Digitalisierung

GWB-Digitalisierungsgesetz

Neue Regeln für fairen Wettbewerb im digitalen Zeitalter

von 27.01.2021
Zu sehen sind Scrabble-Buchstaben und das Wort „GESETZ". Es bezieht sich auf das GWB-Digitalisierungsgesetz. Bild: Pixabay/Wokandapix;Montage: IT-SERVICE.NETWORK
Der Bundestag hat das GWB-Digitalisierungsgesetz jetzt beschlossen. Bild: Pixabay/Wokandapix;Montage: IT-SERVICE.NETWORK

Eine klare Ansage an Facebook, Amazon, Google & Co.: Der Bundestag hat eine Neuerung zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Das GWB-Digitalisierungsgesetz soll im digitalen Zeitalter für einen fairen Wettbewerb sorgen.
Wir erklären, was es mit Gesetz auf sich hat und worauf Unternehmen jetzt hoffen können.

Zu sehen sind Scrabble-Buchstaben und das Wort „GESETZ". Es bezieht sich auf das GWB-Digitalisierungsgesetz. Bild: Pixabay/Wokandapix;Montage: IT-SERVICE.NETWORK

Der Bundestag hat das GWB-Digitalisierungsgesetz jetzt beschlossen. Bild: Pixabay/Wokandapix; Montage: IT-SERVICE.NETWORK

Was ist das GWB?

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gibt es bereits seit 1958. Seitdem bildet es die Grundlage für das deutsche Kartell- und Wettbewerbsrecht. Es geht dabei um den Schutz des freien Wettbewerbs, der sich als eines der Kernelemente der Wirtschafts- und Ordnungspolitik in Deutschland bewährt hat. Seit Inkrafttreten ist das Gesetz immer wieder überarbeitet und an die veränderten Umstände der jeweiligen Zeit angepasst worden.
Die zunehmende Digitalisierung hat nun erneut für eine solche Anpassung gesorgt, nämlich das umfangreiche GWB-Digitalisierungsgesetz. Ziel dieser Gesetzesnovelle ist es, „missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenzuwirken“. So heißt es im Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der im Oktober 2020 erstellt wurde. Der Bundestag hat dem GWB-Digitalisierungsgesetz nun im Januar 2021 seinen Segen gegeben.
Aber was beinhaltet das GWB-Digitalisierungsgesetz genau? Und welche Bedeutung hat es speziell für kleine und mittelständische Unternehmen? Wir haben uns dieser Fragen angenommen und wollen sie im Folgenden für Sie beantworten.

GWB-Digitalisierungsgesetz ist Kampfansage

Am besten lässt sich das GWB-Digitalisierungsgesetz wie folgt auf den Punkt bringen: Es ist eine Kampfansage an tonangebenden Plattformen wie Amazon, Facebook, Google, Apple und Co. Warum? Weil ihnen mit der Gesetzesneuerung beispielsweise untersagt werden kann, auf der jeweils eigenen Plattform die eigenen Angebote besser darzustellen als die der (kleineren) Wettbewerber.
Hierzu ein ganz einfaches Beispiel. Suchen Sie einmal direkt bei Amazon nach einem „eBook-Reader“. Auf den ersten drei Plätzen der Suchergebnisse werden direkt verschiedene Kindle-Versionen angegeben – sprich: Produkte von Amazon. Eines davon wird sogar mit „Amazon’s Choice“ hervorgehoben. Erst danach folgen Konkurrenzprodukte. Während die Kindle-Versionen allesamt 4,5 Sterne aufweisen, sind es bei der Konkurrenz oft „nur“ 4 Sterne.
Mit der Positionierung der eigenen Produkte ganz vorn stärkt Amazon ganz klar die eigene Marktmacht. Und was wirklich hinter den Produktbewertungen steckt, ist für Außenstehende sowieso oft fragwürdig. Schauen Sie sich nur einmal an, wie viele Suchergebnisse in den bekannten Suchmaschinen zum Thema „Amazon-Bewertung kaufen“ erscheinen.

GWB-Digitalisierungsgesetz im Überblick

Zugegeben: Der Gesetzesentwurf zum GWB-Digitalisierungsgesetz ist mit seinen 51 Seiten in schönstem Gesetzessprech definitiv keine leichte Lektüre. Wir haben daher die wichtigsten Punkte daraus herausgefiltert. Im Folgenden fassen wir diese für Sie zusammen:

  • Das Bundeskartellamt kann per Verfügung feststellen, welchen Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung zugesprochen wird.
  • Mit sogenannten einstweiligen Maßnahmen kann das Bundeskartellamt künftig einfacher reagieren, um den Wettbewerb frühzeitig zu schützen. Zudem erhalten die Kartellbehörden zusätzliche Ermittlungsbefugnisse.
  • Das Bundeskartellamt hat in Zukunft mehr Befugnisse, wenn der Wettbewerb beispielsweise dadurch erschwert ist, dass Plattformen eine Interoperabilität mit Konkurrenzprodukten – sprich: ein Zusammenspiel – verhindern.
  • Unternehmen erhalten mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen. Dies spielt zum Beispiel bei der gemeinsamen Datennutzung oder dem Aufbau eigener Plattformen eine Rolle.
  • Künftig liegt die Beweislast bei der missbräuchlichen Nutzung von Daten beim beschuldigten Unternehmen. Besonders in der Digitalwirtschaft werden Daten gezielt dazu genutzt, den Wettbewerb auszustechen. Einerseits gilt das zum Beispiel bei der Analyse von Nutzerverhalten, andererseits aber auch bei der Auswertung von Big Data.
  • Generell wird nicht verboten, dass sich Unternehmen durch Netzwerkeffekte zum Monopolisten entwickeln, wohl aber, wenn sie dabei ihre Wettbewerber gezielt behindern.

Der Beschluss geht noch sehr viel weiter ins Detail. Fest steht auf jeden Fall, dass er ziemlich viel Bewegung in das Wettbewerbsrecht bringen wird. Die Resonanz darauf ist aber nicht nur positiv. Der Digitalverband Bitkom zum Beispiel äußert dieses Bedenken: Die Neuerungen könnten dazu führen, dass Innovationen und inneres Wachstum beschnitten würden. Letztlich wird die Zeit zeigen, welche Effekte das GWB-Digitalisierungsgesetz tatsächlich erzielt.

Zu sehen ist ein modernes Büro, in dem die Digitalisierung gelebt wird. Das ist für Unternehmen wichtig, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Jetzt hilft auch das GWB-Digitalisierungsgesetz. Bild: Unsplash / Austin Distel

Um im Wettbewerb bestehen zu können, ist die Umsetzung der Digitalisierung entscheidend. Bild: Unsplash / Austin Distel

IT-Experten unterstützen bei Digitalisierung

Dabei, das umfangreiche und komplexe neue Gesetz speziell für Ihr Unternehmen auszuwerten, können Ihnen unsere Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK eher nicht weiterhelfen. Wohl aber bei der Umsetzung der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen. Darin sind unsere IT-Partner nämlich echte Profis. Und: Ohne Digitalisierung geht inzwischen einfach nichts mehr. Sie fragen sich, was unsere Experten genau für Sie tun können?
Ganz einfach: Sie helfen Ihnen dabei, den Ist-Zustand der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen zu bewerten und darauf aufbauend eine Digitalisierungsstrategie zu entwickeln, die Ihr Unternehmen für den Wettbewerb mit der Konkurrenz rüstet. Denn: Das Jahr 2020 hat eindrücklich gezeigt, dass Unternehmen, die in Sachen Digitalisierung schon weiter sind, in der Krise deutlich mehr Widerstandsfähigkeit aufweisen – und dadurch im Vergleich zur Konkurrenz die Nase vorn haben.
Zögern Sie daher nicht, die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen schleunigst voranzutreiben. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, kontaktieren Sie gern einen unserer IT-Partner in Ihrer Nähe.


Weiterführende Links:
Gesetzesbeschluss, Deutscher Bundestag, BMWi, BMWI, Bundestag, IT-Business, IT-Business, IT-Business

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Seit Anfang 2019 ist Janina Kröger für den Blog des IT-SERVICE.NETWORK verantwortlich – anfangs in der Position der Online-Redakteurin und inzwischen als Content Marketing Managerin. Die studierte Germanistin/Anglistin und ausgebildete Redakteurin behält das Geschehen auf dem IT-Markt im Blick, verfolgt gespannt neue Trends und Technologien und beobachtet aktuelle Bedrohungen im Bereich des Cybercrime. Die relevantesten… Weiterlesen

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