IT-Sicherheit

Digitales Erbe

Rechtzeitig den digitalen Nachlass regeln

von 21.12.2018
digitales erbe
Das digitale Erbe sollte ebenso wie das analoge Erbe geregelt werden © Pixabay

Zugegeben: weder über das digitale Erbe noch über den analogen Nachlass mag man sich gern Gedanken machen. Trotzdem ist es wichtig, sich rechtzeitig um diese sensiblen Angelegenheiten zu kümmern.
Wir erklären, was genau eigentlich mit „digitales Erbe“ gemeint ist und welche Vorkehrungen Sie noch zu Lebzeiten treffen sollten.

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Das digitale Erbe sollte ebenso wie das analoge Erbe geregelt werden
© Pixabay

Was ist das digitale Erbe?

Zum digitalen Erbe gehören im Prinzip alle Daten und digitalen Spuren, die man im Laufe seines Lebens produziert und demnach auch hinterlässt. Das können diverse Online-Konten, Login-Daten für Programme und Cloud-Systeme, Chat-Verläufe oder auch Daten auf dem Firmenhandy sein. Dabei geht es aber nicht nur um Zugänge, sondern auch im gespeicherte Dateien wie Fotos, Videos oder Dokumente. Sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich ist es wichtig, sich rechtzeitig darum zu kümmern, was mit den Daten passiert, wenn der Fall des Falles eintritt. Irgendwie logisch, schließlich kümmert man sich ebenso zu Lebzeiten um sein analoges Erbe bzw. Testament. Das sieht übrigens auch die Rechtssprechung so. Gerichte unterscheiden nicht zwischen dem digitalen und dem analogen Erbe.
Übrigens: Der einzige Dienst, der bislang eine konkret auf den Todesfall abgestimmte Lösung bietet, ist tatsächlich Facebook. Hier haben andere Nutzer die Möglichkeit, das Profil des Verstorbenen entsprechend zu melden. Bei Facebook werden solche Profile dann mit dem Zusatz „In Erinnerung an“ gekennzeichnet. Hier kann übrigens schon jeder Nutzer zu Lebzeiten festlegen, welche Personen den eigenen Tod verifizieren können und sollen. Diese Personen haben aber keinen Zugriff auf die privaten Chat-Verläufe o.Ä. und können auch keine Änderungen am Profil mehr vornehmen. Es besteht lediglich die Möglichkeit, das Konto dauerhaft löschen zu lassen.

Geschäftsdaten vs. Privatdaten – so regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Zunächst einmal sollte man zwischen privat und geschäftlich genutzten Geräten, Programmen und Diensten unterscheiden. Im privaten Bereich empfiehlt es sich, eine grundsätzliche Vollmacht für das digitale Erbe zu hinterlegen. Eine entsprechende Muster-Vorlage stellt die Verbraucherzentrale zur Verfügung.

Privaten digitalen Nachlass regeln

Das Wichtigste ist, den nächsten Angehörigen die Möglichkeit zu geben, im Bedarfsfall auf wichtige Konten zugreifen zu können. Unsere Empfehlung: Legen Sie eine Liste mit allen wichtigen Zugängen und den dazugehörigen Daten (Benutzername, Passwörter) an.
Folgende Punkte sollten auf Ihrer „Digitales Erbe“ Liste nicht fehlen:

  • Entsperrcode und PIN für das Privathandy sowie
  • Zugangsdaten zu allen wichtigen E-Mail Accounts,
  • zum Online-Banking und anderen Bezahldiensten (zum Beispiel PayPal) und
  • zu wichtigen Online-Konten und Portalen (zum Beispiel Amazon, andere Online-Shops, Stromanbieter, Handyanbieter, Versicherungen usw.),

Mit Hilfe dieser Liste können Angehörige Konten auflösen, kündigen oder Kontakt zu Vertragspartnern aufnehmen, um über den Tod zu informieren. Wenn Sie Ihre Liste nicht zu Lebzeiten aushändigen wollen, verwahren Sie sie an einem sicheren Ort oder hinterlegen Sie sie unter anderem auch bei Ihrem Testament. Es empfiehlt sich, hier auf Nummer sicher zu gehen. Speichern Sie die Liste aus einem Datenträger (zum Beispiel einem USB-Stick) ab und drucken Sie sie auch einmal aus. Wichtig: bei Bedarf aktualisieren.
Folgende Möglichkeiten sind gut geeignet, um das digitale Erbe sicher zu hinterlegen:

Tipp: bei vielen Menschen hat sich ein sogenannter „Notfall-Ordner“ etabliert. Neben einer Liste zum digitalen Erbe können sich hier drin auch Unterlagen wie eine Patientenverfügung oder ein Organspendeausweis befinden.

Geschäftlichen digitalen Nachlass regeln

In vielen Unternehmen ist der Zugriff auf die Konten der Angestellten einfach darüber geregelt, dass Admins über eine Art „Generalvollmacht“ verfügen. Das macht nicht nur in dem Fall Sinn, dass ein Mitarbeiter stirbt. Auch bei längeren Ausfällen oder fristloser Kündigung sollte das Unternehmen immer und unkompliziert Zugriff auf die Konten der Angestellten haben. Dass sich Firmen das Recht vorbehalten, auf die Daten und den Rechner der Mitarbeiter zugreifen zu können, wird in der Regel direkt mit dem Arbeitsvertrag bzw. der Datenschutzerklärung geregelt.

Für Firmenhandys gilt: weisen Sie Ihre Angestellten daraufhin, die Standard-PIN nicht zu ändern.

Die eleganteste Lösung, den digitalen Nachlass im geschäftlichen Bereich zu regeln, sind Passwort-Manager wie zum Beispiel KeePass. Sie verwalten die Zugangsdaten sämtlicher Accounts und generieren sichere Passwörter. Das Einzige, was anderen dann noch zur Verfügung gestellt werden muss, ist das sogenannte Masterpasswort.

Digitales Erbe im Geschäftsleben – unsere Empfehlung: auch kleinere Betriebe und Unternehmer mit wenigen Angestellten sollten rechtzeitig die technischen Weichen stellen. Sollten Sie keine eigenen IT-Kräfte und Admins beschäftigen, sorgen Sie über einen externen IT-Dienstleister trotzdem dafür, dass selbiger (oder Sie) jederzeit einen Master-Zugriff auf die Konten der Angestellten hat. Nur so sind wichtige Unternehmensdaten dauerhaft gesichert.

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Geschrieben von

Lena Klaus arbeitet seit 2018 als freie Autorin und SEO-Expertin für das IT-SERVICE.NETWORK. Besonders die Themen rund um den digitalen Wandel und New Work haben es ihr angetan. Darüber hinaus ist die erfahrene Texterin immer wieder fasziniert davon, welche neue Methoden und Tricks Hackern und Cyberkriminellen einfallen. Seit 2013 kennt Lena Klaus die IT-Branche und… Weiterlesen

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