Geschehen auf dem IT-Markt im Blick, verfolgt gespannt neue Trends und Technologien und beobachtet aktuelle Bedrohungen im Bereich des Cybercrime. Die relevantesten… Weiterlesen

Fragen zum Artikel? Frag den Autor
0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


* = Pflichtfelder
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Aktuelle Themen zum Thema Digitalisierung

Digitalisierung

Pflicht zur E-Rechnung

So bereiten sich Unternehmen bis 2025 vor

von • 22.05.2024

Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ist beschlossene Sache. Im Zuge des Wachstumschancengesetzes müssen Unternehmen bis 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu erhalten. Wir erklären, wa...

Weiterlesen
Digitalisierung

D21-Digital-Index 2023/2024

Digitalisierung für starken Wirtschaftsstandort unabdingbar

von • 21.02.2024

Seit mehr als zehn Jahren untersucht die Initiative D21 die Anpassungs- und Zukunftsfähigkeiten Deutschlands als Digitale Gesellschaft. Der D21-Digital-Index 2023/2024 zeigt einmal mehr: Ohne Digital...

Weiterlesen
Digitalisierung

AI Act: EU beschließt KI-Regulation

Was das neue KI-Gesetz für Unternehmen bedeutet

von • 13.12.2023

Zwei Jahre hat es vom Entwurf bis zum Gesetz gedauert, jetzt sind die Verhandlungen beendet: Mit dem AI Act stellt die EU Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf und leistet damit Pio...

Weiterlesen