Die Firma EU Business Services Ltd. versendet bereits seit 2015 Schreiben an Unternehmen, in denen sie diese auffordert, Daten für den Eintrag in ein EU-Gewerberegister (EU Business Register) zu vervollständigen. Gesagt, getan – und schon hat man einen kostenpflichtigen Vertrag mit drei Jahren Laufzeit abgeschlossen.
Was Sie tun können, wenn Sie solch ein Schreiben erhalten, lesen Sie hier.
Dieser Beitrag im Überblick:
EU Business Register: Das steht im Schreiben
Das Schreiben zum Eintrag in das EU Business Register der niederländischen Firma EU Business Services Ltd. ist in Englisch verfasst. Das an die E-Mail angehängte Formular hat den Titel „Company Data Control“. Darin werden die Firmendaten der angeschriebenen Firmen abgefragt. Eine Aktualisierung der firmenbezogenen Daten im vermeintlich europäischen Handelsregister sei natürlich kostenlos möglich.
Daher ist die mit dem Schreiben verbundene Aufforderung vielleicht nicht unbedingt verwunderlich: Daten eintragen, aktualisieren und das Formular unterschrieben zurücksenden an EU Business Services Ltd. Diese Firma gibt im aktuellen Schreiben eine Postfach-Adresse in Zeist an. Wer das Formular unterschrieben zurück schickt, hat in den Augen des Unternehmens jedoch einem kostenpflichtigen Eintrag in das Online-Verzeichnis www.eubusinessregister.eu oder www.eubusinessregister.org zugestimmt (bewusst sind bei diesen Webadressen keine Links hinterlegt worden).
Gewerberegister: nicht in die Kostenfalle tappen
Tatsächlich gibt es bereits seit 1992 das European Business Register (EBR). Die begriffliche Ähnlichkeit zum EU Business Register ist von der EU Business Services Ltd. sicherlich nicht zufällig gewählt. Allerdings ist das EBR im Netz unter www.ebr.org zu finden. Dabei handelt es sich um eine Kooperation einiger Handelsregister in Europa, an dem sich Anfang 2016 bereits 28 europäische Staaten beteiligten.
Der Informationsumfang im EBR unterscheidet sich national jedoch stark.
In Deutschland sind die dort verfügbaren firmenbezogenen Informationen beispielsweise sehr gering. Wer das Formular zum EU Business Register aufmerksam liest, wird darin auch darauf hingewiesen, dass das EU Business Register in keinerlei Zusammenhang zu irgendeiner Organisation oder Institution der Europäischen Union oder Kommission steht. Es ist also kein offizielles EU-Verzeichnis. In Wahrheit handelt es sich hier um ein teures, privates „Angebot“ für eine de facto völlig wertlose Eintragung in ein unbekanntes Online-Firmenverzeichnis.
Das BRIS als einheitliches Vernetzungssystem
Zur Abfrage von Daten der in der europäischen Gemeinschaft gegründeten Gesellschaften gibt es jedoch ein offizielles Register: das Business Registers Interconnection System, kurz BRIS. Das System wurde im Europäischen Justizportal aktiviert, welches einen einfachen und einheitlichen Zugang zu den E-Government-Diensten und Informationsangeboten der Europäischen Union und der Union Mitgliedstaaten ermöglichen soll. Die in der europäischen Richtlinie 2012/17 verordnete Gründung eines Vernetzungssystems der Handelsregister der EU macht BRIS zur Pflichtaufgabe – für die Länder, nicht aber die Unternehmen.
Alles in allem müssen die EU-Mitgliedsstaaten ihre nationalen Datenbanken in dieses europäische System namens BRIS einfügen. Das Business Registers Interconnection System soll somit den Zugang zu Informationen über europäische Unternehmen erleichtern und sicherstellen, dass diese auch korrekt sind.
EU Business Register: Kosten stehen im Kleingedruckten
Der Hinweis auf die Kosten von 995 Euro im Jahr versteckt sich auch beim EU Business Register wie so oft im Kleingedruckten. Dabei ist es im Grunde genommen komplett in Großbuchstaben geschrieben, was zusätzlich die Lesbarkeit erschwert. Im Formular findet sich dieser Abschnitt unter „Order“. Wer das Formular unterschrieben hat, erhält nachfolgend eine mit „Invoice“ beschriebene und mit „EU Business Register“ überschriebene Zahlungsaufforderung. Diese ist vollständig auf englisch geschrieben.
Abgerechnet werden 995 € pro Jahr ohne Mehrwertsteuer. Der Vertrag läuft über drei Jahre. Das macht in Summe bereits 2.985 Euro. Außerdem verlängert sich der Vertrag immer wieder automatisch um zwölf Monate. Weigert sich der Betroffene, innerhalb der Zahlungsfrist von 28 Tagen zu zahlen, erhält er eine als „Reminder” bezeichnete Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung.
So verhalten Sie sich richtig
Wir raten Ihnen dringend: Füllen Sie kein Formular für einen Eintrag in das EU Business Register aus. Löschen Sie die E-Mail am besten direkt. Wenn Sie das Formular jedoch schon ausgefüllt und unterschrieben an EU Business Services Ltd. gesendet haben, dann erhalten Sie sicherlich Rechnungen. Hier heißt es: nicht zahlen, Ruhe bewahren und Anwalt kontaktieren. Betroffene Unternehmen, die hier getäuscht wurden und nun mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert sind, können sich auch an ihre Interessenvertretung oder bei einer Mitgliedschaft an den Schutzverband wenden, der laufend gegen solche unlauteren Geschäftspraktiken vorgeht.
Bereits 2013 sind Eintragungsformulare in EU Business Register versendet worden. Damals konnte man sich auf www.eubusinessregister.com eintragen lassen. Diese Seite erkennt mittlerweile jedes gute Antiviren-Programm und verweigert den Zugriff, da die Internetseite „in der Liste der Websites mit möglicherweise gefährlichem Inhalt enthalten“ ist.
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Weiterführende Links:
E-Justice, Ebra, Amtsblatt der Europäischen Union
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