Arbeitswelt & Trends

Digitale Barrierefreiheit

So bauen Unternehmen digitale Barrieren ab

von 26.03.2025
Zu sehen ist eine kleine Gruppe von Personen, die vor einem Laptop sitzen und lachen. Es geht um das Thema digitale Barrierefreiheit. Bild: Pexels/Fox
Digitale Barrierefreiheit schafft digitale und soziale Teilhabe. Pexels/Fox

Digitale Barrierefreiheit bedeutet: niemand wird ausgeschlossen. Sie öffnet den Zugang zur digitalen Welt für alle – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. 

Wir erklären, was digitale Barrierefreiheit bedeutet und wie Unternehmen digitale Barrieren abbauen können, um Inklusion zu fördern.

Digitalisierung ohne Grenzen

Die Digitalisierung hat neue Möglichkeiten in der Kommunikation, Organisation und im Alltag geschaffen – von Eingabemethoden über Sprache statt Maus und Tastatur bis hin zu fortschrittlichen Deep-Learning-Technologien. Doch nicht alle profitieren davon gleichermaßen. Komplexe Benutzeroberflächen, mangelnde Standards, fehlende Kompetenzen, unpassende Geräte oder gesundheitliche Einschränkungen zählen zu den häufigsten Gründen für digitale Ausgrenzung. Das Problem: Ohne digitale Barrierefreiheit bleiben wichtige Informationen, Dienstleistungen und gesellschaftliche Teilhabe für viele Personen verwehrt.

Digitale Teilhabe ist daher untrennbar mit sozialer Teilhabe verbunden. „Teilhabe“ bedeutet dabei die Möglichkeit, an den Infrastrukturen und Angeboten einer Gesellschaft umfassend partizipieren zu können. Umso wichtiger ist es, diese Barrieren gezielt abzubauen – damit alle von der Digitalisierung profitieren können.

Und dazu kann jedes Unternehmen beitragen, indem es beispielsweise den eigenen Webauftritt barrierefrei gestaltet. Wie Sie in Ihrem Unternehmen digitale Barrierefreiheit schaffen und Inklusion fördern können, erklären wir Ihnen im Folgenden gern noch genauer!

Zu sehen ist ein Holzzaun am Strand. Es geht um das Thema digitale Barrierefreiheit. Bild: Pexels/Leonor Faria

Digitale Barrierefreiheit anstelle von Hürden. Pexels/Leonor Faria

Was sind digitale Barrieren?

Digitale Barrieren sind oft unsichtbar – und sie betreffen uns alle. Der demografische Wandel, die Globalisierung und die Internationalisierung beeinflussen digitale Barrieren. Ein nicht untertiteltes Video kann zur Hürde werden, wenn man versucht, es in einer lauten Umgebung anzusehen; oder der Kontrast auf einem Smartphone-Bildschirm kann so gering sein, dass es schwierig wird, Inhalte zu erkennen. Solche Hürden erschweren die Nutzung digitaler Angebote im Alltag. Besonders betroffen sind dabei Menschen mit Behinderungen, temporären Einschränkungen, geringen Technikkenntnissen oder im höheren Lebensalter.

Digitale Barrierefreiheit verbessert die Nutzbarkeit für alle. Für viele ist sie jedoch unverzichtbar. Wer digitale Angebote inklusiv gestalten will, muss die spezifischen Bedürfnisse dieser Zielgruppen kennen – und gezielt berücksichtigen:

  • Personen mit Sehbehinderungen: Sie nutzen häufig Vergrößerungssoftware, während Blinde auf Braillezeilen oder Sprachausgaben angewiesen sind.
  • Gehörlose Menschen: Sie benötigen visuelle Inhalte, Untertitel oder Gebärdensprachdolmetschung.
  • Personen mit kognitiven Einschränkungen: Sie brauchen unkomplizierte Inhalte, eine einfache Navigation und leichte Sprache.
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen: Sie verwenden alternative Navigationsmethoden wie Tastatur oder Sprachsteuerung.

Die besondere Schwierigkeit: Wer selbst keine Einschränkungen erlebt, erkennt digitale Barrieren oft nicht. Dieses fehlende Einfühlungsvermögen wird als Empathy Gap bezeichnet – die Lücke zwischen der eigenen Wahrnehmung und der anderer. Je größer diese Lücke ist, desto schwerer fällt es, die Herausforderungen Betroffener nachzuvollziehen. Inklusion beginnt deshalb mit Verständnis: Nur wer sich in andere hineinversetzen kann, gestaltet digitale Angebote wirklich inklusiv.

Digitale Barrierefreiheit schaffen

Digitale Barrierefreiheit beschreibt zum einen die Erfahrung von Menschen, IT-Lösungen (Software, Websites etc.) ohne Barrieren auffinden und nutzen zu können. Zum anderen beschreibt digitale Barrierefreiheit die technische Beschaffenheit von IT-Lösungen, das heißt, die spezifischen technischen Eigenschaften, welche eine barrierefreie Nutzungserfahrung von Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Um digitale Barrieren zu überwinden und eine inklusive Gesellschaft zu fördern, können bei der Umsetzung digitaler Inhalte unter anderem folgende Maßnahmen dazu beitragen:

  • Nutzen Sie ausreichende Farbkontraste.
  • Schaffen Sie klare Hierarchien für eine einfache Struktur, nicht nur visuell, sondern auch im Format, damit Ihre Webseite für Screenreader-Nutzer zugänglich ist.
  • Zeichnen Sie Überschriften korrekt aus.
  • Gewährleisten Sie, dass bedienbare Elemente mit der Tastatur anwählbar sind.
  • Setzen Sie Gebärdensprachvideos sowie Untertitel in digitalen Medien ein.
  • Versehen Sie Ihre Fotos mit einem aussagekräftigen Alternativtext.
  • Verwenden Sie leichte Sprache.
  • Vermeiden Sie Slider und Pop-Ups.
  • Setzen Sie Fokusrahmen um Buttons und Schaltflächen.
  • Nutzen Sie gut lesbare Schriften (markante Buchstaben, die sich gut voneinander unterscheiden).
  • Vermeiden Sie Emojis und Animationen wie GIFs.
  • Stellen Sie Informationen nicht nur über einen einzigen Sinneskanal zur Verfügung.

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die Gewährleistung der Zugänglichkeit digitaler Angebote für alle von großer Bedeutung. Die kontinuierliche Sensibilisierung, die Entwicklung barrierefreier Technologien sowie die Förderung von Bildung und Schulungen sind daher entscheidende Faktoren für das Erreichen dieses Ziels.

Zu sehen ist eine Frau im roten T-Shirt, die vor einem Laptop sitzt und ihren Kopf mit den Händen stützt. Es geht um das Thema digitale Barrierefreiheit. Bild: Pexels/Andrea Piacquadio

Digitale Barrierefreiheit betrifft uns alle. Pexels/Andrea Piacquadio

Exkurs: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Für die öffentliche Verwaltung des Bundes gilt übrigens die sogenannte Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (kurz: BITV 2.0). Dort werden die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Websites, Webanwendungen, mobilen Anwendungen, elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufen und grafischen Programmoberflächen – also jegliche IT-Lösungen – genau dargestellt.

Bei der BITV 2.0 handelt es sich um eine Verordnung, die den § 12 b des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) umsetzt. Sie wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen und legt die technischen Standards zur barrierefreien Gestaltung und die dazugehörigen Fristen fest. Das Ziel der BITV 2.0 ist die Ermöglichung und Gewährleistung einer barrierefreien Gestaltung der IT-Lösungen öffentlicher Stellen des Bundes.

Gut zu wissen: Auch wenn Unternehmen selbst nicht von der Verordnung betroffen sind, macht es durchaus Sinn, sich mit ihren Inhalten zu befassen und sich daran bei der Gestaltung eigener digitaler Produkte daran zu orientieren – denn so können auch sie die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit sicherstellen.

IT-Dienstleister unterstützen digitale Barrierefreiheit

Barrierefreie digitale Angebote sind Ausdruck von Respekt, Teilhabe und Weitblick. Denn was für einige Menschen unerlässlich ist, bringt für alle mehr Klarheit, Nutzerfreundlichkeit und Qualität. Je früher Unternehmen damit beginnen, digitale Barrierefreiheit umzusetzen, desto besser sind sie für die Zukunft aufgestellt – technisch und gesellschaftlich. Dabei gilt: Digitale Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess und lässt sich nicht nebenbei umsetzen – sie erfordert technisches Fachwissen, gestalterisches Feingefühl und einen klaren Umsetzungsplan.

Unter den Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK gibt es auch einige IT-Dienstleister, die sich auf die Webentwicklung spezialisiert haben und die daher auch die technischen Anforderungen und praxisnahen Lösungen kennen. Unsere Fachleute prüfen dabei Ihre bestehenden Systeme auf Barrieren und beraten zur Entwicklung barrierefreier digitaler Inhalte. Nehmen Sie Kontakt zu einem unserer Systemhäuser in Ihrer Nähe auf und informieren Sie sich!


Weiterführende Informationen:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, OMR, Informationstechnik Zentrum Bund, Landeskompetenzzentrum für IT, Bundesministerium der Justiz
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text die männliche Form. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

Geschrieben von

Theresa Twillemeier begann 2021 das Content-Team zu verstärken. Gegenwärtig arbeitet sie als Junior Marketing Managerin für die Marke, schreibt aber immer noch gern Blogbeiträge. Die studierte Ökonomin und Kulturanthropologin schreibt für den IT-SERVICE.NETWORK-Blog mit dem Ziel, komplexe IT-Themen verständlich an die Leserschaft zu bringen. In ihrer Freizeit findet man sie mit ihren Hunden in der… Weiterlesen

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