Die Gesetzesänderungen 2021 sind nur noch einen Katzensprung von ihrem Inkrafttreten entfernt, aber Hand aufs Herz: Haben Sie sich schon mit den Themen auseinandergesetzt, die sich zum Jahreswechsel ändern? Falls nicht, ist das kein Problem. Unsere Zusammenfassung klärt Sie auf.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Gesetzesänderungen 2021 übersichtlich und kompakt für Sie zusammengefasst.
Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2021
Es ist inzwischen schon eine kleine Tradition, dass wir im IT-SERVICE.NETWORK-Blog rechtzeitig vor dem Jahresende einen Blick auf rechtlichen Vorgaben werfen, die sich mit dem Beginn des kommenden Jahres ändern werden. So viel sei vorab verraten: Für Unternehmen beziehungsweise Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich durchaus einige Neuerungen. Die meisten Gesetzesänderungen 2021 betreffen aber den Steuerzahler. Speziell Familien und Geringverdiener sollen von Entlastungen profitieren.
Einige andere Änderungen sind aktuell noch in der Diskussion – vor allem rund um das Thema Home Office. Im Gespräch sind das Recht auf Home Office, die Möglichkeit das Home Office sowohl als Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer abzusetzen und sogar die Einführung einer Home-Office-Steuer.
Während in diesem Themenfeld aber noch nichts spruchreif ist, sind andere Änderungen längst beschlossene Sache. Welche das sind, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Erhöhung des Mindestlohns & höhere Gehälter
Im Jahr 2015 wurde der Mindestlohn mit einem Betrag von 8,50 € brutto pro Stunde eingeführt. Seitdem wurde er kontinuierlich erhöht. Das Jahr 2021 bildet hier keine Ausnahme. Der Mindestlohn erhöht sich zum Jahreswechsel von 9,35 € auf 9,50 €. Bis zum 1. Juli 2022 soll die stufenweise Erhöhung übrigens noch weitergehen, bis schließlich der Betrag von 10,45 € erreicht ist.
Auch für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und in der Pflege startet das neue Jahr gut. Nach vielen Tarifrunden und zähen Verhandlungen sind sich die Parteien einig geworden. Die Gehälter der Angestellten im öffentlichen Dienst steigen in der niedrigsten Gehaltsgruppe um 4,5 Prozent, in der höchsten sind es immerhin noch 3,2 Prozent.
Für Angestellte in der Pflege sind gesonderte Erhöhungen geplant. Sie sollen durch die Belastungen der Corona-Pandemie finanziell stärker profitieren. Parallel dazu hat der Bundesrat ein großes Förderpaket beschlossen. Pflegekräfte sollen dadurch laut dem Spiegel noch einmal eine Corona-Prämie von bis zu 1.000 € erhalten.
Die Grundrente kommt
Nach einiger Diskussion wird die Grundrente eingeführt. Das hat der Bundestags am 2. Juli 2020 beschlossen, der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzesentwurf am 3. Juli 2020 zugestimmt, sodass das Gesetz zur Grundrente am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird.
Ungefähr 1,3 Millionen Menschen mit aktuell sehr niedrigen Renten sollen von einem entsprechenden Zuschlag profitieren. Dafür werden etwa 1,3 Milliarden Euro Steuermittel Verwendung finden. Die Berechnung, wie viel Grundrente im Einzelfall anfällt, ist allerdings kompliziert. Die Auszahlung erfolgt ab Mitte des Jahres aber automatisch durch die Rentenkasse.
Wer dennoch prüfen möchte, ob er, sie oder Familienangehörige Anspruch auf die Grundrente haben, kann sich auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung informieren.
Arbeitsunfähigkeitsmeldung bald elektronisch
Digitalisierung für den „gelben Schein“: Ab 2021 hat die Zettelwirtschaft nach dem Arzt-Besuch (fast) ein Ende. Denn: Ein elektronisches Meldeverfahren soll dann automatisch Krankenkassen über die (Dauer der) Arbeitsunfähigkeit informieren. Der Arbeitgeber soll den Status seiner AU über das jeweilige Online-Portal seiner Krankenkasse einsehen können. Dieses Vorgehen gilt aber nur bis 2022. Dann ist auch für diesen Weg die Einführung einer digitalen Lösung geplant.
Der gelbe Schein begleitet uns dennoch auch noch im kommenden Jahr, da Ärzte bis Ende 2021 noch zur Ausstellung der analogen Bescheinigung verpflichtet sind. Gefühlt ändert sich also gar nicht so viel. Immerhin: Der Patient kann sich das Verschicken der Exemplare für die Krankenkasse und den Arbeitgeber in Zukunft sparen.
Elterngeld, Kinderfreibetrag & Kindergeld mit Änderungen
Beim Elterngeld ergeben sich gleich mehrere Veränderungen zum Jahreswechsel. Ab dem 1. Januar 2021 gehen Top-Verdiener mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 300.000 € (statt vorher 500.000 €) komplett leer aus. „Freuen“ dürfen sich hingegen Eltern von Kindern, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen – sie haben für einen zusätzlichen Monat Anspruch auf Elterngeld.
Auch bezüglich der Teilzeittätigkeit während der Elternzeit gibt es eine Änderung. Familienministerin Dr. Franziska Giffey hat eine Stundenzahl von 32 statt 30 durchgesetzt. Damit ist es Eltern ab 2021 möglich, einen 4-Tage-Woche-Job anzutreten, ohne dass sie den Anspruch auf die staatlichen Zulagen damit verlieren.
Das monatlich ausgezahlte Kindergeld steigt ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro pro Kind. Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern somit schon bald jeden Monat 219 €, für das dritte Kind 225 € und für das vierte 250 €. Parallel dazu erhöht sich der Kinderfreibetrag auf insgesamt 8.388 €.
Lohnfortzahlung wegen fehlender Betreuung
Wegen der Corona-Pandemie konnten viele Eltern im Frühjahr 2020 ihrer Erwerbstätigkeit oft nur bedingt oder auch gar nicht nachkommen. Für solche Fälle gibt es nun eine neue Regelung: Eltern von Kindern unter zwölf Jahren sowie auch für ältere Kinder mit einer Beeinträchtigung haben nun bis zu 20 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen fehlender Betreuung.
In Zahlen bedeutet das: 67 Prozent seines Verdienstausfalls erhält das betroffene Elternteil für diesen Zeitraum, die Obergrenze liegt bei 2.016 Euro. Der Arbeitgeber zahlt den Betrag an den Arbeitnehmer aus und erhält den Betrag dann über einen Erstattungsantrag bei der zuständigen Landesbehörde zurück.
Wichtig: Diese Gesetzesänderung gilt sogar rückwirkend zum 30. März 2020 und ist damit für die Jahresmeldung 2020 relevant. Das heißt, dass Sie die Meldung bis zum 15. Februar 2021 an den Sozialversicherungsträger übermitteln müssen.
CO2-Bepreisung trifft auch Verbraucher
Schon vor einem Jahr beschlossen Bund und Länder, dass Unternehmen, die mit Diesel, Benzin, Erdgas und/oder Heizöl handeln, künftig eine Art „Verschmutzungsgebühr“ zahlen sollen. Im Klartext: 25 € pro Tonne CO2. Bis 2025 soll dieser Preis schrittweise bis auf 55 Euro pro Tonne ansteigen.
Indirekt betrifft das dann aber auch die Verbraucher, die mit höheren Spritpreisen rechnen müssen. Zur Entlastung sinken dafür die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und damit verbunden die Strompreise. Konkret heißt das: Die EEG-Umlage wird durch einen Bundeszuschuss von derzeit 6,756 ct/kWh auf 6,5 ct/kWh abgesenkt.
Die Regierung verspricht: Durch Fördermaßnahmen und parallele Entlastungen kommt es insgesamt nicht zu einer Mehrbelastung, denn alle Einnahmen werden letztlich an die Bürger zurückgegeben.
Solidaritätszuschlag entfällt – zumindest für einige
Der Solidaritätszuschlag – kurz: „Soli“ – ist bereits seit Jahren ein viel diskutiertes Thema. Ab dem kommenden Jahr gibt es aber endlich eine Entwicklung. Vollkommen abgeschafft wird der Zuschlag zwar nicht, das Bundesfinanzministerium plant aber immerhin eine Anhebung der Freigrenze, bis zu der er nicht gezahlt werden muss.
Für Alleinstehende bedeutet das, dass bis zu einem Bruttojahresgehalt von knapp 74.000 € kein Soli mehr abgezogen wird. Kinderlose Ehepaare werden – je nach Verdienstverteilung – bis zu einem jährlichen Bruttolohn von etwa 136.000 Euro beziehungsweise 148.000 Euro voll entlastet. Bei Familien mit Kindern liegt die Grenze bei einem Gesamtjahreseinkommen von circa 152.000 €.
Pendlerpauschale erhöht sich
Auch für Pendler gibt es gute Nachrichten zu vermelden. Statt 30 Cent gibt es ab Januar 2021 nun 35 Cent pro gefahrenen Kilometer vom Staat zurück – allerdings erst ab dem 21. Kilometer. Bis zum 20. Kilometer bleibt die Pendlerpauschale unverändert bei 30 Cent.
Bis 2023 soll die Pauschale bei diesem Satz erhalten bleiben. Für die Jahre 2024 bis 2026 ist die Pauschale ebenfalls schon festgesetzt worden: Ab dem 21. Kilometer sollen dann 38 Cent pro gefahrenen Kilometer steuerlich erstattet werden. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es allerdings auch: Ende 2026 soll mit der befristeten Erhöhung dann erst einmal Schluss ein.
Alles neu macht der Jahreswechsel
Das Jahr 2021 hat also einige Gesetzesänderungen für Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer parat. Das zieht natürlich insbesondere für die Lohnbuchhaltung einige Auswirkungen nach sich. Es gilt zum Beispiel, die neuen Soli-Freigrenzen zu berücksichtigen und auch bezüglich der Lohnfortzahlung durch fehlende Kinderbetreuung sollte Ihre Buchhaltungsabteilung aufmerksam sein.
Grundsätzlich empfiehlt es sich auch nach dem Jahreswechsel, stets informiert zu bleiben. Themen speziell für Unternehmen, meist mit Bezug zur Firmen-IT, werden wir in unserem Blog auch im Jahr 2021 wie gewohnt für Sie aufbereiten. Ein regelmäßiger Blick lohnt sich. Gern können Sie uns auch auf Facebook und/oder Twitter folgen, damit Sie über alle neuen Beiträge informiert werden.
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Weiterführende Links:
Der Spiegel, Deutsche Rentenversicherung, Sage-Blog, Bundesregierung
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