Wirtschaftshilfen im Rahmen von unbegrenzten Krediten sollen deutsche Unternehmen vor finanziellen Schwierigkeiten und Insolvenzen durch die Corona-Krise retten. In einer gemeinsamen Pressekonferenz gaben Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Finanzminister Olaf Scholz nun Details bekannt.
Ob Ihr Unternehmen Anspruch auf Wirtschaftshilfen von der Regierung hat und welche Voraussetzungen gelten, jetzt bei uns.
Wirtschaftshilfen der Regierung wegen Coronavirus
Schon jetzt – Experten zufolge am Anfang der Pandemie – stehen viele Unternehmen vor riesigen Herausforderungen. Einige Branchen wie zum Beispiel Messebau-Betriebe drohen aufgrund der flächendeckenden Veranstaltungsabsagen bereits, in die Insolvenz abzurutschen. Für alle anderen ist es nur eine Frage der Zeit, wann es wirklich kritisch wird und die Existenz bedroht ist.
Ende der vergangenen Woche äußerten sich daher Olaf Scholz und Peter Altmaier umfassend zu ihren Plänen, deutschen Unternehmen mit Wirtschaftshilfen in Form von unbegrenzten Kreditprogrammen zu helfen. Basis dieses Rettungsschirms ist ein massiv erhöhter Garantierahmen der Staatsbank KfW. Durch ihn kann perspektivisch eine halbe Billion Euro (!) zur Verfügung gestellt werden. Anfangen will man aber zunächst einmal mit 20 Millionen.
Mit Kreditprogrammen durch die Corona-Krise
Olaf Scholz betonte bei der Pressekonferenz deutlich, dass die aktuelle Situation mehr als ernst sei und die Krise spürbare Folgen hinterlassen werde, vor allem bezogen auf die Wirtschaft. Er versprach: „Wir werden jedes Mittel nutzen, das uns zur Verfügung steht. Deshalb wird hier nicht gekleckert, sondern es wird geklotzt.“
Übergeordnetes Ziel ist das Sichern von Arbeitsplätzen – unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße. Aus diesem Grund stellt die KfW Bank schon jetzt ein Kreditprogramm zur Verfügung, das die Bedarfe unterschiedlicher Unternehmensstrukturen abdeckt.
Aber wie genau sieht dieses Programm aus? Wer kann sich solche Kredite sichern? Das alles und noch viel mehr schildern wir im Folgenden.
KfW-Unternehmerkredit für Bestandsunternehmen
Diese Kredit-Option richtet sich an Unternehmen, die bereits seit mehr als fünf Jahren am Markt sind. Sie umfasst:
- Risikoübernahmen beziehungsweise Haftungsfreistellungen für die durchleitenden Finanzierungspartner (Hausbanken) von bis zu 80 Prozent für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro Volumen
- Bis zu 25 Millionen Euro für Investitionen und Betriebsmittel, auch für Auslandspläne.
- Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Milliarden Euro statt bisher 500 Millionen Euro
Unternehmen mit einer bereits längeren Firmenhistorie können sich mit diesem Kredit vor einem wirtschaftlichen Absturz durch die Corona-Krise schützen.
KfW-Kredite für junge Unternehmen
Als jung gelten Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Hier gibt es die folgenden Kredit-Möglichkeiten:
- Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 Prozent für die durchleitenden Finanzierungspartner (Hausbanken) für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro
- Bis zu 25 Millionen Euro Kreditbetrag
- Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Milliarden Euro statt bisher 500 Millionen Euro
Durch diese Maßnahmen sollen es auch jüngere Unternehmen sicher durch die durch das Coronavirus ausgelöste wirtschaftliche Krise schaffen.
KfW-Kredit für Wachstum
Außerdem fallen unter das angekündigte Programm auch Wachstumskredite. Diese stellen sich wie folgt dar:
- Kurzfristige und zeitlich beschränkte Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung (inklusive Betriebsmittel) im Wege der Konsortialfinanzierung
- Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf bis zu 70 Prozent; hierdurch wird der Zugang von mittelständischen und größeren Unternehmen zu individuell strukturierten, passgenauen Konsortialfinanzierungen erleichtert
- Erhöhung der Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen von 2 Milliarden auf 5 Milliarden Euro
Mit diesen Angeboten erhalten viele Unternehmen in der angespannten Zeit mit Handlungsspielraum.
KfW-Sonderprogramm für alle Unternehmen
Zusätzlich bereitet die KfW noch ein Sonderprogramm vor, dessen Start dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission unterliegt. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln deutlich verbessert und betragen bei Investitionen bis zu 90 Prozent, bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die aufgrund der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, sollen sich an die Bürgschaftsbanken der Länder wenden.
Darüber hinaus hat sich die Regierung selbst schon mehr oder weniger von der schwarzen Null verabschiedet und möchte Unternehmen zusätzlich mit Maßnahmen wie zum Beispiel der Stundung von fälligen Steuern helfen. Das würde die Staatskasse zwar enorm belasten, jedoch blieben viele Unternehmen im weiteren Verlauf der Corona-Krise handlungsfähig.
Der drei-Stufen-Plan der Wirtschafthilfen durch die Regierung
Peter Altmaier präsentierte bei der Pressekonferenz außerdem einen Drei-Stufen-Plan, der wie folgt aussieht:
- Stufe 1: KfW-Kredite und Bürgschaften verhindern kurzfristige Liquiditätsprobleme und erleichtern die Einführung von Kurzarbeit. Diese Stufe ist durch ein Schnellverfahren bereits beschlossen.
- Stufe 2: Die flexible Aufstockung und Gestaltung der Kredite ist bei einer Verschärfung der Wirtschaftslage denkbar.
- Stufe 3: Konjunkturprogrammen treten in Kraft, sobald Betriebsschließungen und Pleiten drohen.
Auch eine Verstaatlichung von Unternehmen wird derzeit seitens der Politik nicht ausgeschlossen. Bislang gäbe es dazu laut Altmaier aber noch keine Notwendigkeit. Bezüglich der weiteren Entwicklungen halten wir Sie hier im Blog auf dem Laufenden.
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