Die Digitalisierung anzugehen, ist für viele Unternehmen eine Herausforderung. Mit dem Förderprogramm Go Digital hilft der Staat daher aus: Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe werden damit bei der Optimierung der IT mittels digitaler Lösungen unterstützt.
Wir verraten, wie Sie an die Fördergelder herankommen und welche Voraussetzungen Ihr Unternehmen dazu erfüllen muss.
Herausforderung Digitalisierung
Keine Frage: Die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle erscheint mit Blick auf Aufwand und Kosten abschreckend. Das gilt für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die weder personell noch finanziell große Sprünge machen können, noch einmal mehr. Daher ist es auch mehr als verständlich, dass viele Entscheider diesbezüglich zögerlich sind. Das Problem dabei ist allerdings, dass Unternehmen durch dieses Zögern immer mehr ins Hintertreffen geraten und ihre Wettbewerbsfähigkeit aufs Spiel setzen.
Und genau darum ist der zunehmende Nachholbedarf für die Politik ein Zeichen zum Handeln. Denn: KMU haben einen Ruf als „Motor der Wirtschaft“ – und diesen Motor wollen sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen zugunsten einer starken Wirtschaft mit verschiedenen Förderprogramme unbedingt am Laufen halten.
Auf Bundesebene sticht hier vor allem ein Förderprogramm heraus: Go digital. Es existiert schon seit einigen Jahren, sollte aber eigentlich Ende 2021 auslaufen. Jetzt die gute Nachricht: Die Förderung wird bis Ende 2024 verlängert!
Was ist Go Digital?
Das Förderprogramm Go Digital ist in den Jahren 2015/16 zunächst als Modellvorhaben in Sachsen (einschließlich des Raumes Halle) und im Ruhrgebiet gestartet. 277 Beratungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von mehr als zwei Millionen Euro wurden in dieser Modellphase gefördert. Am Ende kam man zu der Überzeugung: Das Programm hat sich bewährt.
Mit der Veröffentlichung der „Richtlinie zum Förderprogramm Go Digital“ vom 13. Juli 2017 folgte die bundesweite Ausweitung der Förderung. Festgelegt wurde darin, dass das Programm bis zum 31. Dezember 2021 laufen soll. Wenige Tage vor dem Stichtag, am 27. Dezember 2021, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz dann aber eine neue Version der Förderrichtlinie veröffentlicht und damit die Laufzeit des Förderprogramms Go Digital bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Das Bundesministerium will damit weiterhin kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Digitalisierung helfen. Warum? Weil es die KMU braucht, um den Wohlstand in Deutschland zu halten – und Go Digital spielt dafür eine wichtige Rolle.
Was fördert Go Digital?
Die aktuelle Förderrichtlinie stellt fest, dass sich weniger als die Hälfte der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland mit Digitalisierungsvorhaben beschäftigen. Die Formel dazu: Je kleiner ein Unternehmen ist, desto weniger digitalisiert ist es in der Regel. Als Grund dafür wird angeführt, dass Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigen größenbedingt aufgrund fehlender personeller, organisatorischer und finanzieller Ressourcen im Digitalisierungswettlauf benachteiligt sind.
Go Digital fördert daher Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung von KMU durch autorisierte Beratungsunternehmen. Gegenstand der Förderung ist somit die fachliche Beratung zu Digitalisierungsmaßnahmen sowie die Begleitung bei deren Umsetzung. Allerdings erfolgt eine Bewilligung nur, sofern diese Leistungen wirklich durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen erbracht werden. Und: Die Leistungen müssen zu einem von fünf Modulen passen – aber dazu gleich mehr.
Die übergeordneten Ziele dabei sind die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen durch die Steigerung ihrer Produktivität, die Steigerung ihres Digitalisierungsgrads und der Erhalt bestehender sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze in den geförderten Unternehmen.
Förderung in fünf Modulen
Fünf Module sollen dazu beitragen, die genannten übergeordneten Ziele zu erreichen. Damit sind zu den drei Modulen, die schon im Förderprogramm aus dem Jahr 2017 definiert waren, nun noch zwei weitere hinzugekommen. Hier die fünf Module im Überblick:
- Modul 1: Digitalisierungsstrategie (NEU!)
In diesem neuen Modul geht es darum, KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie zu unterstützen, um dadurch die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung zu legen. Förderfähige Beratungsleistungen widmen sich dabei Themen wie der Einführung neuer innovativer Verfahren oder Technologien, (Kommunikations-)Prozesse, Dienstleistungen oder den Umgang mit Daten. - Modul 2: IT-Sicherheit
Dieses Modul dreht sich darum, das IT-Sicherheitsniveau und den Datenschutz in KMU und Handwerk zu erhöhen. Förderfähig sind dazu alle Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die der IT-Sicherheit dienen. Im Rahmen dieses Moduls sollen Maßnahmen, die auf die IT-Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität und Verbindlichkeit einzahlen, in die betrieblichen Abläufe und Geschäftsprozesse integriert werden. - Modul 3: Digitalisierte Geschäftsprozesse
Mit diesem Modul wird das Ziel verfolgt, die Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig durch die Einführung sicherer elektronischer, möglichst mobiler, Prozesse digitalisiert werden. Gefördert werden demnach Beratungen in Bezug auf die Einführung von e-Business-Software-Lösungen einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung. - Modul 4: Datenkompetenz / „Go Data“ (NEU!)
Dieses neue Modul soll KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie fördern. Unter anderem geht es darum, den potenziellen Nutzen aus einer Verbindung eigener Daten mit externen Datenquellen einzubeziehen. Grundsätzliches Ziel ist, dass Unternehmen ihre Datenkompetenz verbessern und ihre Daten ökonomisch besser nutzen können. - Modul 5: Digitale Markterschließung
Mit diesem Modul wird die Beratung zu einem professionellen Online-Marketing abgedeckt. Es gilt, die Onlinepräsenz zu professionalisieren, um den Umsatz zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten/erhöhen. Förderfähig sind die Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie und die Begleitung der darin festgelegten Maßnahmen.
Gut zu wissen: Unternehmen können alle fünf Module für ihr Vorhaben in Anspruch nehmen.
Go-Digital-Förderung & ihre Voraussetzungen
Die Förderung erfolgt dabei durch einen nicht-rückzahlbaren Zuschusses in Form einer Anteilfinanzierung. Das heißt: Bis zu 50 Prozent der für die Beratung entstehenden Kosten werden erstattet. Ein Beratertag von mindestens acht Stunden darf dazu mit maximal 1.100 Euro netto veranschlagt werden. Insgesamt sind bis zu 30 Beratertage förderfähig. Das bedeutet, dass Unternehmen bis zu 16.500 Euro als Förderung erhalten können – diese Summe war auch schon in der Förderrichtlinie aus dem Jahr 2017 als Deckelung festgelegt.
Zudem müssen Unternehmen ein paar Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Punkt:
- Begünstigt werden ausschließlich rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Handwerks, die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro vorweisen.
- Das zur Beratung herangezogene Beratungsunternehmen muss zwingend dazu autorisiert sein.
- Es sind nur Leistungen förderfähig, die den Anforderungen der Module entsprechen.
- Die Leistungen sind in einem Beratervertrag zwischen dem begünstigten Unternehmen und dem Beratungsunternehmen festzulegen.
- Die Dauer eines Vorhabens sollte einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten.
Es gibt noch einige weitere Voraussetzungen, die in der Richtlinie definiert sind. Unser Tipp: Lesen Sie sich die Förderrichtlinie einmal vollständig durch, um sicherzugehen, dass Ihr Unternehmen die Voraussetzungen auch tatsächlich erfüllt.
Beantragung der Go-Digital-Fördergelder
Und jetzt noch eine gute Nachricht: Unternehmen, die an einer Realisierung digitaler Projekte im Rahmen des Förderprogramms interessiert sind, müssen sich nicht mit der Antragsstellung herumschlagen. Denn: Es ist Aufgabe des Beratungsunternehmens, den Antrag auf die Zuwendung bei der Bewilligungsbehörde oder dem Projektträger zu stellen – und zwar schon vor dem Beginn der zu fördernden Beratung.
Das Beratungsunternehmen ist auch für die sogenannte Verwendungsnachweisprüfung und die anschließende Abrechnung zuständig. Das bedeutet: Der Aufwand für Geschäftsführer, Inhaber und Handwerkermeister für das grundsätzliche Prozedere ist äußerst gering. Im Prinzip müssen sie lediglich ein autorisiertes Beratungsunternehmen ausfindig machen und den Prozess in einem gemeinsamen Gespräch initiieren. Und natürlich erfordern die Beratungsgespräche und die spätere Umsetzung der entwickelten Maßnahmen Zeitaufwand seitens des Unternehmens.
Eine Information am Rande: Anträge können bereits seit dem 1. Januar 2022 gestellt werden; eine Bewilligung ist allerdings erst möglich, sobald der Bundeshaushalt 2022 verabschiedet ist.
Geschäftsprozesse dank Fördergeldern digitalisieren
Auch ein Großteil der IT-Dienstleister, die sich dem IT-SERVICE.NETWORK angeschlossen haben, sind Spezialisten auf dem Gebiet der Digitalisierung und optimieren die IT-Infrastruktur kleiner und mittelständischer Unternehmen hinsichtlich digitaler Prozesse. Wir können Ihnen versichern: Unsere IT-Experten erklären die verschiedenen Systeme, Möglichkeiten und deren individuelle Vorteile verständlich und auf Augenhöhe und führen die anschließenden Aufgaben grundsätzlich professionell aus.
Darüber hinaus sind einige Experten auf dem IT-SERVICE-NETWORK auch autorisierte Beratungsunternehmen für das Förderprogramm Go Digital. Welche der IT-Systemhäuser in Ihrer Nähe dazu zählen, finden Sie mit einer kurzen formlosen Anfrage heraus. Oder Sie melden sich zentral bei uns und nutzen dafür den Frag-den-Autor-Button am Ende dieses Beitrags; wir leiten Ihre unverbindliche Anfrage dann entsprechend weiter. In jedem Fall freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Weiterführende Links:
BMWi, BMWi – Richtlinie, BMWi, BMWi
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