Arbeitswelt & Trends

Mehrwertsteueränderung im Online-Shop

Was Web-Shop-Betreiber bis zum 1. Juli 2020 tun sollten

von 24.06.2020
mehrwertsteueränderung online shop
Durch die geplante Mehrwertsteuersenkung sind nun Online-Shop Betreiber in der Pflicht. Bild: Pixabay/Tumisu

Die Mehrwertsteueränderung kommt mit großen Schritten – und so fragen sich aktuell vor allem Online-Shop-Betreiber, was bis zum Stichtag am 1. Juli 2020 zu tun ist. Die Folgen einer falsch ausgewiesenen Steuer können dramatisch sein.
Was muss bis wann erledigt werden? Welche Regeln gelten für Waren, die vor dem Stichtag bestellt werden?

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Durch die geplante Mehrwertsteuersenkung sind nun Online-Shop-Betreiber in der Pflicht. Bild: Pixabay/Tumisu

Mehrwertsteueränderung – stationärer Handel und Online-Shop-Betreiber in der Pflicht

Mit dem „Wumms-Konjunkturpaket“ zur Rettung der Wirtschaft (so gut es eben geht), sorgte die Bundesregierung rund um Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Finanzminister Olaf Scholz Anfang Juni für ordentlich Furore. Über Sinn und Unsinn der zum 1. Juli inkrafttretenden Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent bzw. 7 auf 5 Prozent streiten sich Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Handel seitdem leidenschaftlich. Nichtsdestotrotz besteht sowohl für den stationären Handel als auch für Online-Shop-Betreiber akuter Handlungsbedarf.
Damit einhergehend: hohe Unsicherheit und viele Fragen. Eines sollte dabei aber jeder wissen: Wird die Mehrwertsteuer falsch ausgewiesen, droht eine Menge Ärger. Abmahnungen und Sanktionen – einmal vollkommen abgesehen von verstimmten Endkunden – können die Konsequenzen sein.

Das müssen Online-Shop-Betreiber vor dem 1. Juli 2020 beachten

Bei einem Online-Shop gilt zunächst, zwischen B2B- und B2C-Shops zu unterscheiden. Bei einem Direkt-Verkauf an Endkunden (B2C) gilt die so genannte Preisangabenverordnung. Das bedeutet, dass für jeden Artikel der Gesamtpreis angezeigt werden muss – zwingend verbunden mit dem Hinweis, dass darin bereits die gültige Mehrwertsteuer enthalten ist. Das gilt ausnahmslos für alle Shop-Seiten von der einzelnen Produkt-Seite über den Warenkorb bis hin zur Bestellzusammenfassung. Tipp: Denken Sie auch an etwaige Banner, Aktionen oder Buy-Boxen, die Sie zum Beispiel über die zentrale Startseite Ihres Online-Shops bewerben.
Im B2B-Kontext gilt die Preisangabenverordnung hingegen nicht. Verkaufen Sie online also ausschließlich an andere Gewerbetreibende, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie sich den Hinweis auf die Mehrwertsteuer grundsätzlich sparen. Zu empfehlen ist das allerdings nicht unbedingt. Eine höhere Transparenz und Übersichtlichkeit gewährleisten Sie, indem Sie einfach den Zusatz „zzgl. MwSt.“ ergänzen. Eine detaillierte Angabe über die jeweilige Höhe muss jedoch nicht sei.

Bei fehlerhaften Angaben zur Mehrwertsteuer drohen Abmahnungen

Grundsätzlich gilt, dass auf jeder Rechnung immer der jeweils gültige Steuersatz und der jeweilige Steuerbetrag ausgewiesen sein müssen. Die gesetzliche Grundlage dafür liefert der Paragraph 14, Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes. Fehlen diese Angaben oder sind sie fehlerhaft, drohen Abmahnungen und damit auch Bußgelder (die man in Zeiten der Corona-Krise wohl noch weniger gebrauchen kann).
Tipp: Denken Sie auch an die Anpassung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Rechtstexte. Viele Online-Händler beziehen in ihre AGB oder Kundeninformationen Aussagen zur Mehrwertsteuer mit ein, insofern müssen auch hier zum 1. Juli entsprechende Änderungen erfolgen.
Übrigens: Wer einen Online-Shop betreibt, muss in diesem auch seine AGB hinterlegen, da existiert keine Ausnahme. Wer unsicher ist, in welchen Dokumenten überall Aussagen zur Steuer enthalten sind, kontaktiert am besten seinen Rechtsberater.

Mehrwertsteueränderung im Online-Shop – To Dos

Zusammenfassend läuft nun der Countdown für folgende Aufgaben:

  • Anpassung des Steuersatzes von 19 auf 16 Prozent (und von 7 auf 5 Prozent für ermäßigte Produkte wie Lebensmittel) bei jedem Produkt
  • ggf. Anpassung von Aktions-Banner, Buy-Boxen usw.
  • ggf. Anpassung der AGB und anderer Rechtstexte

Am ersten (und definitiv wichtigstem) Punkt arbeiten derzeit die Shop-System-Anbieter auf Hochtouren. Nutzen Sie so ein System oder auch ein Plugin, sollte mit der Durchführung eines entsprechend bereitgestellten Updates das Wichtigste getan sein. Aber Achtung: Fragen Sie lieber bei Ihrem Anbieter nach, ob er an einer Aktualisierung arbeitet und ob Ihnen selbige zur Verfügung gestellt wird. Wer beispielsweise keinen Service-Vertrag abgeschlossen hat, könnte ansonsten in die Röhre schauen. In diesem Fall müssen eigenständig engagierte Programmierer ran – für eigens entwickelte Online-Shops gilt das sowieso.

mehrwertsteuersenkung

Die Mehrwertsteuersenkung gilt schon ab dem 01.07.2020.

Fälligkeit der Mehrwertsteueränderung beachten

Zu guter Letzt noch ein entscheidender Hinweis auf das nicht zu unterschätzende Problem der Fälligkeit. Denn wer glaubt, dass Produkte, die vor dem 1. Juli 2020 bestellt werden, pauschal zum alten Steuersatz berechnet werden können, irrt. Fachanwälte für Wirtschaftsrecht warnen derzeit vor genau diesem Trugschluss. Denn wann entsteht die Mehrwertsteuer? Wenn die Leistung ausgeführt wird. Im Klartext: Nicht der Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden ist entscheidend, sondern der des Produktversandes.
Ein konkretes Beispiel: Ein Kunde bestellt beispielsweise am 29. oder 30. Juni. Der Versand erfolgt erst Anfang Juli. Es gilt der reduzierte Steuersatz von 16 Prozent. Für Firmenkunden kein Problem, beim Endkunden wird es aber hakelig, sofern der konkrete Steuerbetrag bei der Bestellung ausgewiesen wurde und nicht nur der Zusatz „inkl. MwSt.“. In diesen Fällen werden wohl viele Online-Shop-Betreiber entgegen der Empfehlung der Regierung handeln, die Steuerermäßigung an die Kunden weiterzugeben.

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Lena Klaus arbeitet seit 2018 als freie Autorin und SEO-Expertin für das IT-SERVICE.NETWORK. Besonders die Themen rund um den digitalen Wandel und New Work haben es ihr angetan. Darüber hinaus ist die erfahrene Texterin immer wieder fasziniert davon, welche neue Methoden und Tricks Hackern und Cyberkriminellen einfallen. Seit 2013 kennt Lena Klaus die IT-Branche und… Weiterlesen

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