Eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik – das soll durch den DigitalPakt Schule realisiert werden. Das Ziel: Kinder sollen schon frühzeitig auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt vorbereitet werden.
Was es mit dem DigitalPakt Schule auf sich hat und wie er genau umgesetzt wird, erfahren Sie bei uns.
DigitalPakt Schule – was ist das?
Der DigitalPakt Schule war eine schwere Geburt. Das Problem: Eigentlich ist der Bund nicht für Schulen zuständig, denn die sind Ländersache. Das ist im Grundgesetz verankert. Damit der Bund den Ländern finanziell unter die Arme greifen darf, war deshalb eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Jahrelang diskutierten Bund und Länder darüber.
Anfang 2019 kam dann unverhofft Bewegung in die Sache: Im Februar gab der Bundestag seine Zustimmung zu der notwendigen Grundgesetzänderung, im März folgte auch der Bundesrat seinem Beispiel. Damit war der Weg für eine finanzielle Unterstützung der Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Infrastruktur endlich frei. Es geht um Fördergelder in Höhe von mehr als fünf Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“.
In Artikel 104 des Grundgesetzes heißt es neuerdings wie folgt: „Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, mit diesen unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“
DigitalPakt Schule – was ist das Ziel?
Seit Festsetzen dieser Änderung geht es Knall auf Fall. Einerseits wurden entsprechende Förderrichtlinien erarbeitet und veröffentlicht, andererseits entstand in den einzelnen Bundesländern eine Beratungsstruktur zur Abwicklung der Antragstellung durch die jeweiligen Schulträger. Und schon in diesem Jahr sollen die ersten Schulen mit den Investitionsmaßnahmen beginnen können.
Das Ziel ist bei all dem klar definiert: Es geht darum, die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar zu verbessern und damit die Schüler aller Schulformen umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten.
Durch die Investition in die technische Ausstattung will der Bund zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen schaffen. Die Laufzeit des DigitalPakts Schule umfasst übrigens fünf Jahre und bezieht sich auf eine Zeitspanne von 2019 bis 2023.
Interaktive Tafeln, Tablets und Co.
In der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule ist genau festgehalten, was genau unter diese technische Ausstattung fällt:
- Es ist eine digitale Vernetzung in Schulgebäude und auf dem Schulgelände durch ein schulisches WLAN aufzubauen.
- Unter die Förderung fällt die Installation von Anzeige- und Interaktionsgeräten wie interaktive Tafeln oder Displays inklusive der zugehörigen Steuerungsgeräte.
- Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen können Kommunen und Schulträger schulgebundene mobile Endgeräte anschaffen – also Laptops, Notebooks und Tablets (keine Smartphones).
- Zu forcieren sind außerdem der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen wie Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale und schulübergreifende Cloudangebote.
DigitalPakt Schule – wie sieht die Umsetzung aus?
Jetzt sind erst einmal die Länder in der Pflicht. Denn: Jedes von ihnen muss eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgeben, die die Einzelheiten der Förderung festlegt. Darüber informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf einer eigens eingerichteten Webseite mit Wissenswertem zum DigitalPakt Schule.
In der Richtlinie wird zum Beispiel festgehalten, ab wann und bei welcher Stelle die Schulträger ihre Anträge einreichen können. Bei öffentlichen Schulen sind meist Städte, Gemeinden oder Landkreise Schulträger, bei Privatschulen handelt es sich oft um Vereine oder Religionsgemeinschaften.
Aber wie genau läuft die Umsetzung der Digitalisierung von Schulen denn nun genau ab? Ein Beispiel: Schule XY entwickelt ein technisch-pädagogisches Konzept zur Realisierung digitaler Bildung und stellt einen entsprechenden Bedarf für die IT-Infrastruktur auf; Konzept und Bedarf gibt sie anschließend an ihren Schulträger weiter; der Schulträger wiederum bündelt sämtliche Anträge und reicht sie an das Land weiter, das schließlich über die Förderung entscheidet.
Schulen und Schulträger sind in der Pflicht
Mit der Erarbeitung eines Konzept sind die Schulen also in der Pflicht. Sie müssen dabei übrigens einige durch das jeweilige Land aufgestellte Regelungen berücksichtigen, denn Endgeräte können zum Beispiel nur beantragt werden, wenn die technischen Voraussetzungen dafür – etwa ein schulweites WLAN – bereits geschaffen sind.
Kommunen und private Schulträger übernehmen hingegen die Aufgabe, Betrieb, Support und Wartung der IT in den Schulen sicherzustellen. Damit eröffnen sich für IT-Systemhäuser neue Handlungsfelder. So heißt es auf der zuvor genannten Webseite mit allerlei Wissenswertem: „Wenn mit dem DigitalPakt und mit einer Breitband-Anbindung der Schulen leistungsfähige Infrastrukturen verfügbar werden, sollte dies für neue Ansätze bei Service und Support genutzt werden.“
Deswegen sehe der DigitalPakt die Möglichkeit vor, die Entwicklung effizienter und effektiver Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen als regionales oder landesweites Projekt zu fördern. Die Inbetriebnahme der Supportstrukturen würde der DigitalPakt übernehmen, der spätere Regelbetrieb müsste über den Schulträger erfolgen.
IT-Experten bieten Unterstützung
Genau an dieser Stelle, nämlich bei der technischen Einrichtung der entsprechenden IT-Infrastruktur, kommen die Profis auf dem Gebiet ins Spiel. Netzwerk einrichten, interaktive Tafeln installieren und einrichten, Tablet-Klassensätze ins Schulnetz integrieren – all das gilt es zu erledigen, bevor die Medien in der Schule wirklich eingesetzt werden können und das Lernen 4.0 starten kann. Sie wollen Ihre Schule digitalisieren? Wir sind Ihr zuverlässiger Wegbegleiter für die Digitalisierung Ihrer Bildungseinrichtung – von der Antragsstellung über Workshops für die Lehrkräfte bis zur IT-Betreuung.
Und: Auch die Lehrer müssen sich hinsichtlich der Verwendung der neuen technischen Ausstattung in der Schule weiterbilden, damit die Digitalisierung in der Bildung am Ende nicht nur zu Papier gebracht ist, sondern auch tatsächlich funktioniert.
Schulträger können sich direkt bei unseren Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK darüber informieren, ob die IT-Ausstattung von Schulen zu ihren Dienstleistungen gehören und ob zeitlich Kapazitäten für die technische Umsetzung bestehen. Einige unserer Partner haben sich inzwischen sogar auf die Schuldigitalisierung spezialisiert und helfen bei Bedarfsanalyse, Förderantrag, Beschaffung, Installation sowie Schulung der Lehrkräfte. Schicken Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an education@synaxon.de!
Schreiben Sie einen Kommentar
* = Pflichtfelder
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung