Seit 2021 existiert die elektronische Patientenakte, sie wird aber noch recht wenig genutzt. Vor allem für Ärzte bedeutet der Umstieg auf die ePA zwar einen Mehraufwand, letztlich soll sie das Gesundheitswesen aber deutlich verbessern.
Wir erklären, wie die bessere Datenverfügbarkeit die medizinische Behandlung unterstützen soll.
Dieser Beitrag im Überblick:
- Elektronische Patientenakte: 2021 fällt Startschuss
- Was ist die ePA?
- Wann kommt die elektronische Patientenakte?
- Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?
- Elektronische Patientenakte: Datenschutz absichern
- ePA – Vorteile für alle Beteiligten
- 2022: ePA läuft nur schleppend an
- IT-Experten unterstützen Praxen
Elektronische Patientenakte: Startschuss im Jahr 2021
Um die Digitalisierung führt inzwischen kein Weg mehr herum. Sie ist aber immer noch nicht überall angekommen. Zu den Bereichen, in denen noch erhöhter Handlungsbedarf besteht, gehört unter anderem der Gesundheitssektor. Das hat vermutlich auch seinen Grund – schließlich liegt es in der Natur der Sache, dass hier hochsensible Daten mit im Spiel sind.
Nichtsdestotrotz verspricht die Digitalisierung im Gesundheitswesen sehr viele Vorteile, weshalb sie nun verstärkt von der Bundesregierung angegangen wird. Grundlage dafür bildet das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), das im Sommer 2020 vom Bundestag verabschiedet wurde und die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen gestalten soll.
Ein wichtiger Teil dessen ist die elektronische Patientenakte (ePA), die schrittweise eingeführt wurde und wird. Aber was ist die elektronische Patientenakte genau? Wie funktioniert sie? Welche Vorteile hat sie? Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Und was bedeutet das Patientendaten-Schutzgesetz für Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen? Das wollen wir im Folgenden beantworten.
Was ist die ePA?
Mit der elektronischen Patientenakte soll eine zentrale Sammlung für Gesundheitsinformationen einer jeden Person entstehen – sofern diese es ausdrücklich wünscht. Das Ziel ist es, die medizinische Behandlung dadurch zu vereinfachen und zu verbessern. Welche Untersuchungen und Behandlungen wurden bereits durchgeführt? Hat der Patient Vorerkrankungen? Welche Medikamente nimmt er?
Ein einziger Blick in die digitale Patientenakte soll diese und weitere Fragen direkt beantworten und somit für eine erhebliche Zeitersparnis sorgen. Denn: Die relevanten Informationen müssen nicht erst bei einem anderen behandelnden Arzt beschafft werden, sondern liegen schon zentral gesammelt vor. Dadurch werden dem Patienten zusätzlich unangenehme Wartezeiten erspart.
Das heißt also, dass die ePA als zentrale Informationsquelle Patienten, Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken miteinander vernetzen soll. Viele Arbeitsschritte, die bislang analog oder in Papierform abliefen, können durch die elektronische Akte digitalisiert erfolgen.
Wann kommt die elektronische Patientenakte?
Teilweise ist dieses neue Informationsmedium schon da. Seit dem 1. Januar 2021 müssen Krankenversicherungen ihren Versicherten die elektronische Patientenakte bereits anbieten. Besonders in den ersten Monaten war der Mehrwert aber noch gering. Der Grund dafür ist, dass die Einführung stufenweise erfolgt.
Im ersten Quartal 2021 lief eine Einführungs- und Testphase mit ausgewählten Gesundheitseinrichtungen. Im zweiten Quartal 2021 wurden dann immer mehr Einrichtungen angebunden. Bis zum 1. Juli 2021 sollten eigentlich alle Arztpraxen an die digitale Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Tatsächlich war das bei einem Großteil auch der Fall. Ein kleiner Teil war dazu schlicht nicht in der Lage.
Praxen drohen Sanktionen
Denn: Nicht alle gängigen IT-Systeme in den Praxen konnten bis zum Stichtag technisch angedockt werden. Das sollte aber nur eine Frage von Wochen sein. Daher wurden Sanktionen, die denjenigen Arztpraxen drohen, die nicht an die TI angeschlossen sind und die ePA daher nicht anbieten und nutzen können, vorerst auch ausgesetzt.
Aber auch damit ist das Projekt noch nicht abgeschlossen. Der Leistungsumfang der elektronischen Patientenakte soll sich nämlich stetig erweitern. Geplant ist beispielsweise, dass auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Zahnarzt-Bonusheft und vieles mehr Teil der ePA werden. Der Fahrplan sieht aktuell einen Zeitraum bis 2023 vor.
Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?
Seit dem 1. Januar 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download bereitstellen, mit der sie Zugang zu ihrer elektronischen Krankenakte erhalten. Ihren ePA-Zugang können sie dann über das Smartphone oder Tablet selbstständig nutzen und darüber Dokumente, Arztbriefe, Befunde etc. hochladen. Sollten diese Dokumente nicht digital vorliegen, müssen sie mit dem Handy oder Tablet eingescannt werden.
Patienten haben aber auch einen Anspruch darauf, beim ersten Befüllen der ePA von einer Arztpraxis unterstützt zu werden. Und auch bei der weiteren Verwaltung der e-Patientenakte können Patienten die Unterstützung der Praxen in Anspruch nehmen. Das ist vor allem notwendig, wenn sie die ePA nicht per App nutzen wollen. Alternativ ist es nämlich auch möglich, die digitale Gesundheitsakte mit der elektronischen Gesundheitskarte und einer von der Krankenkasse zugestellten PIN direkt in einer Praxis zu verwenden.
Danach schreiben dann alle, die an der medizinischen Behandlung eines Patienten beteiligt sind, an der elektronischen Patientenakte mit und dokumentieren damit seine Gesundheitsgeschichte. Der Patient kann genau bestimmen, welche Daten hinterlegt werden – er kann sie sogar nachträglich löschen (lassen).
Elektronische Patientenakte: Datenschutz absichern
Eine besondere Problematik stellt die Sensibilität der involvierten Daten dar. Daher ist die Datensicherheit auch besonders bedeutsam. Für den sicheren Austausch medizinischer Daten entsteht daher ein eigenes Gesundheitsnetz: die Telematikinfrastruktur. Sie verbindet alle Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Einrichtungen in der Gesundheitsversorgung und Pflege miteinander.
Datenschutz und Datensicherheit haben dabei oberste Priorität. Das beginnt dabei, dass jeder Patient für sich selbst entscheidet, welche Daten er in seiner Akte hinterlegen möchte – und das passiert dann verschlüsselt, sodass nur der Patient und die durch ihn Berechtigten die Inhalte lesen können. Die App ist dazu über eine sichere Schnittstelle mit der Telematikinfrastruktur verbunden.
Jeder Nutzer dieser Infrastruktur ist übrigens für den Schutz der von ihm verarbeiteten Daten verantwortlich. Die Details dazu sind im Patientendaten-Schutzgesetz geregelt. Sollte es zu einer Störung oder einem Sicherheitsmangel kommen, sind die Betreiber von Diensten und Komponenten dazu verpflichtet, dies unverzüglich zu melden. Tun sie das nicht, droht ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro.
ePA – Vorteile für alle Beteiligten
Ziel hinter dieser umfassenden Digitalisierung im Gesundheitswesen ist es, dass letztlich alle Beteiligten profitieren. Und wie? Wir haben die Vorteile der elektronischen Patientenakte noch einmal zusammengefast:
- Die heutige Kommunikation zwischen Patienten, Ärzten, Therapeuten und Krankenkassen über Papier, Fax, mündlich und über den Postweg wird durch die digitale Bereitstellung der relevanten Informationen durch die e-Patientenakte abgelöst.
- Durch das Einsehen von Medikationsplänen, Therapie-Ansätzen und Befunden können Fachärzte unterschiedlicher Disziplinen einen Patienten ganzheitlich betrachten. Doppelte Arbeit und ungenaue Diagnosen werden vermieden.
- Bei niedergelassenen Ärzten werden Ressourcen frei, die für eine individuelle medizinische Beratung genutzt werden können. Laut Statistik haben Ärzte pro Patientengespräch durchschnittlich nur 7,6 Minuten Zeit.
- Arztbriefe müssen nicht mehr ausgedruckt und per Post verschickt werden, was die Umwelt schont und zugleich Zeit und Geld spart.
- Der reibungslose Informationsaustausch soll dem medizinischen Personal vor allem in Notfällen und in komplexen Versorgungsszenarien die Arbeit erleichtern.
- Durch den hinterlegten Notfalldatensatz (NFDM) sind im Krankenhaus alle für die Erstversorgung eines Patienten benötigten Informationen auf einen Blick verfügbar.
- Der ebenfalls auf Wunsch gespeicherte elektronische Medikationsplan (eMP) hilft Krankenhausärzten, ihre Patienten noch passgenauer zu versorgen.
- Apotheker können individueller beraten und haben dabei auch Wechselwirkungen, Unverträglichkeiten und Allergien im Blick.
- Auch die Forschung soll perspektivisch profitieren: Patienten können zukünftig ihre Daten pseudonymisiert der Erforschung von Krankheiten und Gesundheitsproblemen an das Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte spenden.
Das alles hängt davon ab, bis zu welchem Grad ein Versicherter seine Daten bereitstellen möchte. Seit Anfang 2022 soll er dazu über die Patientenakten-App seiner Krankenkasse jedes Dokument dafür gezielt freigeben oder verbergen können – die Kontrolle liegt ganz bei ihm.
2022: ePA läuft nur schleppend an
Eigentlich sollen Patienten ab dem 1. Januar 2022 auch in den Arztpraxen bestimmen können, welche Befunde und Co. in die Patientenakte eingepflegt werden und wer Zugriff bekommen soll. Das Problem: Die Technik spielt an vielen Stellen noch nicht mit. Voraussetzung dafür ist nämlich ein Software-Update für die Konnektoren (spezielle Router), mit denen die Praxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Dieses Versionsupdate – PTV5 – stand aber nicht rechtzeitig zur Verfügung.
Solche technischen Hürden sind wohl einer der Gründe dafür, weshalb der Start der elektronischen Patientenakte schleppend verläuft. Bislang [Stand: 28.02.2022] gibt es erst 380.000 aktive ePA – die Möglichkeit nutzen also nur 0,5 Prozent der deutschen Bevölkerung. 260.000 davon entfallen auf Versicherte der Techniker-Krankenkasse, 25.300 auf Versicherte der AOKs, 22.800 auf Versicherte der Krankenkasse Die Barmer und 4.400 auf Versicherte der DAK.
Fakt ist: Trotz aller Bemühungen geht es mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen nur langsam voran. Nach einer Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung belegt Deutschland von 17 europäischen Staat daher auch nur den vorletzten Platz.
IT-Experten unterstützen Praxen
Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken sind in Bezug auf die notwendigen technischen Voraussetzungen gefordert: Sie mussten/müssen nicht nur die notwendige Technik implementieren, um an die Telematikinfrastruktur angeschlossen zu sein; sie sind auch von den Updates abhängig, die die Software-Hersteller gemäß dem aktuellen Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen zur Verfügung stellen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung empfiehlt Arztpraxen daher, sich zeitnah bei ihrem Konnektor-Hersteller um solche Updates zu bemühen – auch um die elektronische Patientenakte nach den individuellen Wünschen der Patienten befüllen zu können. Sind sie dazu nicht in der Lage, können Sanktionen drohen.
Bei allen Fragen rund um Datenschutz und eine sichere technische Anbindung helfen externe IT-Dienstleister übrigens gern weiter. Einige unserer Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK haben sich sogar auf die IT-Betreuung von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen spezialisiert. Informieren Sie sich gern über unsere IT-Partner in Ihrer Nähe und lassen sich erst einmal unverbindlich beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Weiterführende Links:
BMG, Ärzteblatt, KBV, KBV, vfa, BMG, BMG, gematik, gematik, Handelsblatt, FAZ, Zeit
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