Die Gesetzesänderungen 2020 haben massive Auswirkungen für Unternehmen und Angestellte. Von Steuervorteilen bis zur Erhöhung des Mindestlohns sind einige Änderungen dabei, die sich im Portemonnaie auf beiden Seiten bemerkbar machen werden.
Welche Gesetzesänderungen schon in einem Monat wirksam werden und was Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang noch erwartet, lesen Sie jetzt bei uns.
Gesetzesänderungen 2020 – unsere Übersicht
Traditionell treten auch 2020 pünktlich zum Jahreswechsel neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Übergeordnet lassen sich die Gesetzesänderungen 2020 wie folgt zusammenfassen: Diejenigen, die bislang „wenig“ hatten, bekommen mehr. Sei es in Form von Gehältern oder durch Entlastungen (beispielsweise durch die neue Wohngeldreform, die vor allem Familien und Rentner erfreuen wird).
Auch das Thema Klima spielt ab kommendem Jahr erwartungsgemäß eine größere Rolle. Ob man da nun vom „Greta-Effekt“ reden möchte oder nicht – Fakt ist, dass die Bundesregierung diesbezüglich sehr fleißig ist und die Ergebnisse dem ein oder anderen (Autofahrer) nicht gefallen dürften. Im Folgenden erfahren Sie mehr über alle Gesetzesänderungen 2020.
Mindestlohn steigt auf 9,35 €
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer, mittelmäßige für Arbeitgeber. Ab dem 1. Januar 2020 steigt der Mindestlohn. Statt 9,19 € müssen ab nächstem Jahr wenigstens 9,35 € pro Stunde gezahlt werden. Ausnahmen gelten nur für folgende Personen:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Schul- und Studium-Praktikanten, sofern das Praktikum Pflicht ist
- Praktikanten, wenn das Praktikum maximal drei Monate dauert und der beruflichen Orientierung oder Aufnahme eines Studiums dient
- Auszubildende während der Berufsausbildung (siehe unten)
- Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr der Beschäftigung nach Beendung der Arbeitslosigkeit
- Jugendliche in einer Einstiegsqualifizierung
- Ehrenamtliche.
Neben einem erhöhten Mindestlohn gibt es weitere Änderungen.
Höhere Azubigehälter ab 2020
Auch für Auszubildende gibt es gute Nachrichten: Im ersten Ausbildungsjahr verdienen sie ab 2020 mindestens 515 € pro Monat. Bis zum Jahr 2023 soll die Azubi-Vergütung dann sukzessive weiter steigen (2021: 550 €, 2022: 585 €, 2023: 620 €). Im zweiten Ausbildungsjahr liegt die Mindestvergütung dann 18 Prozent über der des ersten Jahres, im dritten Jahr 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent. Zudem wird das Berufsbildungsgesetz angepasst. Um einen Wildwuchs an Bezeichnungen zu vermeiden, sollen drittverständliche Abschlüsse wie „BerufsspezialistIn“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ eingeführt werden.
Es bleibt abzuwarten, ob die Erhöhung der Azubi-Gehälter dafür sorgt, dass künftig nicht mehr so viele Lehrstellen unbesetzt bleiben. Gerade Berufe mit augenscheinlich „unattraktiven“ Arbeitsbedingungen (zum Beispiel Gastronomie, Handwerk und Pflege) hatten zusätzlich noch häufig das Problem der verhältnismäßig geringen Bezahlung. Die Folge: Zahlreiche Betriebe konnten ihre freien Lehrstellen nicht besetzen. Ein Umstand, der den Fachkräftemangel weiter verschärft und besonders das Handwerk trifft, dessen „goldener Boden“ immer weniger glänzte. Für Arbeitgeber bedeuten die Erhöhung des Mindestlohns und der Azubi-Vergütungen natürlich höhere Personalinvestitionen, die auch erst einmal wirtschaftlich gestemmt werden müssen. So hat auch diese Medaille wieder zwei Seiten.
Mehr Geld für einkommensschwache Gruppen & Außendienstler
Parallel zur arbeitenden Fraktion erhalten Hartz IV und Sozialhilfeempfänger ebenfalls mehr Geld. Hier beträgt die Steigerung 1,88 Prozent, was bei einem alleinstehenden Erwachsen monatlich acht Euro ausmacht. Einkommensschwache Familien erhalten künftig 185 € Kindergeldzuschlag, aber auch alle anderen profitieren, denn der Kinderfreibetrag erhöht sich um 192 € auf insgesamt 5.172 € pro Kind.
Auf Wohngeld sollen künftig ungefähr 660.000 Haushalte in der Republik Anspruch haben. Dadurch will die Bundesregierung vor allem Familien und Rentner in den teuren Städten entlasten. Wer in die Sanierung seiner Bestandsimmobilie investiert, soll 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld abziehen können.
Wer beruflich viel unterwegs ist, kann ab 2020 höhere Verpflegungskosten geltend machen. Der Pauschalbetrag steigt um 2 € auf künftig 14 € bei mehr als acht Stunden Auswärtstätigkeit. Bei 24 Stunden sind es dann 28 €, wobei der An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen mit 14 € bewertet wird.
Gesetzesänderungen 2020 für Klima und Umwelt
Wie eingangs erwähnt, ist der Klimaschutz im kommenden Jahr ein zentrales Thema. Das zeigt sich auch in der Gesetzgebung – hier kommt der Überblick:
- Verlängerung der Kaufprämie für Elektro-Autos bis 2025
- Stärkere Steuer-Begünstigung von Dienstfahrrädern sowie Dienstautos mit Hybrid- oder Elektroantrieb
- Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets für Fernreisen von 19 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Die letzte Reform zur Kassenführung ist keine drei Jahre alt, da kommt schon die nächste. Ab 2020 tritt ein neues Kassengesetz in Kraft. Der klangvolle Titel: „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.“
Im Kern geht es darum, dass jedes elektronische Kassensystem über eine spezielle technische Sicherheitsvorrichtung verfügen muss. Diese besteht aus einem Hardware-Software-Bündel und ist in der Regel nachrüstbar. Weitere Details finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema.
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