Arbeitswelt & Trends

Recht auf Reparatur

Kommt der Reparierbarkeitsindex für Elektrogeräte?

von 31.01.2022
Eine Hand übergibt ein Handy mit defektem Display an zwei andere Hände. Das Recht auf Reparatur besagt, dass Elektrogeräte reparierbar sein müssen. Bild: Unsplash/PR MEDIA
Technische Gebrauchsgegenstände können leicht beschädigt werden. Das Recht auf Reparatur soll dafür sorgen, dass sie sich reparieren lassen. Bild: Unsplash/PR MEDIA

Klimaschutz ist ein großes Thema. Jetzt wird in diesem Zusammenhang auch die Nachhaltigkeit von Elektrogeräten diskutiert. Das Recht auf Reparatur könnte diese in Zukunft stärken.

Wir erklären, was die Politik plant und was es mit dem Reparierbarkeitsindex auf sich hat.

Klimaschutz auch in der IT ein Thema

Grundsätzlich scheinen Elektronik und IT im Kontrast zum Thema Klimaschutz zu stehen. Schließlich werden für die Herstellung von sehr vielen elektronischen Geräten teilweise seltene Rohstoffe benötigt, zum Beispiel wenn es um von Akkus betriebene Geräte geht. Und auch im späteren Gebrauch zählt die Elektrotechnik sowohl in Privathaushalten als auch in Unternehmen zu den größten Stromverbrauchern. Und dann gibt es auch noch die Bilder von Bergen an Elektroschrott, von denen niemand so richtig weiß, wohin damit.

Vor diesem Hintergrund liegt die Schlussfolgerung nahe, dass elektronische Geräte dem Klima eher schaden anstatt es zu schützen. Grundsätzlich ist diese Aussage wohl auch richtig. Aber: Es gibt inzwischen zahlreiche Bemühungen, um beispielsweise den Elektroschrott in Grenzen zu halten und den Stromverbrauch der technischen Geräte zu verringern. Mit „Green IT“ haben diese Bemühungen natürlich auch einen Namen.

Auch ein neuer Verstoß der Bundesregierung geht in diese Richtung; Sie will ein Recht auf Reparatur einführen. Aber was genau ist das? Und was ist ein Reparierbarkeitsindex?

Zu sehen ist das Innenleben eines Laptops. Hier ist das Recht auf Reparatur umgesetzt. Bild: Unsplash/Nikolai Chernichenko

In vielen Laptops sind die einzelnen Bestandteile inzwischen fest verbaut, sodass ein Auswechseln schwierig ist. Das Recht auf Reparatur soll hier Besserung bringen. Bild: Unsplash/Nikolai Chernichenko

Was ist das Recht auf Reparatur?

Das Recht auf Reparatur haben SPD, Grüne und FDP Ende 2021 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Es besagt, dass Lebensdauer und Reparierbarkeit eines elektronischen Geräts zu einem erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft werden sollen. Sprich: Elektronische Produkte sollen mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden, damit Verbraucher die Möglichkeit einer Reparatur in ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen können. Dieser Hinweis könnte nach einem sogenannten Reparierbarkeitsindex vergeben werden.

Damit wollen die drei Regierungsparteien erreichen, dass Nachhaltigkeit-by-Design zum Standard bei Produkten wird. Diese Wortneuschöpfung ist an den Begriff Security-by-Design angelehnt, der dafür steht, dass die Hersteller von IT-Produkten die IT-Sicherheit bereits im Entwicklungsstadium konsequent mitdenken.

Dieser Ansatz soll nach Wunsch der Ampelkoalition auf den Nachhaltigkeitsgedanken übertragen werden. Das heißt, dass die Hersteller von Elektrogeräten bereits während deren Entwicklung auf ein nachhaltiges Design achten sollen. Tun Sie dies, erhält ihr Produkt den entsprechenden Hinweis, was wiederum die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflussen kann.

Recht auf Reparatur ganz konkret

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hat mit der Deutschen Presse-Agentur über das Recht auf Reparatur gesprochen und nannte dabei unter anderem dieses Beispiel: „Smartphones und Tablets müssen so gebaut sein, dass ihr Akku und ihre Einzelteile – soweit technisch machbar – auf einfache Weise herausgenommen und ausgetauscht werden können.“ Dadurch müsse in Zukunft niemand mehr ein funktionierendes Mobilgerät wegwerfen, nur weil dessen Akku nicht mehr funktioniert. Dasselbe gilt inzwischen auch für viele Laptops, in denen der Akku ebenfalls fest verbaut ist und sich dadurch nicht austauschen lässt.

Sie betont in diesem Zusammenhang den Nutzen eines Reparierbarkeitsindexes, da er erkennen lässt, wie reparierfreundlich ein Produkt ist. In Frankreich gibt es einen solchen Index bereits und auch die EU-Kommission plant, einen verpflichtenden Index zur Reparierbarkeit von Smartphones einzuführen. Wann das Recht auf Reparatur in Deutschland eingeführt werden könnte, ist aktuell noch unklar – zunächst soll eine Debatte darüber angestoßen werden.

Zwei Hände reparieren das Innenleben eines Smartphones. Hier ist das Recht auf Reparatur umgesetzt. Bild: Unsplash/Clint Bustrillos

Besser reparieren anstatt wegschmeißen – das ist der Grundgedanke beim Recht auf Reparatur. Bild: Unsplash/Clint Bustrillos

Reparierbarkeitsindex als Entscheidungshilfe

Sowohl Privatleute als auch Unternehmen könnten von dem Recht auf Reparatur beziehungsweise einem Reparierbarkeitsindex profitieren. Steht die Anschaffung eines neuen technischen Geräts an, können sie gezielt darauf achten, wie gut es sich reparieren lässt, und darauf basierend ihre Kaufentscheidung treffen.

Und nicht nur das. Sie profitieren auch von Reparaturvorgaben, die es auf EU-Ebene bereits gibt. Demnach müssen Hersteller von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Spülmaschinen und Kühlschränken dafür sorgen, dass Ersatzteile zwischen sieben und zehn Jahren verfügbar sind. Das ist ein wichtiger Schritt, da nach Angaben des EU-Parlaments lediglich 42 Prozent des Elektroschrotts in der EU recycelt werden.

Aber: Hier gilt es darauf zu achten, dass Ersatzteile nicht in Massen auf Halde produziert und eingelagert werden, denn das wäre laut Branchenverband bitkom wiederum schlecht für die Umweltbilanz. Zudem ist es besonders bei großen Haushaltsgeräten manchmal sinnvoller, ein neues energieeffizientes Gerät zu kaufen als einen alten Stromfresser zu reparieren, wie der Branchenverband BDI zu bedenken gibt.

IT-Fachleute unterstützen beim Klimaschutz

Auch immer mehr Unternehmen möchten ihren ökologischen Fußabdruck so klein wie möglich halten. Tatsächlich gibt es zahlreiche Maßnahmen, mit denen sie aktiv zum Klimaschutz beitragen können.

Das fängt damit an, dass sie bei der Anschaffung neuer Hardware-Produkte auf Nachhaltigkeit achten können, was durch das Recht auf Reparatur in Zukunft noch einfach werden könnte. Das geht damit weiter, dass sie auf Virtualisierung setzen und dazu auf die Dienste von Rechenzentren zurückgreifen, die besonders auf Nachhaltigkeit bedacht sind. Und das reicht bis hin zur Vermeidung von unnützen Datenbergen, die lediglich Rechenleistung verschwenden.

Weitere Tipps für Klimaschutz in Unternehmen liefern unsere Blog-Beiträge zu den Themen Green-IT und Refurbished IT. Oder Sie sprechen direkt einen Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK an. Viele der IT-Systemhäuser in unserem Netzwerk haben sich bereits selbst der Nachhaltigkeit verschrieben und achten auch bei ihren Unternehmenskunden darauf, den Green-IT-Ansatz zu verfolgen. Sie möchten mehr dazu erfahren? Dann sprechen Sie uns an!


Weiterführende Links:
Koalitionsvertrag, t3n, t3n, tagesschau, tagesschau

Geschrieben von

Seit Anfang 2019 ist Janina Kröger für den Blog des IT-SERVICE.NETWORK verantwortlich – anfangs in der Position der Online-Redakteurin und inzwischen als Content Marketing Managerin. Die studierte Germanistin/Anglistin und ausgebildete Redakteurin behält das Geschehen auf dem IT-Markt im Blick, verfolgt gespannt neue Trends und Technologien und beobachtet aktuelle Bedrohungen im Bereich des Cybercrime. Die relevantesten… Weiterlesen

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