In Zeiten der DSGVO sollte jedem bewusst sein, dass die Mitarbeiterüberwachung durch einen GPS-Tracker nicht rechtskonform ist. Trotzdem gibt es immer wieder Streitfälle vor Gericht. Jüngst hat eine Reinigungsfirma mit Hilfe eines GPS-Trackers Firmenwagen Ihrer Mitarbeiter überwacht.
Was ist erlaubt, was nicht, und wie vermeiden Sie dieses Problem? Die Antworten darauf lesen Sie bei uns.
Mitarbeiterüberwachung mit GPS-Tracker – wie funktioniert’s?
Mitarbeiterüberwachung durch GPS ist immer wieder Thema vor Gericht. Die Urteile fallen in der Regel zu Gunsten der Überwachten aus. Bild: Unsplash/Jamie Street
GPS-Tracker nutzen das Navstar-GPS-Satellitennetz (Global Positioning System), welches ursprünglich für militärische Zwecke eingerichtet wurde. Seit mehr als zwanzig Jahren hilft es auch der Zivilbevölkerung bei der Orientierung. Das GPS-Satellitennetz besteht aus 32 Satelliten und ist die Grundlage für Millionen Navigationssysteme und Smartphones.
Ein GPS-Tracker entsteht, wenn man einen Mobilfunksender mit einem GPS-Empfänger verheiratet. Durch die GPS-Satelliten wird der genaue Standpunkt des GPS-Trackers geortet. Mit dem Mobilfunksender werden die Daten nun an den Server übertragen, verarbeitet und an ein Endgerät übermittelt (zum Beispiel ein Smartphone oder Laptop), welches dann den Standort bestimmt.
Ein GPS-Tracker an sich ist also grundsätzlich nicht bösartig. Ganz im Gegenteil, denn er behält im Auge, was wir nicht verlieren wollen: ein Auto, ein Fahrrad, ein Haustier oder auch schutzbedürftige Personen. Klein und mobil wie sie sind, werden GPS-Tracker häufig nicht mal wahrgenommen.
Firmenwagen mit GPS-Tracking – DSGVO-Rechtslage
Nicht erst seit der DSGVO sind GPS-Tracker jedoch ein Dorn im Auge von Datenschützern. Denn stellen Sie auch kein Problem für private Belange dar, sind sie es doch, wenn ein GPS-Tracker den Firmenwagen eines Mitarbeiters überwacht.
Immer wieder beschäftigen derartige Fälle die Justiz, wie zum Beispiel im Mai dieses Jahres. Hier klagte eine Reinigungsfirma gegen einen Bescheid der niedersächsischen Aufsichtsbehörde. Das Reinigungsunternehmen hatte 18 Firmenwagen mit GPS-Trackern ausgestattet und konnte die gefahrenen Strecken sowie den Zündungsstatus nachvollziehen. Die Fahrzeuge waren außerdem den Beschäftigten eindeutig zuzuordnen, wodurch ein eindeutiger Personenbezug bestand.
Das Gericht urteilte, dass es für die Reinigungsfirma nicht erforderlich sei, die GPS-Daten und alles damit in Verbindung Stehende aufzuzeichnen. Weder die Koordination von Fahrzeugen und Mitarbeitern noch der Nachweis für geleistete Tätigkeiten bei den Auftraggebern mache eine solche Mitarbeiterüberwachung notwendig. In jedem Fall – und das stellt das Urteil noch einmal klar heraus – ist eine schriftliche Einwilligung zur GPS-Ortung gesetzlich verpflichtend. Und zwar bevor die Überwachung beginnt.
Mitarbeiterüberwachung: Diese Regeln gelten
Mitarbeiter werden nicht nur durch GPS überwacht. Um personenbezogene Daten zu schützen, gibt es diverse gesetzliche Bestimmungen. Bild: Unsplash/Tobias Jussen
Die Mitarbeiterüberwachung ist bedingt erlaubt. Grundsätzlich gelten folgende allgemeine Regeln:
- Gesetzliche Vorgaben, wie zum Beispiel das Bundesdatenschutzgesetz, bestimmen, ob Mitarbeiter überwacht werden dürfen oder nicht.
- Mitarbeiterüberwachung ist – sofern rechtsgültig – ausschließlich während der Arbeitszeiten erlaubt. Ist die private Nutzung eines Firmenwagen gestattet, muss das berücksichtigt werden. Die GPS-Überwachung der Mitarbeiter abseits der Arbeitszeit ist nur rechtsgültig, wenn der Arbeitgeber einen konkreten Anlass für eine Straftat sieht.
- In der Regel muss die Mitarbeiterüberwachung von den Betroffenen genehmigt werden.
- Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzgebers kann schlimmstenfalls in einer Freiheitsstrafen münden.
Sie vermuten, dass Ihr Arbeitgeber Sie überwacht? Kontaktieren Sie den Betriebsrat Ihres Unternehmens oder alternativ den Datenschutzbeauftragen. Beide sind normalerweise über etwaige Überwachungsmaßnahmen informiert. Selbstverständlich können Sie auch einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat.
Vielleicht möchten Sie sich aber gar nicht darüber informieren, wie Sie Mitarbeiter unterwegs überwachen können, sondern im Home Office? Dann legen wir Ihnen unseren Blogbeitrag zum Thema „Mitarbeiter überwachen im Home Office“ ans Herz.
Sichere Fahrtenbuchmethode: elektronisches Fahrtenbuch
Spätestens jetzt sollte Ihnen klar sein, dass die Mitarbeiterüberwachung ein wichtiges Thema ist. Viele Gesetze tragen zum Schutz der personenbezogenen Daten bei. Und ein Verstoß kann Unternehmen teuer zu stehen kommen.
Ebenso können wir festhalten, dass ein GPS-Tracker sich nicht als Fahrtenbuchmethode eignet. Stattdessen hilft Ihnen ein elektronisches Fahrtenbuch. Gleichzeitig unterstützt es Sie bei der finanzkonformen Erfassung der Fahrten Ihrer Firmenwagen. Sie wollen die Wege Ihrer Betriebsfahrzeuge mit Hilfe eines elektronischen Fahrtenbuchs erfassen? Dabei hilft Ihnen unser Experte aus dem IT-SERVICE.NETWORK gern.
Und in jedem Fall gilt: Unerlaubte Mitarbeiterüberwachung ist ein Tabu für Unternehmen. Sie birgt das Potential, die Reputation eines Unternehmens grundsätzlich zu schädigen. Und die Möglichkeit, dass negative Bewertungen im schlimmsten Fall einen Shitstorm auslösen, waren noch nie so hoch wie heute. Unser Rat: Kennen Sie die rechtlichen Grundlagen, um finanziellen Geldbußen und einer Rufschädigung zu entgehen.
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