Arbeitswelt & Trends

Google Fonts DSGVO-Verstoß

Abmahnwelle trifft Webseiten-Betreiber

von 31.08.2022
zu sehen ist ein Richterhammer, der zum Urteil fällt. Thema ist das Urteil vom LG München, dass online eingebundene Google Fonts einen DSGVO Verstoß darstellen. Bild: Pexels/EKATERINA BOLOVTSOVA
Das Landgericht München hat entschieden: Online verwendete Google Fonts stellen einen DSGVO-Verstoß dar. Bild: Pexels/EKATERINA BOLOVTSOVA

Die Nutzung von Google Fonts bereitet gerade unzähligen Webseiten-Betreibern schlaflose Nächte, denn eine gewaltige Abmahnwelle geht herum. Der Vorwurf: Ein Verstoß gegen die DSGVO.

Was dahinter steckt, ob die Nutzung von Google Fonts wirklich ein Datenschutz-Vergehen ist und was Sie gegen Abmahnungen und Schadenersatz-Forderungen unternehmen können, verraten wir jetzt.

Google-Fonts-Nutzung = DSGVO-Verstoß?

Sie heißen unter anderem Sönke K., Kilian L., Martin I., Susanne S. oder Marcus H. und verschicken aktuell im großen Stil E-Mails, in denen sie Webseiten-Betreiber zu Schadenersatz-Zahlungen auffordern. Warum? Weil durch die Nutzung der kostenlosen Schriftarten von Google Fonts ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt. Zum Hintergrund: Wer Google Fonts für seine Webseite verwendet und selbige online einbindet, erlaubt eine Kommunikation in Richtung Google Server. Diese sind theoretisch in der Lage, die IP-Adresse der Webseiten-Besucher zu lesen.

Das Landesgericht München entschied, dass dies einen Verstoß gegen die DSGVO (Aktenzeichen: 3 O 17493/20) darstellt, weil personenbezogene Daten an Google in die USA weitergegeben würden. Das gilt selbst dann, wenn es sich um eine dynamische IP-Adresse handelt. Also eine IP-Adresse, die alle 24 Stunden per Zufallsprinzip generiert wird und nicht fest ist.

Und hieraus möchten nun Privatpersonen wie windige Rechtsanwälte ordentlich Profit schlagen. Sie fordern Webseiten-Betreiber dazu auf, Schadensersatz zu leisten. Neben dem Ärger über den finanziellen Aspekt bleibt häufig die Frage, was nun in puncto Google Fonts zu tun ist.

zu sehen ist das Wort "Fonts", gelegt aus Scrabble Steinen. Es geht um das Urteil zu Google Fonts, den DSGVO Verstoß und die Abmahnwelle gegen Webseitenbetreiber. Bild: Unsplash/Chuttersnap

Das Google-Fonts-Urteil hat eine Abmahnwelle ausgelöst. Bild: Unsplash/Chuttersnap

Abmahnung und Schadenersatz wegen Google Fonts

Die Kanzleien und Privatpersonen, die derzeit ihre E-Mails und Briefe mit Abmahnungen verschicken, schreiben davon, dass sie doch „menschlich schwer enttäuscht“ darüber wären, dass man ihre Daten ohne ihre Zustimmung weitergegeben hätte. Auch von einem „Gefühlsschaden“ ist oftmals die Rede. Damit sich die „Opfer“ wieder besser fühlen, soll ihnen der Webseiten-Betreiber zwischen 100 und 190 Euro zahlen – je nach Absender. Falls sich also jemand gefragt hat, wie hoch der Preis für einen Gefühlsschaden ist …

Die Absender versichern, im Falle einer Zahlung auf weitere Ansprüche zu verzichten und betonen noch einmal, dass sie den DSGVO-Verstoß durch Google Fonts natürlich auch protokolliert und dokumentiert haben.

In Wirklichkeit geht es ihnen wohl nur um eines: Möglichst viel Geld mit möglichst wenig Aufwand in möglichst kurzer Zeit verdienen. Berichten zufolge verschicken sowohl Kanzleien als auch Privatpersonen hunderte dieser E-Mails. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Summe (wir erinnern uns, dass DSGVO Verstöße sehr, sehr viel mehr kosten können), ist davon auszugehen, dass ein Großteil der angeschriebenen Webseiten-Betreiber auch zahlt.

Das Geschäft mit Google Fonts und der DSGVO

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die Abmahnmasche schon in ganz großem Stil praktiziert wird. Und: Andere Anwälte wehren sich gegen ihre profitgierigen Kollegen. Besonders das Handeln des österreichischen „Datenschutzanwalts“ Marcus H. hat bislang für Aufsehen gesorgt. Gegen ihn wurde nun Anzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs gestellt – und auch die Rechtsanwaltskammer ermittelt.

Im Namen seiner angeblichen Mandantin Eva Z. verschickte Marcus H. anscheinend mehrere tausend Mahnschreiben. Laut Gegenseite gibt es mehrere Hinweise darauf, dass besagte Mandantin diese Vielzahl an Webseiten überhaupt nicht persönlich besucht hat. Stattdessen soll eine Software die Seiten identifiziert haben, die die Google-Schriftarten nutzen und online eingebunden haben. Bis zu 10.000 Abmahnungen mit jeweils einer 190 Euro Forderung soll H. verschickt haben. Dabei käme dann eine Summe von 1.900.000 Euro für den „Gefühlsschaden“ heraus.

Experten gehen davon aus, dass Abmahnanwälte wie Marcus H. ihre Forderungsschreiben mittlerweile voll automatisiert erstellen. In solchen Fällen gilt: Eine Software hat kein Recht auf Datenschutz. Jegliche Forderungen entbehren einer rechtlichen Grundlage.

zu sehen ist ein Laptop, auf dem der Nutzer im WordPress Backend eingeloggt ist. Thema ist die Umstellung von Google Schriftarten auf lokale Bereitstellung statt online. Bild: Pexels/Pixabay

Mit WordPress-Plugins können die Google Schriftarten einfach lokal statt online eingebunden werden. Bild: Pexels/Pixabay

Abmahnung wegen Google Fonts erhalten – was tun?

Wenn Sie ein Schreiben per Post oder eine E-Mail wegen der Nutzung von Google Fonts erhalten haben und nun zahlen sollen, machen Sie zunächst eines: Ruhig bleiben. Prüfen Sie anhand der Absendernamen via Google, ob selbige bereits als betrügerische Abmahner identifiziert wurden und in der Kritik stehen. Prüfen Sie zudem genau, ob die Google-Schriftarten überhaupt auf Ihrer Webseite zum Einsatz kommen. Und falls ja, auf welche Art.

Denn: Damit ein DSGVO-Verstoß vorliegt, müssen die Google-Schriftarten online eingebunden sein. Sind sie hingegen lokal eingebunden, findet keine Kommunikation Richtung Google Server statt. Jede Abmahnung wäre in diesem Fall unberechtigt.

Die gute Nachricht: Ein Wechsel von online auf lokal ist kein Hexenwerk. Mittlerweile gibt es für Webseiten-Systeme wie zum Beispiel WordPress auch entsprechende, kostenlose Plugins. Halten Sie einfach Rücksprache mit Ihrem Webdesigner und nehmen Sie schnellstmöglich die Umstellung vor. Übrigens: Selbige hat keinerlei Einfluss auf Ihr Google-Ranking in der Suchmaschine.

Vorsicht auch bei Zweitverwendung von Google Fonts

Zwei stark verbreitete Webseiten-Plugins sind Google Maps und Google reCAPTCHA (dient zur Vermeidung von Spam über Kontaktformulare). Hier ist ebenfalls Vorsicht geboten, denn diese Dienste nutzen die Google Schriftarten selbst bzw. laden sie nach. Abhilfe schaffen auch hier Plugins bzw. Alternativen wie OpenStreetView, die in keiner Verbindung zu den Google Servern stehen. Hier lautet unser Tipp ebenfalls, dass Sie sich mit den Personen abstimmen, die technisch für Ihre Webseite verantwortlich sind.

Ansonsten stehen Ihnen bei diversen Fragen zur DSGVO auch unsere Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK zur Verfügung. Denn die Webseite ist leider nur ein kleines Rädchen im gewaltigen Regelwerk der Datenschutzgrundverordnung.

 


Weiterführende Links:
Der Standard, Future Zone, eRecht24

Geschrieben von

Lena Klaus arbeitet seit 2018 als freie Autorin und SEO-Expertin für das IT-SERVICE.NETWORK. Besonders die Themen rund um den digitalen Wandel und New Work haben es ihr angetan. Darüber hinaus ist die erfahrene Texterin immer wieder fasziniert davon, welche neue Methoden und Tricks Hackern und Cyberkriminellen einfallen. Seit 2013 kennt Lena Klaus die IT-Branche und… Weiterlesen

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3 Kommentare

Andreas, 4. Oktober 2022 um 21:28

Hallo, wir haben eine Abmahnung bekommen für eine GoogleFonts auf einer Webseite die wir gar nicht erstellt und/oder beauftragt haben. Wir haben festgestellt, dass die Seite auch in den GoogleMaps Eintrag unserers Geschäftes eingetragen wurde, den wir ebenfalls nicht erstellt, beauftragt oder verwaltet haben. Weiter haben wir festgestellt, dass dieser GoogleMaps Webseiten Eintrag auch bei anderen Geschäften vorkommt und die betroffenen Geschäfte keinerlei eigene Webseitenpräsenzen haben, die GoogleMaps Webseite auch in keinem anderen Verzeichnis der betroffenen zu finden ist. Der Webhoster ist immer edan.io . Es wird eine Subdomain mit edan.io am Ende angelegt und eine Webseite aus den GoogleMaps Daten und Bildern erzeugt. Das sieht sehr nach einem Automatismus aus. Rechtsanwalt der Abmahnung verschickte ist Kilian Lenard Berlin. Dabei ist noch zu erwähen, dass die Abmahnung auf den 19.9. datiert ist, der Brief aber erst am 02.10. im Briefkasten war (ohne Poststempel) und die Zahlungsfrist bereits am 03.10. ablief. Ist Ihnen so etwas auch bekannt geworden?

Antworten

    IT-SERVICE.NETWORK-Redaktion, 11. Oktober 2022 um 14:53

    Hallo Andreas,

    von solchen Fällen hören wir zum ersten Mal. Grundsätzlich ist es bei Google Maps selbst Gang und Gäbe, dass nicht nur die Inhaber von Geschäften Einträge und Profile erstellen, sondern auch die Community. Das ist an sich auch so gewollt und vollkommen legitim. Wenn dann aber Dritte diese Daten nutzen, um daraus fingierte Webseiten zu erstellen und diese anschließend abzumahnen, ist das natürlich sehr ärgerlich. Aber: In diesem Fall sind Sie ja nicht der Webseiten-Betreiber und/oder verantwortlich für den Inhalt. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Anwalt beraten, aber generell spricht vermutlich nichts dagegen, die Abmahnung zu ignorieren. Denn wie gesagt: Sie sind nicht für die „falsche“ Webseite verantwortlich. Man darf auch nicht vergessen, dass die selbst ernannten Abmahnanwälte wie Herr Kilian L. vor allem darauf setzen, dass aus Angst vor juristischen Konsequenzen einfach blind gezahlt wird.

    Viele Grüße
    Ihr IT-SERVICE.NETWORK Team

    Antworten

Webhold Medien, 12. November 2022 um 12:37

LG München – Die Abmahnwelle ist eine Farce! Das deutsche Recht kennt keine Präzedenzfälle und Urteile des LG München sind noch lange nicht für die gesamte BRD bindend. Fraglich ist sogar, ob es für ganz Bayern bindend ist, denn es ist kein OLG-Urteil. Es handelt sich also um Abmahnmissbrauch, dem man einen Riegel vorschieben sollte.

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