Arbeitswelt & Trends

Recht auf Reparatur

Kommt der Reparierbarkeitsindex für Elektrogeräte?

von 31.01.2022
Eine Hand übergibt ein Handy mit defektem Display an zwei andere Hände. Das Recht auf Reparatur besagt, dass Elektrogeräte reparierbar sein müssen. Bild: Unsplash/PR MEDIA
Technische Gebrauchsgegenstände können leicht beschädigt werden. Das Recht auf Reparatur soll dafür sorgen, dass sie sich reparieren lassen. Bild: Unsplash/PR MEDIA

Klimaschutz ist ein großes Thema. Jetzt wird in diesem Zusammenhang auch die Nachhaltigkeit von Elektrogeräten diskutiert. Das Recht auf Reparatur soll diese in Zukunft stärken.

Wir erklären, was sich die Politik erhofft und was es mit dem Reparierbarkeitsindex auf sich hat.

Klimaschutz auch in der IT ein Thema

Grundsätzlich scheinen Elektronik und IT im Kontrast zum Thema Klimaschutz zu stehen. Schließlich werden für die Herstellung von sehr vielen elektronischen Geräten teilweise seltene Rohstoffe benötigt, zum Beispiel wenn es um von Akkus betriebene Geräte geht. Und auch im späteren Gebrauch zählt die Elektrotechnik sowohl in Privathaushalten als auch in Unternehmen zu den größten Stromverbrauchern. Und dann gibt es auch noch die Bilder von Bergen an Elektroschrott, von denen niemand so richtig weiß, wohin damit.

Vor diesem Hintergrund liegt die Schlussfolgerung nahe, dass elektronische Geräte dem Klima eher schaden anstatt es zu schützen. Grundsätzlich ist diese Aussage wohl auch richtig. Tatsächlich entstehen in der Union pro Jahr durch die vorzeitige Entsorgung noch brauchbarer Konsumgüter etwa 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, wobei 30 Millionen Tonnen Ressourcen unnötig verbraucht und 35 Millionen Tonnen Abfall produziert werden. Aber: Es gibt inzwischen zahlreiche Bemühungen, den Elektroschrott zu reduzieren und den Stromverbrauch technischer Geräte zu verringern. Die „Green IT“ ist hierbei ein wichtiger Ansatz.

Auch in der Politik gibt es Versuche, Elektrotechnik und Umweltschutz irgendwie in Einklang zu bringen. Das Europäische Parlament steckt derzeit in den letzten Zügen für eine Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur. Aber was ist das genau?

Zu sehen ist das Innenleben eines Laptops. Hier ist das Recht auf Reparatur umgesetzt. Bild: Unsplash/Nikolai Chernichenko

In vielen Laptops sind die einzelnen Bestandteile inzwischen fest verbaut, sodass ein Auswechseln schwierig ist. Das Recht auf Reparatur soll hier Besserung bringen. Bild: Unsplash/Nikolai Chernichenko

Was ist das Recht auf Reparatur?

Das Recht auf Reparatur ist eine Richtlinie, die das Europäische Parlament erarbeitet hat. Diese Vorschrift zielt darauf ab, Produkte länger nutzbar zu machen und die Abfallmenge zu reduzieren, indem Verbraucher elektronische Geräte – vorwiegend Haushaltsgeräte und Alltagsprodukte wie Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen – leichter und günstiger reparieren lassen können.

In diesem Zusammenhang sollen Verbraucher auch nach dem Ablaufen der Garantiezeit auf faire und erschwingliche Reparaturoptionen zugreifen können, inklusive der Unterstützung durch unabhängige Reparaturdienste und der Verwendung von aufgearbeiteten oder mit 3D-Druckern hergestellten Ersatzteilen. Eine Idee ist auch, mit Gutscheinen und Fördergeldern das Recht auf Reparatur zu einer attraktiven Alternative zu machen, die nicht nur den Geldbeutel schont, sondern auch den Planeten. Damit dies gelingt, werden die Hersteller in die Pflicht genommen: Sie müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich notwendige Reparaturen langfristig durchführen lassen und dass Ersatzteile und für eine Reparatur durch Dritte benötigte Informationen zugänglich sind.

Im April 2024 hat das EU-Parlament die Richtlinie angenommen. Aktuell liegt der Ball noch beim Rat, der die Richtlinie förmlich billigen muss, bevor sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden kann. Ist das passiert, haben die EU-Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland stößt das Vorhaben auf offene Ohren.

Auch Bundesregierung will Recht auf Reparatur

Schon Ende 2021 haben SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag das Recht auf Reparatur angekündigt. Die zugrundeliegende Intention dabei war es, dass Lebensdauer und Reparierbarkeit eines elektronischen Geräts zu einem erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft werden sollen. Sprich: Elektronische Produkte sollten mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden, damit Verbraucher die Möglichkeit einer Reparatur in ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen können. Dieser Hinweis sollte nach einem sogenannten Reparierbarkeitsindex vergeben werden.

Damit wollten die drei Regierungsparteien erreichen, dass Nachhaltigkeit-by-Design zum Standard wird. Diese Wortneuschöpfung ist an den Begriff Security-by-Design angelehnt, der dafür steht, dass die Hersteller von IT-Produkten die IT-Sicherheit bereits im Entwicklungsstadium konsequent mitdenken. Und genau diesen Ansatz wollte die Ampelkoalition auf den Nachhaltigkeitsgedanken übertragen. Sprich: Die Hersteller von Elektrogeräten sollten bereits während deren Entwicklung auf ein nachhaltiges Design achten; sofern sie dies tatsächlich tun, sollte ihr Produkt einen entsprechenden Hinweis erhalten, was wiederum die Kaufentscheidung der Verbraucher hätte beeinflussen können.

Recht auf Reparatur ganz konkret

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hat damals mit der Deutschen Presse-Agentur über das Recht auf Reparatur gesprochen und nannte dabei unter anderem dieses Beispiel: „Smartphones und Tablets müssen so gebaut sein, dass ihr Akku und ihre Einzelteile – soweit technisch machbar – auf einfache Weise herausgenommen und ausgetauscht werden können.“ Dadurch müsse in Zukunft niemand mehr ein funktionierendes Mobilgerät wegwerfen, nur weil dessen Akku nicht mehr funktioniert. Dasselbe gilt inzwischen auch für viele Laptops, in denen der Akku ebenfalls fest verbaut ist und sich dadurch nicht austauschen lässt.

Sie betonte in diesem Zusammenhang den Nutzen eines Reparierbarkeitsindexes, da er erkennen lässt, wie reparierfreundlich ein Produkt ist. In Frankreich gibt es einen solchen Index bereits seit einigen Jahren. Dadurch, dass sich die Europäische Union der Sache angenommen hat, muss das Recht auf Reparatur zeitnah nun auch in Deutschland angegangen werden.

Zwei Hände reparieren das Innenleben eines Smartphones. Hier ist das Recht auf Reparatur umgesetzt. Bild: Unsplash/Clint Bustrillos

Besser reparieren anstatt wegschmeißen – das ist der Grundgedanke beim Recht auf Reparatur. Bild: Unsplash/Clint Bustrillos

Reparierbarkeit als Entscheidungshilfe

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können von dem Recht auf Reparatur erheblich profitieren, besonders bei der Anschaffung neuer technischer Geräte. Bevor sie eine Kaufentscheidung treffen, können sie nun gezielt berücksichtigen, wie gut sich ein Gerät reparieren lässt. Dies ermöglicht es ihnen, Produkte zu wählen, die nicht nur funktional und effizient sind, sondern auch langlebig und wartungsfreundlich.

Die Fähigkeit, ein Produkt leicht reparieren zu können, senkt langfristig die Betriebskosten und minimiert die Umweltbelastung durch reduzierten Abfall und geringeren Ressourcenverbrauch. Hersteller, die sich auf die Reparierbarkeit ihrer Produkte konzentrieren, bieten somit einen entscheidenden Mehrwert. Dieser Aspekt wird zunehmend wichtiger für Konsumenten, die Wert auf Nachhaltigkeit und Kostenersparnis legen. Indem Unternehmen und Verbraucher Produkte mit besserer Reparierbarkeit wählen, unterstützen sie nicht nur eine nachhaltige Wirtschaft, sondern treffen auch eine kluge finanzielle Entscheidung.

Aber: Hier gilt es darauf zu achten, dass Ersatzteile nicht in Massen auf Halde produziert und eingelagert werden, denn das wäre laut Branchenverband bitkom wiederum schlecht für die Umweltbilanz. Zudem ist es besonders bei großen Haushaltsgeräten manchmal sinnvoller, ein neues energieeffizientes Gerät zu kaufen als einen alten Stromfresser zu reparieren, wie der Branchenverband BDI zu bedenken gibt.

IT-Fachleute unterstützen beim Klimaschutz

Auch immer mehr Unternehmen möchten ihren ökologischen Fußabdruck so klein wie möglich halten. Tatsächlich gibt es zahlreiche Maßnahmen, mit denen sie aktiv zum Klimaschutz beitragen können.

Das fängt damit an, dass sie bei der Anschaffung neuer Hardware-Produkte auf Nachhaltigkeit achten können, was durch das Recht auf Reparatur in Zukunft noch einfach werden könnte. Das geht damit weiter, dass sie auf Virtualisierung setzen und dazu auf die Dienste von Rechenzentren zurückgreifen, die besonders auf Nachhaltigkeit bedacht sind. Und das reicht bis hin zur Vermeidung von unnützen Datenbergen, die lediglich Rechenleistung verschwenden.

Weitere Tipps für Klimaschutz in Unternehmen liefern unsere Blog-Beiträge zu den Themen Green-IT und Refurbished IT. Oder Sie sprechen direkt einen Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK an. Viele der IT-Systemhäuser in unserem Netzwerk haben sich bereits selbst der Nachhaltigkeit verschrieben und achten auch bei ihren Unternehmenskunden darauf, den Green-IT-Ansatz zu verfolgen. Sie möchten mehr dazu erfahren? Dann sprechen Sie uns an!


Weiterführende Links:
Koalitionsvertrag, t3n, t3n, tagesschau, tagesschau, EU-Parlament, Bundesregierung, it-daily

Geschrieben von

Seit Anfang 2019 ist Janina Kröger für den Blog des IT-SERVICE.NETWORK verantwortlich – anfangs in der Position der Online-Redakteurin und inzwischen als Content Marketing Managerin. Die studierte Germanistin/Anglistin und ausgebildete Redakteurin behält das Geschehen auf dem IT-Markt im Blick, verfolgt gespannt neue Trends und Technologien und beobachtet aktuelle Bedrohungen im Bereich des Cybercrime. Die relevantesten… Weiterlesen

Fragen zum Artikel? Frag den Autor
0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


* = Pflichtfelder
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Aktuelle Themen zum Thema Arbeitswelt & Trends

Arbeitswelt & Trends

Snipping Tool nutzen

Tipps & Tricks zu Erstellung von Screenshots

von • 17.04.2024

Sie möchten einen Screenshot von Ihrem Bildschirm erstellen? Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Im Arbeitsalltag gibt es viele Situationen, in denen es hilft, ein Snipping Tool nutzen zu könne...

Weiterlesen
Arbeitswelt & Trends

Teams 2.0

Neuer Microsoft-Teams-Client ab 1. April 2024 Pflicht

von • 13.03.2024

Microsoft hat bereits Anfang Oktober 2023 eine neue Microsoft-Teams-App vorgestellt. Zum 1. April wird die neue Desktop-App – Teams 2.0 genannt – zur Pflicht.  Wir erklären, was es mit dem ne...

Weiterlesen
Arbeitswelt & Trends

Professionelle E-Mail-Signatur

Mit diesen Tipps können Sie Ihre E-Mail-Signatur erstellen

von • 06.03.2024

Jeden Tag aufs Neue werden unzählige E-Mails zur geschäftlichen Kommunikation versendet. Für einen guten (ersten) Eindruck ist eine professionelle E-Mail-Signatur dabei elementar. Wir erklären,...

Weiterlesen