Immer wieder bekommen Unternehmen Schreiben im Namen des Softwareherstellerverbands BSA – The Software Alliance. Sie werden darin aufgefordert, Auskunft über Computer und Programme zu erteilen. Dem Brief ist allerdings keine anwaltliche Vollmacht beigelegt.
Welchen Hintergrund die Schreiben der BSA haben und wie Sie als Unternehmen richtig auf eine solche Forderung reagieren, erfahren Sie hier.
Wer Software auf seinem Rechner verwendet, muss an die Lizensierung denken. Sonst kommt womöglich ein Schreiben der BSA.
Schreiben der BSA zur Lizenz-Überprüfung
„Lizenz-Überprüfung Ihrer Software – letzte Erinnerung“ – Briefe mit diesem Titel landen in den Briefkästen von Unternehmen überall in Deutschland. Warum Ihr Unternehmen ein Schreiben der BSA bekommt, liegt wahrscheinlich an der Information eines Hinweisgebers, dass Sie in Ihrem Unternehmen unlizensierte Software einsetzen. Außerdem schreibt die BSA Unternehmen an, die bereits Kunden ihrer Mitglieder sind, so also beispielsweise Adobe-Software nutzen.
Die Verwendung unlizensierter Software stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die rechtliche Folgen wie Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung nach sich zieht. Wer als Unternehmen auf die Registrierung seiner Software verzichtet, so droht die BSA, müsse damit rechnen, dass der Verband rechtliche Schritte prüfe. Aber hat der Absender einen Anspruch auf diese Art Auskünfte?
BSA – was ist das überhaupt?
Die BSA oder Business Software Alliance ist ein internationaler Interessenverband von Softwareanbietern. Sie wurde 1988 gegründet und geht weltweit gegen Raubkopien vor. Zu den Mitgliedern gehören die ganz Großen der Softwarebranche, unter anderem Microsoft, McAfee, Hewlett Packard und Adobe. Deren Software ist beliebt und weit verbreitet, aber eben auch nicht ganz günstig. Viele Anwender versuchen deshalb, die Lizenzen günstiger zu bekommen oder ohne Nutzungsrechte zu verwenden. Um davon zu erfahren, ist der Verband auf Hinweise angewiesen, die oftmals von ehemaligen Mitarbeitern stammen. Wer ein Unternehmen denunziert, erhält eine Prämie bis zu 10.000 Euro.
BSA Schreiben fordert Auskünfte
Nachdem die BSA von der unrechtmäßigen Software-Nutzung erfahren hat, fordert sie Auskunft über die Anzahl der benutzen Computer und der installierten Programme. Ob die Auskunft überhaupt angefordert werden darf – ohne anwaltliche Vollmacht – darf bezweifelt werden. Außerdem sind straf- und zivilrechtliche Schritte gegen den Hinweisgeber möglich, sollte es sich um einen Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter handeln. Bei dem Schreiben handelt es sich jedoch nicht um eine klassische Abmahnung. Der Absender verlangt weder eine Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung, auch macht er keine Schadensersatzansprüche geltend. Er fordert lediglich Auskünfte und erreicht damit, dass sich der Adressat quasi selbst anzeigt, indem er die geforderten Auskünfte liefert. Aber niemand ist gezwungen, auf das Auskunftsbegehren der BSA zu reagieren. Einen grundsätzlichen Auskunftsanspruch gibt es ohne konkreten Tatverdacht nicht.
BSA bedrängt vor allem kleine Unternehmen
Laut einer Untersuchung geht die BSA vor allem gegen kleinere Firmen vor. Der Herstellerverband begründet dies damit, dass vor allem Kleinunternehmen Raubkopien verwenden. Kritiker wenden ein, dass die Lizenzbestimmungen von Software oft sehr komplex sind. Nur größere Unternehmen seien deshalb in der Lage, die Bestimmungen genau zu befolgen. Kleinunternehmen verfügten nicht über die organisatorischen und rechtlichen Mittel, um die Lizenzbestimmung und die Einhaltung zu überwachen. In einer Studie hat der Verband herausgefunden, dass allein in Deutschland 22 Prozent der benutzten Software ohne Lizenz verwendet wird.
Wie Sie als Unternehmer auf ein Schreiben der BSA reagieren
Wenn Sie ein Schreiben der BSA erhalten, fordert der Absender neben den Auskünften zur Software-Nutzung auch Lizenzkosten als Schadensersatz. Es geht also für die Unternehmen um viel Geld. Gleichzeitig hat die Business Software Alliance aber Anspruch auf Auskunft, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder sehr wahrscheinlich ist. Aber Vorsicht. Geben Sie nichts preis, was der Herstellerverband später gegen Sie verwenden kann. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie haben eine Software ohne Lizenz verwendet und damit die Urheberrechte der Verbandsmitglieder der Business Software Alliance verletzt. Dann muss Ihr Rechtsanwalt Sie und Ihr Unternehmen möglichst gut und günstig aus der Sache rausboxen. Dazu gehört auch, dass Sie die Unterlassungserklärung so abgeben, dass nur der Unterlassungsanspruch der BSA erfüllt ist, Sie sich aber nicht weiter binden. Natürlich müssen Sie sicherstellen, dass in Ihrem Unternehmen künftig keine Verstöße mehr zu befürchten sind – sonst droht eine Vertragsstrafe, die sehr hoch angesetzt ist.
- Sie haben nur lizensierte Software verwendet und keine Urheberrechtsverletzung begangen. In dem Fall darf die Business Software Alliance nichts von Ihnen fordern, Sie müssen keine Unterlassungserklärung abgeben und erst recht keine Zahlung leisten. Sie können das Schreiben des Verbands ignorieren.
Illegale Software? Nicht mit unseren IT-Dienstleistern
Noch mehr Informationen zum Thema erhalten Sie in dem Artikel „Herstellerverband bläst zur Jagd auf vermeintliche Software-Piraten“. Lesen Sie den genauen Wortlaut des BSA-Schreibens. Haben Sie noch Fragen zu dem Schreiben der BSA oder zu der richtigen Lizensierung? Dann zögern Sie nicht und wenden Sie sich an einen unserer kompetenten IT-Dienstleister. Wir beraten Sie ausführlich.
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