Online-Krankschreibung statt Besuch beim Arzt? Und das sogar nur via WhatsApp? Für Arbeitnehmer klingt diese Methode, sich einen AU-Schein zu holen, wahrscheinlich höchst interessant – Arbeitgebern wird wahrscheinlich direkt schlecht.
Was hinter dem Ferndiagnose-Service steckt und welche Probleme Datenschützer, Ärzte und Unternehmer sehen, verraten wir jetzt.
Online-Krankschreibung – nie war es leichter, an einen AU-Schein zu kommen
Das Hamburger Unternehmen „AU-Schein“ spaltet die Gemüter. Gegen eine Gebühr von 9 Euro soll sich jeder Arbeitnehmer einfach und schnell via WhatsApp seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgen können. Weder ist eine persönliche Vorstellung beim Arzt notwendig, noch ein Telefonat.
Die Diagnose erfolgt über ausgefüllte Formulare und eine Kommunikation über den Messenger WhatsApp. Was für den ein oder anderen Arbeitnehmer wohl nach Schlaraffenland klingt, stößt naturgemäß bei Arbeitgebern, Ärzten und auch Datenschützern auf massive Kritik. Zwar handelt es sich bei WhatsApp um einen Messenger, der die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzt, dennoch geht es in diesem konkreten Fall um Daten, die als „besonders schützenswert“ gelten.
Online-Krankschreibung via WhatsApp
© au-schein.de
Wie funktioniert au-schein.de?
Egal ob wirklich krank oder Montags-Blues: der Weg zum AU-Schein mittels des neuen Services ist immer gleich. Für die Online-Krankschreibung besucht man zunächst einfach die Seite des Hamburger Unternehmens und füllt ein Formular aus, in dem die klassischen Erkältungssymptome abgefragt werden. Danach kommt WhatsApp ins Spiel. Persönliche Daten und Fotos (von sich und/oder der Versichertenkarte) werden via WhatsApp an einen der au-schein.de Ärzte geschickt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es abfotografiert auf gleichem Wege zurück. Das gedruckte Original folgt dann per Post.
Das unkonventionelle Verfahren mag durchaus als „innovativ“ bezeichnet werden, steht aber dadurch nicht weniger im Kreuzfeuer der Kritik. Wie der Firmengründer Can Ansay argumentiert, welche Probleme andere Ärzte und Datenschützer sehen und wie Arbeitgeber vor Missbrauch bewahrt werden sollen, erklären wir jetzt.
Online-Krankschreibung via Ferndiagnose – ist das überhaupt zulässig?
Generell: ja. Grund dafür ist eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots. Im Mai 2018 sprach sich eine große Mehrheit auf dem Erfurter Ärztetag für die Telemedizin und die ausschließliche Fernbehandlung aus. Die Bundesärztekammer stellte damit die Weichen – unter anderem eben auch für Unternehmen wie au-schein.de. Dass nur wenig später aber genau ein solcher Service angeboten wird, haben vermutlich nur wenige der Verantwortlichen geahnt. Zur Krankschreibung via WhatsApp haben sich bislang die Ärztekammern Schleswig-Holstein und Hamburg geäußert. Und zwar nicht wirklich positiv. Sie raten ausdrücklich von der Nutzung ab und verweisen sowohl auf datenschutzrechtliche Probleme als auch auf die Frage nach der rechtlichen Anerkennung einer auf diesem Wege erhaltenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Beides sei laut diversen Experten noch nicht final geklärt. Wesentlich entspannter sieht der Gründer von au-schein.de, Can Ansay, die ganze Thematik.
Die Telemedizin bietet Chancen, aber auch Risiken.
© Pixabay
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