Ein Skype-Bewerbungsgespräch spart Zeit und Geld – und zwar sowohl dem Bewerber, als auch dem Arbeitgeber. Keine komplizierten Terminfindungen mehr, keine Fahrzeit, keine Erstattung von Reisekosten. Klingt super, oder?
Was Sie als Unternehmer aber beachten sollten, wenn Sie auf Video-Vorstellungsgespräche umstellen möchten, und wie es diesbezüglich mit dem Datenschutz aussieht, erfahren Sie hier.
Das Skype-Bewerbungsgespräch wird immer populärer
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels erfreut sich das Skype-Bewerbungsgespräch immer größerer Beliebtheit. Kein Wunder, denn für beide Seiten hat die Videokonferenz enorme Vorteile – besonders, wenn etliche Kilometer zwischen Arbeitgeber und Bewerber liegen. Zum Beispiel:
- Termine sind schnell gefunden, da sich keine der Parteien „bewegen“ muss.
- Der Bewerber spart Fahrtzeit und Geld.
- Das Unternehmen spart sich organisatorischen Aufwand (Raum reservieren, eindecken usw.) sowie die etwaige Erstattung von Fahrtkosten.
- Beide Seiten lernen sich „Face to Face“ kennen – auch wenn sie sich nicht im gleichen Raum aufhalten.
Wenn Sie eine Stelle zu besetzen haben, die Distanz für einen Kandidaten zeitlich nur schwer zu überbrücken ist, könnte so ein Skype-Bewerbungsgespräch also die Lösung bieten.
Datenschutz beim Video-Bewerbungsgespräch
Natürlich macht die DSGVO auch nicht vor dem-Skype Bewerbungsgespräch halt. Folgende Regel ist daher wichtig: In die Privatsphäre des potentiellen neuen Mitarbeiters darf nicht tiefer eingegriffen werden, als es der Zweck des Bewerbungsprozesses erfordert. Das Grundproblem bei Video-Vorstellungsgesprächen ist, dass Ton- und Bildaufnahmen verarbeitet werden. Und dabei handelt es sich nach Artikel 4 der DSGVO um personenbezogene Daten.
Die Rechtsgrundlage für Bewerbungsgespräche via Video ist aber auch gegeben. Hierbei kommt der § 26 Abs. 1 BDSG ins Spiel. Er besagt, dass Daten von Beschäftigten verarbeitet werden dürfen, wenn dadurch die Entscheidung über ein Beschäftigungsverhältnis fällt. § 26 Abs. 2 BDSG führt dann auch Bewerber ins Feld. Dadurch wird die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Bewerbungsunterlagen gesichtet und zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden darf.
Gemäß § 26 Abs. 2 BDSG sollten sich Unternehmen daher explizit eine Einwilligung zum Skype-Bewerbungsgespräch geben lassen. Aber damit ist das Thema Datenschutz noch nicht abgeschlossen.
Achtung Stolpersteine
In Zeiten der DSGVO müssen Sie also einige Punkte bezüglich eines Bewerbungsgesprächs per Skype und Co. beachten. Zum Beispiel:
- Die eingesetzte Software muss die Vorgaben der DSGVO einhalten (insbesondere zu Privacy by Design und Privacy by Default).
- Der Bewerber muss stets über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bewerbungsverfahren informiert werden.
- Wird das Video-Bewerbungsgespräch aufgezeichnet, muss vorher eine schriftliche Einwilligung erfolgen. Siehe dazu auch unseren Artikel „Datenschutzerklärung für Bewerber“.
- Achtung: Eine Aufzeichnung ist generell anfechtbar, denn es gibt nur wenige Berufe, in denen sie wirklich „notwendig“ ist, um den Bewerbungsprozess voranzutreiben (Ausnahmen gelten beispielsweise für Moderatoren).
- Eine Auswertung der Aufzeichnung, zum Beispiel eine Sprachanalyse, ist generell verboten! Hier begehen Sie einen schweren Verstoß und verletzen das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.
Unser Tipp: Kontaktieren Sie Ihren Datenschutzbeauftragten, bevor Sie Ihr erstes Skype Bewerbungsgespräch durchführen. Lassen Sie sich die entsprechenden Dokumente sowie Einwilligungserklärungen erstellen und vom Bewerber unterschreiben – Sie wissen schließlich nie, mit wem Sie es zu tun haben. Es kann immer mal den ein oder anderen enttäuschten Bewerber geben, der Sie im Falle einer Absage einfach ärgern möchte.
Voraussetzungen für das Video-Vorstellungsgespräch
Allerdings müssen Sie noch etwas beachten: Das Video-Vorstellungsgespräch kann zu einem Desaster werden, wenn die Technik nicht mitspielt. Verbindungsabbrüche oder Schwankungen bei der Bild- und Ton-Qualität sind sowohl bei Skype als auch anderen Anbietern keine Seltenheit.
Die Ursachen können vielfältig sein – angefangen bei einer schlechten Internetverbindung bis hin zu Störungen beim Anbieter. Dazu haben wir zwei Tipps für Sie. Erstens: Sorgen Sie vor. Lassen Sie sich von einem Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK beraten, welche Software die beste für Ihre Anforderungen ist. Neben Skype gibt es zahlreiche andere Lösungen, deren Funktionsvielfalt eventuell auch in anderen Unternehmensbereichen nützlich sein kann. Zweitens: Sorgen Sie für eine stabile Internetverbindung in allen Büro- und Konferenzräumen. Ihr IT-Dienstleister übernimmt auch das für Sie.
Sind die technischen Weichen gestellt, steht einem Video-Vorstellungsgespräch – zumindest von Ihrer Seite aus – nichts mehr im Wege. Zu hoffen bleibt dann nur, dass der Bewerber keine lange Leitung hat.
Schreiben Sie einen Kommentar
* = Pflichtfelder
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung