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Recht auf Home Office wegen Corona?

Infos für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

von 13.03.2020
recht auf homeoffice wegen corona
Sofa statt Bürostuhl: Aktuell sinnvoll, aber ein Recht auf Homeoffice gibt es nicht. Bild: Unsplash/ConvertKit

Habe ich ein Recht auf Home Office, um das Risiko zu vermindern, mich mit dem Coronavirus zu infizieren? Eine Frage, die sich derzeit wohl unzählige Arbeitnehmer in ganz Deutschland stellen.
Wir verraten, ob es in derartigen Krisenzeiten einen Anspruch auf Heimarbeit oder den Abbruch von Dienstreisen gibt und wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt handeln sollten.

recht auf homeoffice wegen corona

Sofa statt Bürostuhl: Aktuell sinnvoll, aber ein Recht auf Home Office gibt es nicht. Bild: Unsplash/ConvertKit

Recht auf Home Office existiert auch in Zeiten von Corona nicht

Um die wichtigste Frage zu Beginn zu beantworten: Es gibt in Deutschland kein grundsätzliches, gesetzliches Recht auf Home Office (auch wenn die SPD schon einmal einen Home-Office-Gesetzesentwurf ins Gespräch gebracht hat). Und das gilt unabhängig von der Verbreitung des Coronavirus oder anderen Krankheiten. Ob ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern erlaubt, von Zuhause zu arbeiten, ist allein seine Entscheidung. Und jedes Unternehmen handhabt das dementsprechend anders.
Zwar ist der Anteil derer, die Home Office generell erlauben, in den vergangenen Jahren unter Einfluss der „New Work“-Bewegung gestiegen, von einer bundesweiten Flächendeckung kann aber noch lange keine Rede sein. Auch die Rahmenbedingungen für Heimarbeit variieren stark. Manche Betriebe erlauben Home Office an maximal einem Tag pro Woche, sehr fortschrittliche Unternehmen sind dagegen schon beim Prinzip der freien Arbeitszeit-und-Arbeitsort-Wahl angekommen.
Durch die Verbreitung von Covid-19 beziehungsweise SARS-CoV-2 fordern nun immer mehr Angestellte die Arbeit aus dem Home Office, um den Kontakt zu anderem Menschen vermeiden und damit das Risiko einer Ansteckung minimieren zu können.

Home Office in Zeiten von Corona – keine Pflicht, aber klare Empfehlung

Grundsätzlich haben Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gegenüber eine so genannte Schutzpflicht, der sie nachkommen müssen. Jedoch gibt es für Krisensituationen wie der aktuellen keinen allgemeinen oder gar verbindlichen Leitfaden. Arbeitgeber können daher – Stand März 2020 – selbst entscheiden, ob sie ihre Mitarbeiter ins Home Office „entlassen“ oder nicht. Anders sieht es aus, wenn ein Angestellter nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert ist.
Ein solcher Fall ist umgehend dem Gesundheitsamt und der Bezirksverwaltung zu melden. In der Regel entscheiden diese dann, dass alle, die mit der infizierten Person Kontakt hatten, unter Quarantäne gestellt werden. Laut Experten wie denen des Robert Koch-Instituts und Gesundheitsminister Jens Spahn hat es oberste Priorität, die Ausbreitung des Virus bestmöglich zu verlangsamen. Vollkommen verhindern kann man sie ohnehin nicht mehr.

Dienstreisen aus Sorge vor Corona absagen – darf ich das?

Auch bei Dienstreisen gilt generell, dass Arbeitnehmer kein eigenes Recht auf selbstständige oder gar unabgesprochene Absagen haben, wenn der Arbeitgeber die Reisen angeordnet hat beziehungsweise sie zur Erfüllung des Arbeitsverhältnisses dienen. Jedoch wird es aktuell wohl kein Unternehmen geben, das seine Mitarbeiter absichtlich in Krisenregionen entsendet. Einmal ganz unabhängig davon, dass der Zugang in diese größtenteils gar nicht mehr möglich ist.
Zudem gilt auch hier die Schutz- beziehungsweise Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Er muss nach „billigem Ermessen“ abwägen, ob und wann eine Tätigkeit unter welchen Umständen durchgeführt wird und welche Auswirkungen das auf das Wohl des Mitarbeiters und der Allgemeinheit hat.

coronavirus hände schütteln

Persönliche Kontakte sollten reduziert werden. Bild: Pixabay/geralt

Mitarbeiter ins Home Office schicken – Vorsicht ist besser als Nachsicht

Es bringt natürlich niemandem etwas, in blinde Panik zu verfallen (Stichwort: Hamsterkäufe). Dennoch ist man als Arbeitgeber grundsätzlich gut beraten, in den eigenen Reihen möglichst wenig Ausfälle zu verzeichnen. Und dieses Risiko lässt sich durchaus mit Heimarbeit minimieren – das gilt vor allem für Unternehmen mit Großraumbüros.
Zwar kann sich jeder Mitarbeiter auch beim Supermarkt-Besuch anstecken. So lange er aber während der Inkubationszeit von zuhause aus arbeitet, sind die Kollegen sicher. Wichtig nur: Schaffen Sie zeitnah die nötigen, technischen Voraussetzungen für das Home Office. Ein Tipp: Das Kollaborationstool Microsoft Teams, das die Arbeit im Home Office deutlich erleichtert, stellt Microsoft aktuell kostenlos zur Verfügung!
Unabhängig davon kann es je nach weiterer Ausbreitung durchaus auch noch passieren, dass die Politik Einfluss auf die Entscheidung nimmt. Schon jetzt sind alle Großveranstaltungen abgesagt und viele Schulen und Kindergärten schließen…

Kein Recht auf Home Office – Arbeitnehmer haben Pflichten

So wie Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gegenüber Pflichten haben, so haben auch Mitarbeiter Pflichten gegenüber dem Unternehmen, in dem sie angestellt sind. Arbeitnehmer sind ihrem Arbeitgeber auskunftspflichtig, sobald sie sich zum Beispiel in Regionen mit einem hohem Krankheitsstand aufgehalten haben.
Gleiches gilt, wenn Kontakt zu einer nachweislich oder vermutlich infizierten Person bestand. In diesen Fällen darf der Arbeitgeber einen Angestellten auch dazu auffordern, sich untersuchen und testen zu lassen. Tut er dies, muss er seinen Angestellten bezahlt von der Arbeit dafür freistellen.

Update vom 24.05.2020: Altmaier lehnt Recht auf Home Office ab

Im Zuge der Corona-Krise forderte die SPD nun ein Recht auf Home Office. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier lehnt die Forderung ab. Er hält nichts davon, dass der Staat Unternehmen in dieser Hinsicht Vorschriften macht. Seiner Meinung nach hätte ein Großteil der Unternehmen im Zuge der Covid-Pandemie bewiesen, flexibel agieren und Home Office ermöglichen zu können.

Update vom 01.10.2020: Bundesarbeitsminister plant Gesetzesentwurf

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) möchte im Herbst einen Gesetzesentwurf zum Thema Home Office vorlegen. „Jeder, der möchte und bei dem es der Arbeitsplatz zulässt, soll im Home Office arbeiten können – auch wenn die Corona-Pandemie wieder vorbei ist“, sagte Heil dazu den Medien.
Koalitionskrach ist aber schon jetzt vorprogrammiert, denn die CDU spricht sich in großen Teilen gegen den Vorschlag aus. Denn: Sie hält ein allgemeines Recht auf Home Office für verfassungswidrig. Institutionen wie Greenpeace und Arbeitnehmer-Verbände hingegen unterstützen den Vorschlag.

Update vom 21.01.2021: Neuer Beschluss zur Home-Office-Pflicht

Von einer „Pflicht“ kann vielleicht noch nicht gesprochen werden. Aber: Ein erster Schritt in diese Richtung ist – zumindest in Zeiten der Pandemie – jetzt getan. In ihrem Beschluss vom 19. Januar 2021 hat die Ministerpräsidentenkonferenz nämlich den Lockdown verlängert und einige Regeln verschärft. Der mit „Arbeiten im Home Office“ überschriebene Punkt 8 des Beschlusses ist hier besonders interessant.
Darin heißt es: „Arbeitgeber [müssen] überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Home Office ermöglichen […], sofern die Tätigkeiten es zulassen.“ Eine entsprechende Verordnung, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch erlassen wird, soll zunächst bis zum 15. März 2021 gelten. Das Ziel: Die Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg dorthin sollen reduziert werden.
Derweil bleibt auch Hubertus Heil nicht inaktiv. Derzeit liegt ein Referentenentwurf für ein „Mobile-Arbeit-Gesetz“ innerhalb der Bundesregierung in einer Ressortabstimmung. Es sieht allerdings keinen Rechtsanspruch vor. Vielmehr geht es um eine gesetzliche Erörterungspflicht. Bedeutet: Arbeitgeber und -nehmer sollen die Home-Office-Option erörtern und möglichst zu einer Vereinbarung kommen.


Weiterführende Links:
t3n, Berliner Zeitung, Beschluss Ministerpräsidentenkonferenz, Haufe

Geschrieben von

Lena Klaus arbeitet seit 2018 als freie Autorin und SEO-Expertin für das IT-SERVICE.NETWORK. Besonders die Themen rund um den digitalen Wandel und New Work haben es ihr angetan. Darüber hinaus ist die erfahrene Texterin immer wieder fasziniert davon, welche neue Methoden und Tricks Hackern und Cyberkriminellen einfallen. Seit 2013 kennt Lena Klaus die IT-Branche und… Weiterlesen

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