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EU Business Register

EBR-Schreiben lockt in Kostenfalle

Eine Unternehmerin arbeitet am PC. Sie hat eine E-Mail für eine Eintragung im EU Business Register erhalten. Bild: Unsplash/LinkedIn Sales Solutions
Fallen Sie nicht auf die E-Mail für einen Eintrag in das EU Business Register herein! Bild: Unsplash/LinkedIn Sales Solutions

Die Firma EU Business Services Ltd. versendet bereits seit 2015 Schreiben an Unternehmen, in denen sie diese auffordert, Daten für den Eintrag in ein EU-Gewerberegister (EU Business Register) zu vervollständigen. Gesagt, getan – und schon hat man einen kostenpflichtigen Vertrag mit drei Jahren Laufzeit abgeschlossen.

Was Sie tun können, wenn Sie solch ein Schreiben erhalten, lesen Sie hier.

EU Business Register: Das steht im Schreiben

Das Schreiben zum Eintrag in das EU Business Register der niederländischen Firma EU Business Services Ltd. ist in Englisch verfasst. Das an die E-Mail angehängte Formular hat den Titel „Company Data Control“. Darin werden die Firmendaten der angeschriebenen Firmen abgefragt. Eine Aktualisierung der firmenbezogenen Daten im vermeintlich europäischen Handelsregister sei natürlich kostenlos möglich.

Daher ist die mit dem Schreiben verbundene Aufforderung vielleicht nicht unbedingt verwunderlich: Daten eintragen, aktualisieren und das Formular unterschrieben zurücksenden an EU Business Services Ltd. Diese Firma gibt im aktuellen Schreiben eine Postfach-Adresse in Zeist an. Wer das Formular unterschrieben zurück schickt, hat in den Augen des Unternehmens jedoch einem kostenpflichtigen Eintrag in das Online-Verzeichnis www.eubusinessregister.eu oder www.eubusinessregister.org zugestimmt (bewusst sind bei diesen Webadressen keine Links hinterlegt worden).

Das Schreiben des EU-Business Registers.

EU Business Register: So sieht das Formular aus. Der Registereintrag soll 995 Euro pro Jahr kosten.

Gewerberegister: nicht in die Kostenfalle tappen

Tatsächlich gibt es bereits seit 1992 das European Business Register (EBR). Die begriffliche Ähnlichkeit zum EU Business Register ist von der EU Business Services Ltd. sicherlich nicht zufällig gewählt. Allerdings ist das EBR im Netz unter www.ebr.org zu finden. Dabei handelt es sich um eine Kooperation einiger Handelsregister in Europa, an dem sich Anfang 2016 bereits 28 europäische Staaten beteiligten.
Der Informationsumfang im EBR unterscheidet sich national jedoch stark.

In Deutschland sind die dort verfügbaren firmenbezogenen Informationen beispielsweise sehr gering. Wer das Formular zum EU Business Register aufmerksam liest, wird darin auch darauf hingewiesen, dass das EU Business Register in keinerlei Zusammenhang zu irgendeiner Organisation oder Institution der Europäischen Union oder Kommission steht. Es ist also kein offizielles EU-Verzeichnis. In Wahrheit handelt es sich hier um ein teures, privates „Angebot“ für eine de facto völlig wertlose Eintragung in ein unbekanntes Online-Firmenverzeichnis.

Das BRIS als einheitliches Vernetzungssystem

Zur Abfrage von Daten der in der europäischen Gemeinschaft gegründeten Gesellschaften gibt es jedoch ein offizielles Register: das Business Registers Interconnection System, kurz BRIS. Das System wurde im Europäischen Justizportal aktiviert, welches einen einfachen und einheitlichen Zugang zu den E-Government-Diensten und Informationsangeboten der Europäischen Union und der Union Mitgliedstaaten ermöglichen soll. Die in der europäischen Richtlinie 2012/17 verordnete Gründung eines Vernetzungssystems der Handelsregister der EU macht BRIS zur Pflichtaufgabe – für die Länder, nicht aber die Unternehmen.

Alles in allem müssen die EU-Mitgliedsstaaten ihre nationalen Datenbanken in dieses europäische System namens BRIS einfügen. Das Business Registers Interconnection System soll somit den Zugang zu Informationen über europäische Unternehmen erleichtern und sicherstellen, dass diese auch korrekt sind.

Das Bild zeigt einen Laptop (EU Business Register). Bild: Cytton Photography/Unsplash

Vorsicht: EU Business Register lockt in die Kostenfalle. Bild: Cytton Photography/Unsplash

EU Business Register: Kosten stehen im Kleingedruckten

Der Hinweis auf die Kosten von 995 Euro im Jahr versteckt sich auch beim EU Business Register wie so oft im Kleingedruckten. Dabei ist es im Grunde genommen komplett in Großbuchstaben geschrieben, was zusätzlich die Lesbarkeit erschwert. Im Formular findet sich dieser Abschnitt unter „Order“. Wer das Formular unterschrieben hat, erhält nachfolgend eine mit „Invoice“ beschriebene und mit „EU Business Register“ überschriebene Zahlungsaufforderung. Diese ist vollständig auf englisch geschrieben.

Abgerechnet werden 995 € pro Jahr ohne Mehrwertsteuer. Der Vertrag läuft über drei Jahre. Das macht in Summe bereits 2.985 Euro. Außerdem verlängert sich der Vertrag immer wieder automatisch um zwölf Monate. Weigert sich der Betroffene, innerhalb der Zahlungsfrist von 28 Tagen zu zahlen, erhält er eine als „Reminder” bezeichnete Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung.

So verhalten Sie sich richtig

Wir raten Ihnen dringend: Füllen Sie kein Formular für einen Eintrag in das EU Business Register aus. Löschen Sie die E-Mail am besten direkt. Wenn Sie das Formular jedoch schon ausgefüllt und unterschrieben an EU Business Services Ltd. gesendet haben, dann erhalten Sie sicherlich Rechnungen. Hier heißt es: nicht zahlen, Ruhe bewahren und Anwalt kontaktieren. Betroffene Unternehmen, die hier getäuscht wurden und nun mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert sind, können sich auch an ihre Interessenvertretung oder bei einer Mitgliedschaft an den Schutzverband wenden, der laufend gegen solche unlauteren Geschäftspraktiken vorgeht.

Bereits 2013 sind Eintragungsformulare in EU Business Register versendet worden. Damals konnte man sich auf www.eubusinessregister.com eintragen lassen. Diese Seite erkennt mittlerweile jedes gute Antiviren-Programm und verweigert den Zugriff, da die Internetseite „in der Liste der Websites mit möglicherweise gefährlichem Inhalt enthalten“ ist.
Wenn Sie Ihr Unternehmen technisch vor solch betrügerischen E-Mails schützen wollen, dann unterstützt Sie das IT-SERVICE.NETWORK gern dabei. Unsere IT-Dienstleister bieten Ihnen beispielsweise ein umfangreiches Antivirus-Management an.


Weiterführende Links:
E-Justice, Ebra, Amtsblatt der Europäischen Union

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15 Kommentare

Peter Enders, 4. September 2019 um 5:01

Vielen Dank für den Hinweis!
Der Skandal besteht darin, dass solche Betrügereien nicht mit langen Gefängnisstrafen geahndet werden.

Antworten

CNG, 15. Juli 2021 um 14:53

Die Firma ist erneut aktiv.Versendet wird von contact@ebr-registration.net. Das PDF heißt EU-Business-Register.pdf und die Firma gibt immer noch Zeit in den Niederlanden als Adresse an.

Antworten

    IT-SERVICE.NETWORK-Team, 15. Juli 2021 um 15:43

    Hallo CNG,
    vielen Dank für das Update! Dieser Beitrag wird aktuell tatsächlich wieder verstärkt gelesen, sodass offenbar viele von dieser Masche betroffen sind.
    Viele Grüße
    Ihr IT-SERVICE.NETWORK

    Antworten

MasterPro GmbH, 13. August 2021 um 8:56

Vielen Dank für Ihren Artikel! Dieser hat uns in unserer Annahme bestätigt, dass diese Email von Betrügern und nicht von einem EU Handelsregister ist. Uns kam die Email gleich unseriös vor, da wir mit „Hello“ angesprochen wurden und weder Ansprechpartner, Unterschrift noch ein Web-Link existierte. Zudem müssten in einem „Daten-Update“ nicht alle Daten noch einmal angegeben werden.

Antworten

    IT-SERVICE.NETWORK-Team, 24. September 2021 um 11:49

    Guten Tag,
    schön, dass wir mit unserem Beitrag helfen konnten! Es ist immer ratsam, verdächtige E-Mails zu überprüfen – sehr gut aufgepasst!
    Viele Grüße
    Ihr IT-SERVICE.NETWORK

    Antworten

Bernd Wurm, 7. September 2021 um 7:42

Danke für Eure Arbeit. Ich suche auch immer erst im Internet, wenn ich solche Mails bekomme, ob da alles in Ordnung ist. Wie auch hier. Es ist dann immer gut, wenn man vor so einen Mist gewarnt wird, wie ihr das macht. Wie schon oben geschrieben kann ich auch nicht verstehen, dass gegen solche Internetbetrügereien jeglicher Art nicht noch massiver vorgegangen wird. Man hört jedenfalls nichts davon. Solche Leute gehören tatsächlich jahrelang hinter Gitter, da hier eine sehr große kriminelle Energie dahintersteckt.

Antworten

    IT-SERVICE.NETWORK-Team, 24. September 2021 um 11:48

    Guten Tag Herr Wurm,
    wir freuen uns, dass unser Beitrag Sie rechtzeitig warnen konnte. Großes Lob dafür, dass Sie E-Mails konsequent kritisch hinterfragen. Da ist Ihre Security Awareness definitiv gut geschult!
    Viele Grüße
    Ihr IT-SERVICE.NETWORK

    Antworten

MN, 10. September 2021 um 8:25

Vielen Dank für diesen Bericht. Auch ich hab ein den letzten Wochen immer wieder solche Emails erhalten, allerdings von register@ebr-reg.eu. Sind ziemlich hartnäckig und lassen offensichtlich nicht locker.

Antworten

    IT-SERVICE.NETWORK-Team, 24. September 2021 um 11:46

    Guten Tag MN,
    aktuell scheint diese Masche wirklich wieder sehr verbreitet zu sein. Da hilft nur, den oder die Absender fleißig zu blockieren.
    Viele Grüße
    Ihr IT-SERVICE.NETWORK

    Antworten

Long Quan, 15. September 2021 um 13:38

Vielen Dank für den Betrag leider habe ich schon unterschrieben und die Rechnung schon bekommen. Ich habe ein Widerruf per Email gesendet, ich weiß nicht ob das hilf , wie kommt man am besten raus , kann jemand ein Antwalt empfehlen? Vielen Dnak

Antworten

    IT-SERVICE.NETWORK-Team, 24. September 2021 um 11:41

    Guten Tag,
    schade, dass unser Beitrag in Ihrem Fall nicht rechtzeitig helfen konnte. Mit einem Anwalt können wir leider nicht dienen; vermutlich würde es Sinn machen, wenn Sie sich einen Anwalt in Ihrer Umgebung für eine einfachere Abstimmung suchen.
    Viele Grüße
    Ihr IT-SERVICE.NETWORK

    Antworten

Topalli, 22. Juni 2022 um 13:21

Hallo! Wozu braucht man einen Anwalt wenn man schon unterschrieben hat um da wieder rauszukommen? Wen der oder die Absender quasi Kriminelle sind .Meiner Meinung nach sollte sich die Polizei eher damit befassen.Lg.Topalli

Antworten

    IT-SERVICE.NETWORK-Redaktion, 24. Juni 2022 um 9:46

    Hallo Topalli!

    Auch wenn die Absender quasi Kriminelle sind, wie Sie schreiben, haben Sie gegebenenfalls einen Vertrag unterschrieben, der über drei Jahre läuft. Um aus einem solchen Vertrag wieder herauszukommen, benötigen anwaltliche Hilfe. Es sei denn, Sie kennen sich mit dem Rechtssystem selbst so gut aus, dass Sie die entsprechenden Schriftsätze aufsetzen können.
    Natürlich können Sie sich auch an die Polizei wenden, aber die kann Ihnen nicht helfen, aus einem unterschriebenen Vertrag herauszukommen. Sie wird ihre Mittel einsetzen, um den Kriminellen das Handwerk zu legen.

    Viele Grüße
    Ihr IT-SERVICE.NETWORK-Team

    Antworten

mow, 20. Juli 2022 um 17:27

Moin, aktuell verwenden sie seoaccounting.org, accountingseo.net und eubsaccountinggroup.com und schicken auch ohne daß irgendwas zurückgesendet wurde Mahnungen in der Hoffnung daß irgendwer schon bezahlen wird. mfG mow

Antworten

S. Lindner, 27. Juli 2022 um 10:01

jetzt arbeiten sie wohl mit vielen unterschiedlichen mail-adressen: register@companyreg.net sl

Antworten

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