Die Corona-Verordnung am Arbeitsplatz hat Unternehmen aller Größen und Branchen nun eine sehr lange Zeit begleitet. Doch jetzt wurde das offizielle Ende beschlossen. Sogar früher als geplant.
Was die Entscheidung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil im Detail bedeutet, verraten wir jetzt.
Ende der Corona-Verordnung am Arbeitsplatz
Aufgrund der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung hat Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, beschlossen, die Corona-Verordnung am Arbeitsplatz nicht nur nicht zu verlängern, sondern sogar vorzeitig zu beenden. Und mit seiner Wahrnehmung bezüglich der aktuellen Gefahrenlage ist er auch nicht allein: Schon vor einigen Wochen hatten sowohl Charité -Chef-Virologe Christian Drosten als auch gar Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Pandemie für beendet erklärt. Besonders das offizielle Statement von Karl Lauterbach kam für viele Menschen unerwartet.
Covid gilt nun ganz offiziell „nur“ noch als endemisch, wodurch viele Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz nicht mehr notwendig sind. Als letzte Bastion fiel jüngst auch die (FFP2)-Maskenpflicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn zum 1. Februar 2023. Nur einen Tag später ist die Corona-Arbeitsschutzverordnung dran.
Corona-Arbeitsschutzverordnung abgeschafft
Während im März 2020 wohl noch viele Menschen dachten, Corona sei in wenigen Wochen ausgestanden, spitzte sich die Lage dann doch sehr schnell und sehr extrem zu. Nicht immer aufgrund explodierender Infektionszahlen (wir erinnern uns an den ersten Lockdown), aber zumindest politisch. Irgendwann folgte dann die so genannte Corona-Verordnung am Arbeitsplatz, die Unternehmen stark in die Pflicht nahm. Vom Sicherstellen größtmöglicher Abstände über die Bereitstellung von Desinfektionsmittel bis hin zur Dokumentation von wöchentlichen Testergebnissen aller Mitarbeiter und Erstellung eines Hygienekonzepts – viele Bausteine der Verordnung verursachten plötzlich organisatorische Aufwände.
Unabhängig davon, ob und wie viele Unternehmen am heutigen Tag überhaupt noch die Maßnahmen umsetzen: Offizieller Schluss für die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist nun am 2. Februar 2023. Und seien wir ehrlich: Es wurde irgendwie auch Zeit, oder?
Corona-Schutzmaßnahmen im Büro nicht mehr nötig
Während die kontrovers diskutierte Home-Office-Pflicht bereits schon im Frühjahr 2021 fiel, ist nun auch Schluss für alle anderen Maßnahmen. Bundesarbeitsminister Heil gab gegenüber der dpa aber noch an, die „Vorkehrungen hätten vor allem in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet.“ Ferner betonte er: „Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden.“
Nun sei die Lage allerdings eine andere. Ein Großteil der Bevölkerung sei mittlerweile weitestgehend immunisiert, zudem falle die Zahl der täglichen Neuansteckungen. „Daher sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig“, so Heil. Corona-Verordnung am Arbeitsplatz war zuletzt im Oktober 2022 aktualisiert und zunächst bis zum 7. April 2023 befristet worden.
Home-Office und hybrides Arbeiten – Nachwehen der Corona-Pandemie
Keine Frage: Nichts hat die Digitalisierung in Deutschland so sehr beschleunigt wie das Virus. Gleiches galt und gilt für flexible Arbeitsmodelle und Remote-Work. Spätestens mit Einführung der eben erwähnten Home-Office-Pflicht sahen viele Chefs: Es geht ja auch ohne feste Büromauern. Und teilweise sogar besser als je zuvor.
Und auch wenn sich viele Menschen nach der langen Zeit der Entbehrungen wieder nach persönlichen Kontakten sehnen, so erfreut sich das Home Office dennoch weiterhin großer Beliebtheit. Allein im Sinne der Work-Life-Balance und auch der Umwelt bietet der Verzicht von mitunter langen Fahrten zur Arbeitsstätte durchaus Vorteile – Corona hin, Corona her. Berichte zeigen auch, dass Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern das Arbeiten im Home Office ermöglichen, beliebter und gefragter sind als jene, die auf eine Präsenzpflicht bestehen. In diesem Zusammenhang sollte das Auslaufen der Corona-Verordnung am Arbeitsplatz idealerweise keinen Einfluss auf die Regeln für Remote-Work haben.
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