Arbeitswelt & Trends

Datenschutz-Änderungen 2019

DSGVO-Anpassung & neue Regel für Datenschutzbeauftragte

von 03.07.2019
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Die geplanten Datenschutz-Änderungen betreffen zahlreiche Unternehmen. © mohamed_hassan / Pixabay

Zahlreiche Datenschutz-Änderungen will die Bundesregierung noch vor der Sommerpause beschließen. Während viele Unternehmer auf weniger Bürokratie hoffen, warnen Experten aber schon vor den Konsequenzen. 
Welche Datenschutz-Änderungen im Detail geplant sind und was genau sich für welche Unternehmen künftig ändern soll, verraten wir jetzt.

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Die geplanten Datenschutz-Änderungen betreffen zahlreiche Unternehmen.
© mohamed_hassan / Pixabay

Datenschutz-Änderungen noch in diesem Jahr

Zunächst einmal eine Klarstellung: Die DSGVO ist nicht das Bundesdatenschutzgesetz (mehr dazu im Artikel „Der Unterschied zwischen BDSG und der DSGVO“). Und genau diese Tatsache ist Dreh- und Angelpunkt der geplanten Datenschutz-Änderungen, die in den kommenden Wochen von der Koalition diskutiert und beschlossen werden sollen. Das Ganze nennt sich offiziell übrigens „Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz“ und ist ein gemeinsames Baby von Union und SPD. Im Kern geht es darum, „unser“ Bundesdatenschutzgesetz an die DSGVO anzupassen. Wer also geglaubt hat, der Datenschutz-Wahnsinn würde sich zum Positiven entwickeln, irrt.
Vielmehr werden auch in den kommenden Monaten und Jahren weitere Hürden auf Unternehmen oder auch Privatpersonen, die Websites betreiben, zukommen. Am interessantesten für Unternehmer ist wohl die geplante Änderung rund um das Thema Datenschutzbeauftragter. Aber Freud und Leid können auch hier nah beieinander liegen.

Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Mitarbeitern Pflicht

Mit Inkrafttreten der DSGVO Ende Mai 2018 klingelten die Kassen derer, die sich Datenschutzbeauftragter nennen durften. Jedes Unternehmen ab einer Größe von zehn Mitarbeitern war schließlich ab sofort dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen bzw. einzustellen. Und genau diese Vorgabe (Paragraph 38) will die Politik jetzt anpacken. Künftig soll die Schwelle von zehn auf 20 Mitarbeiter erhöht werden. Und auch die zählen übrigens nur, wenn sie sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Wer also beispielsweise insgesamt 19 Bürokräfte und einen Hausmeister beschäftigt, wäre fein raus. Insgesamt wären von der geplanten Änderung laut dem CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann übrigens 80 Prozent aller deutschen Unternehmen betroffen.
Auf den ersten Blick bedeutet die geplante Datenschutz-Änderung wohl vor allem eines: Kleine Betriebe werden sowohl finanziell als auch organisatorisch entlastet. Und: Die neue Regelung soll schon Ende der Woche gelten. Aber wie so häufig steckt der Teufel hier im Detail.

Der Datenschutzbeauftragte geht, die Haftung bleibt

Der Punkt ist: Nur weil kleine(re) Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten mehr stellen müssen, ändern sich für sie noch lange nicht die anderen Spielregeln. Im Gegenteil: Die Haftung bei Datenschutzverstößen existiert genauso weiter, wie für alle anderen. Und genau das könnte schon mittelfristig zu einem großen Problem werden. Was passiert, wenn es eben keinen Experten mehr gibt, der die Einhaltung der Regeln überwacht? Folgendes Szenario ist denkbar:

  • Unternehmer und Angestellte sind überfordert oder unwissend.
  • Die Anzahl der DSGVO-Verstöße steigt rapide an.
  • Wettbewerber zeigen sich gegenseitig wegen der Verstöße an.
  • Die Anzahl und Höhe der Bußgelder steigt.
  • Kleinere Unternehmen geraten dadurch schnell in eine finanzielle Schieflage.

Viele Experten meinen deshalb, die geplante Änderung helfe niemandem. Dieser Meinung ist übrigens auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Auf eine Presseanfrage hin ließ er verlauten: „Sollte der Gesetzgeber tatsächlich den Schwellwert für die Pflicht zur Benennung von Datenschutzbeauftragten erhöhen, hielte ich dies für eine falsche Maßnahme, die die Wahrung des hohen Datenschutzniveaus in Deutschland ernsthaft gefährden könnte. Spätestens, wenn man aufgrund des fachlichen Kompetenzverlusts mittelfristig teures externes Wissen einkaufen muss oder sich wegen Datenschutzverstößen der Bußgeldforderung der Aufsichtsbehörde gegenüber sieht, wird man feststellen, dass hier am falschen Ende gespart wurde.“

Weitere Datenschutz-Änderungen geplant

Unabhängig vom Drama um den Datenschutzbeauftragten sind mehr als 150 weitere Änderungen geplant. Teilweise geht es nur um kleine Umformulierungen wie beispielsweise des Wortes „Verarbeitung“ anstelle von „Verwendung“. Andere Anpassungen dürften hingegen eine größere Bedeutung haben. Über die Details ist bislang nur wenig bekannt. Fakt ist: Der Datenschutz bleibt im Fokus – ob man nun will oder nicht. Welche Änderungen davon wirklich gut und sinnvoll sind? Eine ebenso gute wie schwierige Frage. Wir bleiben dran und berichten. Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO bieten auch die Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK an. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.


Alle Tipps und Informationen zur DSGVO finden Sie natürlich ebenfalls hier bei uns im Blog.


Geschrieben von

Lena Klaus arbeitet seit 2018 als freie Autorin und SEO-Expertin für das IT-SERVICE.NETWORK. Besonders die Themen rund um den digitalen Wandel und New Work haben es ihr angetan. Darüber hinaus ist die erfahrene Texterin immer wieder fasziniert davon, welche neue Methoden und Tricks Hackern und Cyberkriminellen einfallen. Seit 2013 kennt Lena Klaus die IT-Branche und… Weiterlesen

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