Arbeitswelt & Trends

Corona-App für Unternehmen ungeeignet

Wie Betriebe das Infektionsschutzgesetz optimal umsetzen

von 20.06.2020
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Die Corona-App sollte sich grundsätzlich jeder installieren, um sich und andere zu schützen. Für den Einsatz in Unternehmen eignet sie sich aber nicht.
Warum das so ist und wie Betriebe stattdessen das Infektionsschutzgesetz optimal umsetzen, verraten wir jetzt. Spoiler vorab: Der Tönnies-Weg ist es nicht.

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Die Corona-App ist eine sehr gute Sache, eignet sich jedoch nicht für Unternehmen.
Bild: Pixabay/iXimus

Corona-App kostet ca. 68 Millionen Euro

Dass die Entwicklung von Apps generell kein Mega-Schnäppchen ist, weiß jeder, der schon einmal bei einer Agentur oder einem Entwickler angefragt hat. 68 Millionen sind dann aber doch eine ganz andere Dimension. Wie kommen sie zustande? Der „Spiegel“ hat diese Frage beantwortet: Der Konzern SAP entwickelte die Anwendung für Kosten von ca. 9,5 Millionen Euro. Zuzüglich Umsatzsteuer und 2 Millionen für Wartung bis Ende 2021.
Die notwendigen Server-Kapazitäten (wir sprechen hier immerhin von einer App, die im Idealfall mindestens 60 Millionen Nutzer herunterladen) sowie Nutzer-Hotline stellt T-Systems für knapp 43 Millionen Euro und sackte noch knapp 7,8 Millionen Euro für das Set-up ein. Fehlen noch ungefähr 3,5 Millionen, die ins Marketing und Werbekampagnen fließen. Der Rest sind Kosten, die im Vorfeld – beispielsweise für Tests – entstanden sind.

Corona-App eignet sich nicht für Unternehmen

Wie schön wäre es also in Anbetracht dieser enormen Ausgaben, wenn sich die Corona-App auch für den Einsatz in Unternehmen eignen würde. Zumindest liegt dieser Gedankengang nahe. Das ist aber nicht der Fall. Die Corona-Warn-App eignet sich nicht, um Betriebe bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz zu unterstützen. Denn diese sind unter anderem dazu verpflichtet, den Gesundheitsämtern gegenüber Mitarbeiterkontakte nachzuweisen.
Von Anonymität also keine Spur, genau das ist aber Kern der neuen Warn-App. Denn die Corona-App nimmt es mit dem Datenschutz sehr genau, auch wenn das leider häufig von Teilen der Bevölkerung angezweifelt wird. Die Anwendung, die seit letzter Woche kostenlos im Google Play Store und Apple App Store zur Verfügung steht, registrierst lediglich den Standort des Nutzers, jedoch ohne Angaben darüber zu haben oder zu erheben, um welche natürliche Person es sich handelt.

Corona-Warn-App – Datenschutz maximal gewährleistet

Die Warn-App gewährleistet einen umfangreichen Datenschutz und informiert den Nutzer, sobald aufgrund seiner Standort-Analyse nachgewiesen ist, dass er sich in der Nähe einer an Covid-19 erkrankten Person aufgehalten hat. Nicht mehr, nicht weniger.
Jedem Nutzer wird daher eine Art willkürliche und nicht nachvollziehbare ID-Nummer zugeordnet. Namen, Adressen oder weitere Daten bleiben bis zum Schluss anonym. Zeigt die App an, dass ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, bleibt die Wahl der weiteren Mittel dem Nutzer selbst überlassen.
Lässt er sich testen, kann er das Ergebnis anschließend in der App hinterlegen. Fällt es positiv aus, können dann wiederum die Personen gewarnt werden, mit denen der Nutzer selbst Kontakt hatte. Unter dem Strich basiert also das gesamte Prinzip auf Freiwilligkeit.

Das Bild zeigt eine Desinfektionsflasche. Cyberkriminelle nutzen Corona, um mit ihren falschen Websites dickes Geld zu machen. Bild: Unsplash/Kelly Sikkema

Desinfektionsmittel sollte der Arbeitgeber bereistellen. Bild: Unsplash/Kelly Sikkema

Wie Unternehmen mit infizierten Mitarbeitern handeln müssen

Spätestens dann, wenn sich Angestellte eines Unternehmens mit dem Corona-Virus infiziert haben, hat sich das mit dem Datenschutz erledigt. Der Arbeitgeber ist dabei in der Pflicht, die vollständigen Namen und Adressdaten aller Personen herauszugeben, die im Rahmen der Arbeit mit der infizierten Person in Kontakt standen. Denn nur, wenn sich die Infektionskette transparent nachvollziehen lässt, lässt sich der Schaden noch begrenzen.
Der aktuelle Tönnies Skandal ist ein gutes Beispiel dafür, was ein Unternehmen alles falsch machen kann. Wie heute bekannt wurde, weigerte sich der Konzern, sämtliche Adressen und Daten der Mitarbeiter herauszugeben, sodass der Krisenstab des Kreises Gütersloh selbst aktiv werden musste. Unternehmen müssen aber auch präventiv und im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber agieren.
Zusammengefasst sollte jedes Unternehmen sicherstellen, dass …

  • die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können (beispielsweise Bereitstellung von Desinfektionsmittel, Pausenraum-Regelung, Home-Office-Anordnung)
  • sämtliche Daten aller Mitarbeiter vorliegen und diese auch aktuell sind
  • die Daten von externen Besuchern/Geschäftspartnern vollständig erfasst werden und deren Besuchszeiten dokumentiert sind

Kommen Sie diesen Pflichten nach, unterstützen Sie nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern verhindern eventuell auch, dass Ihr Unternehmen im Falle des Falles vollständig schließen muss.

CoronaTracer – Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Was die Corona-App nicht vermag, kann das Smart-Device CoronaTracer inklusive der Tracing-Software. Mitarbeiter können es wie eine Art Firmenausweis bei sich tragen und der Tracer aktiviert sich zudem nur während der Anwesenheit im beruflichen Umfeld. Den Anforderungen des Datenschutzes und dem Recht auf Privatsphäre wird der CoronaTracer ebenfalls gerecht, da die Datenaufzeichnung solange anonym stattfindet, bis ein Infektionsfall nachgewiesen ist.
Weitere Informationen zu technologischen Lösungen und smarter Software in Zeiten der Pandemie erhalten Sie gerne von unseren Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK.

Geschrieben von

Lena Klaus arbeitet seit 2018 als freie Autorin und SEO-Expertin für das IT-SERVICE.NETWORK. Seit 2013 kennt sie die IT-Branche und hat sich in diesem Zusammenhang auf B2C- und B2B-orientierte Content-Plattformen spezialisiert.

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