Die Regierung hat die nächsten Corona-Wirtschaftshilfen angekündigt und die haben Einzelhändler auch bitter nötig. Mit dem beschlossenen Lockdown ab dem 16. Dezember 2020 bis (voraussichtlich) zum 10. Januar 2021 bricht vielen Händlern das Hauptjahresgeschäft weg.
Welche Hilfen angekündigt wurden und wer sie bekommt, haben wir für Sie zusammengefasst.
Deutschland erneut im Lockdown
Die zweite Welle hat die Bundesrepublik eiskalt erwischt. Man kann sich nun vortrefflich darüber streiten, ob das alles hätte verhindert werden können und die kommenden Maßnahmen gerechtfertigt oder doch noch zu lasch sind, aber Fakt ist: Ab dem 16. Dezember ist nahezu der gesamte Einzelhandel erst einmal dicht. Ausnahmen gelten – wie bereits im Frühjahr – für Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Tierbedarfsläden und sonstige Händler des täglichen Bedarfs.
Für den Einzelhandel ist dieser Knallhart-Lockdown wohl die größte Katastrophe überhaupt. Gerade der Monat Dezember und die Tage um Weihnachten und Neujahr ließen sonst bundesweit die Kassen klingeln. Dieses Jahr nicht. Und auch wenn viele Händler versuchen, ihre Kunden mit Gutscheinen oder online bestellbaren Waren zu halten, sind die Rekord-Verluste nicht mehr abzuwenden. Aber: Die Regierung hat noch einmal Hilfe zugesagt.
Corona-Wirtschaftshilfen für den Einzelhandel
Während die Gastronomie mit Ausgleichszahlen von bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes gerettet werden soll, bekommt der Einzelhandel „nur“ Überbrückungshilfen. Diesbezüglich rechnet der Handelsverband Deutschland übrigens schon jetzt mit einer gewaltigen Klagewelle aufgrund von Ungleichbehandlung. Die Argumente gegen eine Umsatzkompensation lauten unter anderem, dass die „Einkäufe ja nur aufgeschoben“ wären.
Dass de facto Big Player wie Amazon nun von der finalen Geschenkeeinkaufswut profitieren, wird scheinbar geflissentlich ignoriert. Aber wie dem auch sei, Bundesfinanzminister Olaf Scholz versprach mit Ankündigung des Lockdowns „umfassende Wirtschaftshilfen“, die Vater Staat mindestens 11,2 Milliarden Euro kosten sollen. Zur Einordnung: Unter normalen Umständen setzt der deutsche Handel im Dezember eine Milliarde pro Tag (!) um.
Prinzipiell sind neben Unternehmen auch Solo-Selbstständige und Freiberufler berechtigt, die Corona-Wirtschaftshilfen zu beantragen. Die Höhe der Überbrückungshilfen beläuft sich auf maximal 500.000 Euro (statt wie bislang 200.000 Euro) für Unternehmen, die direkt oder indirekt vom Lockdown betroffen sind.
Details zu den Corona-Wirtschaftshilfen im zweiten Lockdown
Grundsätzlich hängt die Höhe der Staatshilfen davon ab, wie stark ein Unternehmen oder Selbstständiger betroffen ist. Bis zu 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten könnte die Regierung erstatten, so Olaf Scholz. Zu den Fixkosten zählen dabei:
- Miete / Pacht
- Abschreibungen von Gütern bis zu einer Höhe von 50 Prozent
- Finanzierungskosten
- Fortlaufende Kosten
Wie viel Geld tatsächlich fließt, hängt aber auch vom Umsatzrückgang des jeweiligen Monats im Vergleich zum Vorjahresmonat ab. Hier die Einzelheiten:
- weniger als 30 Prozent: keine Hilfen
- 50 Prozent Umsatzrückgang: 40 % der Fixkosten
- bis zu 70 Prozent Umsatzrückgang: 60 % der Fixkosten
- mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang: bis zu 90 % der Fixkosten
Zudem ist eine steuerliche Abschreibung für unverkaufte Waren aus dem Weihnachtsgeschäft möglich. Beispiel: Ein Modegeschäft, das nun auf hunderten Winterjacken sitzen bleibt, kann diese sofort zum aktuellen Preis abschreiben. Der aktuelle Vermögenswert wird als Verlust gewertet. Selbiger mindert logischerweise den Gewinn und damit auch die Steuerlast. Zudem können inventarisierende Güter ausgebucht werden.
Wann kommen die Corona-Wirtschaftshilfen?
Wenn Sie sich nun auch fragen, wann Sie mit einem Zahlungseingang auf Ihrem Konto rechnen können, haben wir eine schlechte Nachricht für Sie: Diese Frage aller Fragen bleibt nämlich erst einmal unbeantwortet. Ein Großteil der Gastronomie hat bis heute noch keinen Cent von den November-Hilfen gesehen und bei den Überbrückungszahlungen für den Einzelhandel muss erst einmal noch der Haushaltsausschuss des Bundestags zustimmen.
Warum? Dieser hatte sich erst kürzlich ein Veto-Recht vorbehalten, weil die Ministerpräsidenten schon mehrfach eigenmächtig Ausgaben beschlossen hatten. Es bleibt daher also vieles erst einmal noch abzuwarten. Für viele Einzelhändler geht es jedenfalls in die vorweihnachtliche Zwangspause. Wir halten Sie natürlich gern auf dem Laufenden darüber, wie es mit den Wirtschaftshilfen weitergeht.
Weiterführende Links: Redaktionsnetzwerk Deutschland, TAZ
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