Das deutsche Lieferkettengesetz ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Viele Unternehmen kämpfen aber immer noch mit der Frage, wie sie die hohen Anforderungen erfüllen sollen.
Wir haben alle Infos rund um das Lieferkettengesetz zusammengestellt und geben Tipps für die Umsetzung.
Lieferketten sind Grundlage für die globale Wirtschaft
Die Welt ist zunehmend vernetzt. Rohstoffe, Lebensmittel und Produkte werden weltweit beschafft, hergestellt und vertrieben. Die Grundlage dafür bilden Lieferketten: Sie sorgen dafür, dass Ressourcen transportiert und verarbeitet werden und als fertige Produkte zum Endkunden gelangen. Fakt ist: Ohne Lieferketten hätten wir keinen Zugang zu einer Vielzahl an Produkten (und Dienstleistungen), die wir zum Leben benötigen – zumindest für unseren heutigen Lebensstandard.
Allerdings gibt es in Europa eine ganze Reihe von Gesetzen, die beispielsweise faire Arbeitsbedingungen und den Umweltschutz in der Industrie sicherstellen. Das sieht in vielen Ländern, aus denen Ressourcen und Produkte bezogen werden, allerdings ganz anders aus. Weltweit arbeiten Regierungen und Unternehmen daher daran, die Menschenrecht und den Umweltschutz entlang von Lieferketten zu verbessern.
In Deutschland ist dazu das Lieferkettengesetz entstanden. Mindestens 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten sind von dem neuen Gesetz betroffen.
Was ist das Lieferkettengesetz?
Das deutsche Lieferkettengesetz (offiziell: Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten; auch: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz [LkSG]) verpflichtet Unternehmen dazu, Menschenrecht und Umweltschutz entlang ihrer Lieferketten zu achten, die Transparenz von Lieferketten zu verbessern und die Rechenschaftspflicht von Unternehmen zu erhöhen. Es ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Das bedeutet im Klartext: Unternehmen müssen gewährleisten, dass sie nicht mit Lieferanten zusammenarbeiten, die die Menschenrechte verletzen, Kinderarbeit tolerieren, gegen den Umweltschutz verstoßen oder keine ausreichende Arbeitssicherheit für ihre Mitarbeiter garantieren können.
Dazu müssen sie ein Sorgfaltskonzept erstellen, mit dem sie die Risiken von Menschenrechts- und Umweltverstößen entlang ihrer Lieferketten identifizieren und beheben können. Das Konzept muss unter anderem eine Risikoanalyse der Lieferkette, Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechts- und Umweltverstößen und Maßnahmen zur Reaktion darauf enthalten.
Lieferkettengesetz: Herausforderung für Unternehmen
Nicht wenige Unternehmer stellen sich die Frage, wie sie diese Punkte von ihrem Büro aus überprüfen und laufend kontrollieren sollen. Durch Subunternehmen bzw. Lieferanten von Lieferanten ist es für den auftraggebenden Betrieb mitunter schwer, Aspekte wie die Arbeitsbedingungen und die Arbeitssicherheit überhaupt nachvollziehen zu können. Zwei einfache Beispiele: Woher soll die Mitarbeiterin im Einkauf eines deutschen Büros wissen, ob Arbeiter des Zulieferers in Asien die passenden Sicherheitsschuhe tragen? Oder: Wie kann hierzulande jemand garantieren, dass der amerikanische Lieferant seinen Produktionsabfall fachgerecht entsorgt?
Dabei spielt auch das altbekannte Sprichwort „Andere Länder, andere Sitten“ eine Rolle. Was in der Bundesrepublik vielleicht verboten ist (z. B. Kinderarbeit), juckt die Regierungen auf anderen Kontinenten herzlich wenig. Es bleibt also bei der Frage, wie deutsche Unternehmen die Vorschriften des Lieferkettengesetzes eigentlich erfüllen sollen – natürlich auch unter Berücksichtigung von Aufwand und Kosten.
Stolpersteine in der Lieferkette erkennen
Einige Experten relativieren die Sorge vieler Unternehmer vor dem Lieferkettengesetz ein wenig. Sie sind der Meinung, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gar nicht so schwer umzusetzen sei wie vielleicht gedacht. Ein gutes Mittel zum Zweck kann dabei die Etablierung eines Risikomanagements sein. Und noch eine gute Nachricht: Die Sorge vor hohen Bußgeldern ist laut der Experten nahezu unbegründet: Für Unternehmen gilt zwar eine so genannte Bemühens-, aber keine Verhinderungspflicht.
Die eigentliche Aufgabe für Unternehmer lautet also: Stolpersteine in der eigenen Lieferkette erkennen, sich der Minimierung von Risiken widmen und eine langfristige Management-Strategie verfolgen. Denn im Falle des Falles müssen Unternehmen in der Lage sein, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sie sich wirksam und angemessen darum bemüht haben, die Anforderungen des Lieferkettengesetzes zu erfüllen.
Übrigens: Den Verantwortlichen der Initiative Lieferkettengesetz gehen die Beschlüsse im Zuge des deutschen Lieferkettengesetzes noch längst nicht weit genug. Man darf gespannt sein, ob das Lieferkettengesetz der EU, das derzeit ebenfalls in Arbeit ist, darüber hinausgehen wird.
Unser Tipp: Kategorisierung von Lieferanten
Indem Unternehmen ihre Lieferanten kategorisieren, können sie die Umsetzung des neuen Lieferkettengesetzes angehen. Zunächst geht es nämlich darum, die Relevanz einzelner Lieferanten zu erkennen und festzulegen, um so die Aufwände entsprechend priorisieren zu können. Dafür kann die folgende Klassifikation dienlich sein:
- C-Lieferanten: Meist kleinere Lieferanten, die austauschbar sind und hoch verfügbare Produkte oder Leistungen anbieten.
- B-Lieferanten: Lieferanten mit generell hoher Relevanz für das Unternehmen, allerdings existiert keine vollständige Abhängigkeit.
- A-Lieferanten: Die mit Abstand wichtigsten Lieferanten. Sie haben einen existenziellen Einfluss auf das eigene Unternehmen. Sie sind in der Regel nicht ohne Weiteres austauschbar.
Anhand der dadurch erstellten Liste lassen sich die Aufgaben gut organisieren. Wichtig: Oberste Priorität haben die A-Lieferanten. Hier ist – beispielsweise durch laufende Audits durch eigene Mitarbeiter vor Ort – stets sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.
Lieferkettengesetz – Tools & Software können helfen
Mit Hilfe digitaler Tools wie beispielsweise einer Software für Risikoanalysen lässt sich einfach und schnell ein Status Quo bezüglich der Lieferkettengesetz-Vorschriften ermitteln. Ein denkbarer, erster Schritt wäre der Versand entsprechender Fragebögen als Selbstauskunft an die wichtigsten Lieferanten. Deren Antworten fließen wiederum in die entsprechende Software ein, die dann automatisch eine Bewertung inklusive potentieller Risiken erstellt.
Sobald sich Auffälligkeiten zeigen, entsteht natürlich Handlungs- bzw. Gesprächsbedarf. Um die daraus resultierende Kommunikation – gerade mit ausländischen Zuliefern – zu erleichtern, bietet sich der Einsatz moderner Übersetzungstools an. Ob es um das geschriebene oder gesprochene Wort geht, ist dabei quasi egal. Gute Translationtools liefern mittlerweile in Echtzeit nahezu perfekte Ergebnisse.
Bei der Auswahl und Beschaffung von Software, die Unternehmen in puncto Lieferkettengesetz hilft, stehen unsere Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK gern beratend und unterstützend zur Verfügung.
Weiterführende Links:
IT-Business, Initiative Lieferkettengesetz
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