Digitale Krankschreibung statt gelber Schein. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ändert sich mit dem aktuellen Beschluss des Bundestags eine Menge. Das Aus der Zettelwirtschaft stellt Behörden, Krankenkassen und Beteiligte aber noch vor einige Herausforderungen.
Wie die digitale Krankschreibung in Zukunft ablaufen soll und welche Vorteile sich daraus für Unternehmen und Angestellte ergeben, verraten wir Ihnen.
Digitale Krankschreibung – eine logische Konsequenz
Dass Deutschland bei der Digitalisierung generell noch Nachholbedarf hat, ist nichts Neues. Vor allem die Prozesse bei Behörden, öffentlichen Einrichtungen oder im Gesundheitswesen standen schon häufig (zu Recht) in der Kritik. Während man in anderen Ländern bereits seit langem beispielsweise via Smartphone online einen Blick auf seinen Impfpass werfen kann (praktisch, wenn man in der Wildnis von einem Hund gebissen wird), tat sich Deutschland mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen bislang sehr schwer. Einzig die Möglichkeit, sich via WhatsApp krankschreiben zu lassen, gibt es bereits seit Januar 2019, steht aber naturgemäß vor allem bei Arbeitgebern stark in der Kritik.
Die allgemeine Lücke bei der Digitalisierung in Richtung Gesundheitswesen soll nun aber endgültig geschlossen werden. Und als erstes trifft es den berühmten „gelben Schein“, den Arbeitnehmer bislang gleich in dreifacher Ausführung vom Arzt erhalten. Ein Exemplar ohne Angabe der Diagnose für den Arbeitgeber, eines für die Krankenkasse und eines zum Einrahmen für den Erkrankten, der sich selbst um den zeitnahen (Post-)Versand der Exemplare eins und zwei kümmern muss. Das ist/war vor allem aufwändig und nervig. Fazit: Die digitale Krankschreibung kann definitiv unter dem Titel „Endlich“ verbucht werden.
Aus für die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn, der sich in der Vergangenheit nicht immer mit Ruhm bekleckerte, hat das Ende des gelben Scheins auf den Weg gebracht. Parallel dazu ein umfangreiches Gesetzespaket, das den Abbau der Bürokratie vereinfachen und beschleunigen soll. Allerdings: Bis es wirklich so weit ist, dauert es noch eine Weile. Offiziell wurden das Ende der klassischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der Start der digitalen Krankschreibung auf den Januar 2021 datiert.
Ab diesem Zeitpunkt soll die Übermittlung aller wichtigen Informationen über die Erkrankung ausschließlich elektronisch erfolgen. Hierbei schickt der Arzt die Kerninformation digital an die zuständige Krankenkasse. Diese wiederum leitet dann Angaben über Beginn und voraussichtliche Dauer der Erkrankung an den Arbeitgeber weiter. Zusätzlich kann der Arbeitgeber auch Informationen über einen etwaigen Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltzahlung abrufen (also ab wann die Krankenkasse einspringt).
Ausbau der Telematikinfrastruktur
Um das alles möglich zu machen, gilt es, flächendeckend Fach- und Allgemeinmedizinier an die sogenannte Telematikinfrastruktur anzubinden. Diese hat das Ziel, alle Institutionen im Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen, Ärzte, Kliniken, Therapeuten und so weiter) miteinander zu vernetzen und einen unkomplizierten, schnellen und natürlich sicheren Austausch von Patientendaten zu gewährleisten.
Die Implementierung dieses Systems ist durchaus etwas kostspielig. Die Kosten übernehmen jedoch seit 2018 die Krankenkassen, sofern Ärzte im Zuge ihrer Praxis-Erstausstattung rechtzeitig eine entsprechende Übernahme beantragen. Auf der anderen Seite kritisieren Datenschützer die Telematikinfrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte seit jeher, weil sie Datenlecks und Angriffe durch Hacker befürchten. Damit bleibt noch ein kleiner, blinder Fleck, der den geplanten Startschuss noch verzögern könnte. Wenn es dann allerdings soweit ist, dürfen sich aber alle Parteien über eine deutliche Arbeitsentlastung freuen.
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