Arbeitswelt & Trends

Energieeffizienzgesetz

Unternehmen zu mehr Energieeffizienz verpflichtet

von 28.08.2024
Zu sehen ist eine Frau mit einem Tablet in einem Serverraum. Es geht um das Thema Energieeffizienzgesetz. Bild: Pexels/Christina Morillo
Auch Rechenzentren sind vom Energieeffizienzgesetz betroffen. Bild: Pexels/Christina Morillo

Im September 2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz beschlossen und damit klare Ziele für die Energieeffizienz festgelegt. Das Gesetz definiert unter anderem erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. 

Wir erklären, was das Energieeffizienzgesetz genau ist und welche Regelungen es umfasst.

Neue Technologien lassen Energiebedarf steigen

Der Energiebedarf für digitale Infrastrukturen und Endgeräte wächst unaufhaltsam. Immer mehr Daten, schnellere Verbindungen und neue Technologien treiben den Stromverbrauch kontinuierlich in die Höhe. Besonders die rasante Entwicklung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) trägt erheblich dazu bei. Denn: Es erfordert enorme Rechenleistungen, KI-Anwendungen zu betreiben. Rechenzentren arbeiten oft rund um die Uhr und benötigen enorme Mengen an Strom, um die erforderliche Rechenleistung zu erbringen.

Politik und Wirtschaft stehen angesichts dieser Entwicklung vor einer großen Herausforderung: Es gilt sicherzustellen, dass die Digitalisierung möglichst nachhaltig zu gestalten und dafür zu sorgen, dass sich die gesteckten Klimaziele erreichen lassen. Das Energieeffizienzgesetz soll hierbei einen wichtigen Hebel darstellen.

Zu sehen ist eine Nahaufnahme von einem Server in leuchtend blau. Es geht um das Thema Energieeffizienzgesetz. Bild: Pexels/panumas nikhomkhai

Für Rechenzentren gelten neue Regelungen. Bild: Pexels/panumas nikhomkhai

Was ist das Energieeffizienzgesetz?

Der Deutsche Bundestag hat das Energieeffizienzgesetz (kurz: EnEfG) am 21.09.2023  beschlossen und damit klare Energieeffizienzziele festgelegt. Damit bekommt Energieeffizienz einen klaren gesetzlichen Rahmen. Das Gesetz beinhaltet konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren.

Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz schafft die Bundesregierung ebenfalls erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen für das Energiesparen. Das Gesetz legt Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie fest. Grundlage sind die neuen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie für Deutschland.

Ein kleiner Exkurs: Die Primärenergie stammt aus erneuerbaren Energien wie Windkraft, Sonnenlicht, Wasser und Biomasse oder fossilen Energien wie Erdgas, Erdöl und Kohle. Die Primärenergie wird zum Beispiel in Strom, Wärmeenergie oder Kraftstoff umgewandelt, zur Nutzung weitergeleitet und etwa in privaten Haushalten oder Industriebetrieben verbraucht. Der Endenergieverbrauch ist dabei eine wesentliche Größe für die Ziele der Energiewende.

Energieeffizienzgesetz: die wichtigsten Regelungen

Das EnEfG (vollständig: „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“) umfasst folgende wichtigste Regelungen:

  1. Energieeffizienzziele:
    Das EnEfG legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest. Im Sinne frühzeitiger Planungs- und Investitionssicherheit wird darüber hinaus ein Ziel für die Senkung des Endenergieverbrauchs bis 2045 angepeilt. Für den Endenergieverbrauch bedeuten diese Ziele eine Reduzierung um rund 500 Terawattstunden (TWh) bis 2030 gegenüber dem aktuellen Niveau.
  2. Energieeinsparpflichten von Bund und Ländern:
    Der Bund und die Länder werden dazu verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergieeinsparungen in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 3 TWh (Länder) erbringen.
  3.  Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Energieeinsparung:
    Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Steigerung der Energieeffizienz von Bund und Ländern werden künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zudem sieht das Energieeffizienzgesetz die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen vor mit dem Ziel, jährlich 2 % Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen. Über die dazu zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden die öffentlichen Einrichtungen von Bund und Ländern eigenständig.
  4. Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen:
    Mit dem Energieeffizienzgesetz werden Unternehmen mit einem großen Energieverbrauch (durchschnittlich mehr als 7,5 Gigawattstunden [GWh]) verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen.
  5.  Vermeidung und Verwendung von Abwärme:
    Abwärme aus Produktionsprozessen muss künftig möglichst vermieden werden. Soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, soll diese verwendet werden. Zudem werden Informationen über Abwärmepotenziale in Unternehmen auf einer neuen Plattform gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht.
  6. Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren:
    Für Rechenzentren gelten Energieeffizienzstandards. Auch muss künftig Abwärme genutzt werden, da hier Potenziale für mehr Energieeffizienz schlummern. Alle Betreiber von großen Rechenzentren sollen zudem künftig Strom aus erneuerbaren Energien nutzen, Informationen zu ihrem Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen sowie ihre Kunden über den spezifischen Energieverbrauch informieren.

Das Ziel ist es, den Energieverbrauch mit Hilfe dieser Regelungen deutlich und dauerhaft zu senken. Auf die Thematik der Rechenzentren gehen wir nun noch etwas genauer ein.

Zu sehen sind mehrere Windräder. Es geht um das Thema Energieeffizienzgesetz. Bild: Pexels/Jem Sanchez

Für Primär- und Endenergie sind Energieeffizienzziele festgelegt worden. Bild: Pexels/Jem Sanchez

Rechenzentren müssen sparsamer werden

Die Pflicht zur Validierung oder Zertifizierung eines Energie- und Umweltmanagementsystems für Betreiber von Rechenzentren gilt grundsätzlich ab 2026 bei einer Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt (kW) für öffentlich-rechtliche Unternehmen und 1 Megawatt für Privatunternehmen.

Zudem gibt der Gesetzgeber Rechenzentren mit einer Nennanschlussleistung ab 300 kW Obergrenzen für die Energieverbrauchseffektivität vor, die sie im Jahresdurchschnitt einhalten müssen. Das bedeutet eine maximale Energieverbrauchseffektivität von 1,2 für neue Rechenzentren ab Juli 2026 und eine maximale Energieverbrauchseffektivität von 1,5 ab Juli 2027 und von 1,3 ab Juli 2030 für bestehende Rechenzentren.

Ein weiterer Regelungskomplex des EnEfG betrifft die beim Betrieb entstehende Abwärme. Grundsätzlich sind Unternehmen verpflichtet, Abwärme nach dem Stand der Technik so weit zu vermeiden und zu reduzieren, wie es unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und betrieblicher Belange möglich und zumutbar ist.

Abwärme aus Rechenzentren nutzbar machen

Zudem müssen neue Rechenzentren künftig zumindest einen Mindestprozentsatz ihrer Abwärme entweder selbst wiederverwenden oder für Wärmenetze zur Verfügung stellen. Hier gelten die folgenden Richtwerte:

  • Inbetriebnahme ab Juli 2026: 10 % ab zwei Jahren nach Inbetriebnahme
  • Inbetriebnahme ab Juli 2027: 15 % ab zwei Jahren nach Inbetriebnahme
  • Inbetriebnahme ab Juli 2028: 20 % ab zwei Jahren nach Inbetriebnahme

Für die Alternative der Abwärmebereitstellung sieht das Gesetz zwei Umsetzungsvarianten vor. Kommt es zu einer Einigung der Abnahme, liegt eine abgeschlossene Vereinbarung zur Abwärmenutzung vor. Tritt der Fall ein, dass sich kein Abnehmer findet, dann kann es zu einem Angebot zu den Gestehungskosten kommen.

Energieeffizienz im Unternehmen erhöhen

Sie fragen sich, wie Sie mit Ihrem Unternehmen zur Energieeffizienz beitragen können? Zum Beispiel damit, dass Sie Cloud-Dienste über ein Rechenzentrum nutzen, das möglichst nachhaltig arbeitet. Das Institut für Information Resource Management der Universität Ulm beispielsweise sammelt, analysiert und vergleicht Daten von verschiedenen Rechenzentren, um sich ein Bild davon zu verschaffen, wie nachhaltig diese Rechenzentren sind.

Darüber hinaus können Sie natürlich selbst Maßnahmen ergreifen, mit denen sich der Strom- und Gasverbrauch in Ihrem Unternehmen reduzieren lässt. Das ist nicht nur gut für das Klima, denn durch einen geringeren Verbrauch sparen Sie gleichzeitig Kosten ein. Zudem prägen Sie mit Ihrem Engagement für das Klima unseres Planeten ein positives Image Ihres Unternehmens und machen sich dadurch als Arbeitgeber und Geschäftspartner attraktiv.

Die IT-Dienstleister aus unserem Netzwerk stehen Ihnen gern zur Seite, wenn Sie im Sinne der Nachhaltigkeit aktiv werden möchten. Von der individuellen Beratung über geeignete Geräte und Technologien bis zur Umsetzung und Implementierung sind unsere erfahrenen Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK für Sie da. Nehmen Sie einfach, schnell und unkompliziert Kontakt zu einem Anbieter aus Ihrer Region auf und lassen Sie sich zunächst unverbindlich beraten!


Weiterführende Informationen:
EnEfG, BMWK, Bundesregierung, heise, dena
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text die männliche Form. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

Geschrieben von

Theresa Twillemeier begann 2021 das Content-Team zu verstärken. Gegenwärtig arbeitet sie als Junior Marketing Managerin für die Marke, schreibt aber immer noch gern Blogbeiträge. Die studierte Ökonomin und Kulturanthropologin schreibt für den IT-SERVICE.NETWORK-Blog mit dem Ziel, komplexe IT-Themen verständlich an die Leserschaft zu bringen. In ihrer Freizeit findet man sie mit ihren Hunden in der… Weiterlesen

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