Online-Krankschreibung statt Besuch beim Arzt? Und das sogar nur via WhatsApp? Für Arbeitnehmer klingt diese Methode, sich einen AU-Schein zu holen, wahrscheinlich höchst interessant – Arbeitgebern wird wahrscheinlich direkt schlecht.
Was hinter dem Ferndiagnose-Service steckt und welche Probleme Datenschützer, Ärzte und Unternehmer sehen, verraten wir jetzt.
Online-Krankschreibung – nie war es leichter, an einen AU-Schein zu kommen
Das Hamburger Unternehmen „AU-Schein“ spaltet die Gemüter. Gegen eine Gebühr von 9 Euro soll sich jeder Arbeitnehmer einfach und schnell via WhatsApp seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgen können. Weder ist eine persönliche Vorstellung beim Arzt notwendig, noch ein Telefonat.
Die Diagnose erfolgt über ausgefüllte Formulare und eine Kommunikation über den Messenger WhatsApp. Was für den ein oder anderen Arbeitnehmer wohl nach Schlaraffenland klingt, stößt naturgemäß bei Arbeitgebern, Ärzten und auch Datenschützern auf massive Kritik. Zwar handelt es sich bei WhatsApp um einen Messenger, der die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzt, dennoch geht es in diesem konkreten Fall um Daten, die als „besonders schützenswert“ gelten.
Egal ob wirklich krank oder Montags-Blues: der Weg zum AU-Schein mittels des neuen Services ist immer gleich. Für die Online-Krankschreibung besucht man zunächst einfach die Seite des Hamburger Unternehmens und füllt ein Formular aus, in dem die klassischen Erkältungssymptome abgefragt werden. Danach kommt WhatsApp ins Spiel. Persönliche Daten und Fotos (von sich und/oder der Versichertenkarte) werden via WhatsApp an einen der au-schein.de Ärzte geschickt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es abfotografiert auf gleichem Wege zurück. Das gedruckte Original folgt dann per Post.
Das unkonventionelle Verfahren mag durchaus als „innovativ“ bezeichnet werden, steht aber dadurch nicht weniger im Kreuzfeuer der Kritik. Wie der Firmengründer Can Ansay argumentiert, welche Probleme andere Ärzte und Datenschützer sehen und wie Arbeitgeber vor Missbrauch bewahrt werden sollen, erklären wir jetzt.
Online-Krankschreibung via Ferndiagnose – ist das überhaupt zulässig?
Generell: ja. Grund dafür ist eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots. Im Mai 2018 sprach sich eine große Mehrheit auf dem Erfurter Ärztetag für die Telemedizin und die ausschließliche Fernbehandlung aus. Die Bundesärztekammer stellte damit die Weichen – unter anderem eben auch für Unternehmen wie au-schein.de. Dass nur wenig später aber genau ein solcher Service angeboten wird, haben vermutlich nur wenige der Verantwortlichen geahnt. Zur Krankschreibung via WhatsApp haben sich bislang die Ärztekammern Schleswig-Holstein und Hamburg geäußert. Und zwar nicht wirklich positiv. Sie raten ausdrücklich von der Nutzung ab und verweisen sowohl auf datenschutzrechtliche Probleme als auch auf die Frage nach der rechtlichen Anerkennung einer auf diesem Wege erhaltenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Beides sei laut diversen Experten noch nicht final geklärt. Wesentlich entspannter sieht der Gründer von au-schein.de, Can Ansay, die ganze Thematik.
Telemedizin – persönliche Arzt-Besuche bald nur noch in Ausnahmefällen?
Grundsätzlich kennt wohl jeder das „Problem“. Man hat Schnupfen, Husten und Halsschmerzen. Also eine ganz klassische Erkältung. Die Medikamente, die gegen die Symptome wirken, hat man meist bereits im Haus. Und trotzdem muss man beim Arzt anrufen, hängt oftmals ewig in der Warteschleife, bekommt dann einen Termin zu einer unchristlichen Uhrzeit, fährt dorthin, sitzt Ewigkeiten im Wartezimmer und landet schließlich vor dem Arzt, der nach zwei Minuten Untersuchung und einigen Fragen zum Befinden die Diagnose „Erkältung“ stellt. All der Aufwand nur, weil man den gelben Schein braucht. Und vermutlich wäre es für die Gesundheit förderlicher gewesen, im Bett zu bleiben, statt zum Arzt zu gondeln.
Die Telemedizin macht genau damit Schluss. Und gerade eine normale Erkältung eignet sich besonders gut für eine Fernbehandlung bzw. Ferndiagnose. Darüber sind sich im Kern wohl alle Gremien einig. Can Ansay bringt die Thematik wie folgt auf den Punkt: „Es geht ja damit niemand zum Arzt, wenn er nicht Komplikationen hat oder eben eine Krankschreibung braucht.“ Und dennoch hat die Einfachheit der Online-Krankschreibung für viele einen schalen Beigeschmack.
Schutz der Arbeitgeber vor Missbrauch durch Blaumacher
Um Arbeitgeber vor Missbrauch durch an Faulfieber leidende Mitarbeiter zu schützen, verweist Ansay darauf, dass sein Service pro Person maximal zwei Mal im Jahr in Anspruch genommen werden könne. Ob sich das Unternehmen daran wirklich hält, kann derzeit weder bewiesen, noch widerlegt werden. Ansay selbst will durch eigene Umfragen herausgefunden haben, dass ungefähr zehn Prozent der Teilnehmer in die Kategorie „Blaumacher“ fallen. Er räumt allerdings ein, dass die Dunkelziffer den Wert wohl vermutlich eher auf 20 Prozent hochtreiben würde. Unabhängig davon verweist der Geschäftsführer aber vornehmlich auf das Verantwortungsbewusstsein der Arbeitnehmer: „Jeder Patient, der bewusst falsche Angaben macht, begeht einen Betrug.“
Aber selbst wenn alle Menschen, die die Online-Krankschreibung bisher eingeholt haben, Betrüger wären, würde sich der wirtschaftliche Schaden in Grenzen halten. Au-schein.de zählt nämlich bislang gerade einmal 12 Kunden. Wobei definitiv davon auszugehen ist, dass sich diese Zahl vervielfachen wird, wenn erst einmal die PR-Maschine ins Laufen kommt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Update vom 22.11.2019
Wie jetzt bekannt wurde, hat die Wettbewerbszentrale Klage gegen das au-schein.de eingereicht. Die Begründung: Die Gültigkeit der Bescheinigung dürfe nicht garantiert werden, zudem seien Fernbehandlungen per se nicht zulässig. Weitere Details zur Klage finden Sie im t3n-Artikel.
Lena Klaus arbeitet seit 2018 als freie Autorin und SEO-Expertin für das IT-SERVICE.NETWORK. Besonders die Themen rund um den digitalen Wandel und New Work haben es ihr angetan. Darüber hinaus ist die erfahrene Texterin immer wieder fasziniert davon, welche neue Methoden und Tricks Hackern und Cyberkriminellen einfallen. Seit 2013 kennt Lena Klaus die IT-Branche und… Weiterlesen
IT-SERVICE.NETWORK-Redaktion, 24. Juni 2022 um 9:42
Hallo Laura!
Um einen sogenannten Krankenschein, also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen, müssen Sie sich an Ihren Arzt wenden. Der beurteilt, ob er sie krankschreibt und vor allem, wie lange!
IT-SERVICE.NETWORK-Redaktion, 12. November 2022 um 13:57
Hallo Lazar,
bitte wenden Sie sich sich an Ihren Arzt und lassen Sie von ihm sich krankschreiben. Dies hier ist nur ein Artikel darüber, dass eine Online-Krankschreibung grundsätzlich möglich ist, aber keine entsprechende Plattform dafür.
IT-SERVICE.NETWORK-Redaktion, 12. November 2022 um 13:57
Hallo Diddi,
bitte wenden Sie sich sich an Ihren Arzt und lassen Sie die Kinder sich krankschreiben. Dies hier ist nur ein Artikel darüber, dass eine Online-Krankschreibung grundsätzlich möglich ist, aber keine entsprechende Plattform dafür.
IT-SERVICE.NETWORK-Redaktion, 10. Juli 2023 um 16:33
Guten Tag Frau Hennig,
das tut uns natürlich leid und wir hoffen, es geht Ihnen bald wieder besser. Mit einer Online-Krankschreibung können wir leider nicht dienen. Dazu müssten Sie auf die in dem Artikel genannte Webseite gehen.
Viele Grüße
Ihr IT-SERVICE.NETWORK-Team
wir hoffen natürlich sehr, dass es Ihnen inzwischen wieder besser geht. Falls Sie sich mit dieser Information eine AU erhoffen, sind Sie bei uns leider an der falschen Adresse. In diesem Fall verweisen wir Sie an die im Beitrag genannte Plattform oder an den Hausarzt Ihres Vertrauens.
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