Digitalisierung

E-Rezept ist Pflicht

Bessere Prozesse für Arztpraxen, Apotheken und Patienten

von 07.07.2021
Zu sehen ist eine Ärztin in einer Online-Sprechstunde. Im Anschluss kann sie ein e-Rezept ausstellen. Bild: Pexels/Karolina Grabowska
Das e-Rezept ist ein Puzzle-Stück bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Bild: Pexels/Karolina Grabowska

Seit dem 1. Januar 2024 sind Arztpraxen verpflichtet, E-Rezepte auszustellen. Das Ziel ist, dass sich die Medikamentenversorgung und alle damit verbundenen Prozesse für alle Beteiligten verbessern.

Wir erklären, was das E-Rezept ist, wie es funktioniert und welche Verbesserungen es bringen soll.

Gesundheitswesen wird digital

Digitalwüste Deutschland – das war lange Zeit das vernichtende Urteil zum Stand der Digitalisierung. Speziell im Gesundheitswesen sah es nicht anders aus. Von einem digitalisierten Gesundheitssystem, wie es in einigen Nachbarländern längst praktiziert wird, konnte man hierzulande nur träumen. Inzwischen ist aber Bewegung in die Sache gekommen und die deutsche Gesundheitswirtschaft wird massiv umgekrempelt – ein Prozess, den die Verabschiedung des E-Health-Gesetzes am 4. Dezember 2015 angestoßen hat.

Inzwischen existiert eine sichere Telematikinfrastruktur (TI). Die elektronische Patientenakte gibt es seit dem 1. Januar 2021. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat als eAU den Weg ins digitale Zeitalter geschafft. Und auch das E-Rezept ist seit einiger Zeit ein Baustein der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Aber was ist das E-Rezept? Wie funktioniert das elektronische Rezept? Welche Vorteile bietet so ein digitales Rezept? Und warum gibt es Kritik an der Einführung des E-Rezepts?

Zu sehen sind ein Laptop und ein Stethoskop; Ärzte müssen nun E-Rezepte ausstellen. Bild: Pexels/Negative Space

Seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärzte verpflichtet, E-Rezepte auszustellen. Bild: Pexels/Negative Space

Was ist das E-Rezept?

Das E-Rezept ist die digitale Version des klassischen, auf rosafarbenem Papier ausgedruckten Rezepts. An der grundsätzlichen Funktion ändert sich nichts. Wie gewohnt, erstellen Ärzte nach der Diagnose und der mit dem Patienten abgestimmten Entscheidung für eine bestimmte Medikation ein Rezept, das dem Apotheken-Personal als Auftrag dient, ein bestimmtes (rezeptpflichtiges) Medikament auszuhändigen.

Das elektronische Rezept ist sozusagen die moderne Variante der Papierversion. Es soll nicht nur die Zettelwirtschaft ablösen, sondern auch verschiedene Funktionen mitbringen, mit denen sich der Prozess von der Verschreibung des Medikaments über seine Ausgabe an die Patienten bis hin zur Abrechnung mit der Krankenkasse vereinfachen lassen und mit denen die Patienten gleichzeitig noch stärker ins Zentrum rücken sollen.

Das bedeutet also, dass das E-Rezept mit einem zusätzlichen Nutzen ausgestattet wird und das klassische Rezept dadurch deutlich aufwertet. Entwickelt wurde es von der gematik GmbH, die mehrheitlich dem Bund gehört und für den Aufbau eines sicheren Gesundheitsdatennetzes verantwortlich ist.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Das E-Rezept soll den Ablauf von der Diagnose bis zur Abrechnung mit der Krankenkasse vereinfachen. Im folgenden stellen wir diesen Ablauf einmal dar und zeigen anhand dessen, wie das E-Rezept funktioniert:

  • Im Rahmen einer (digitalen) Sprechstunde lässt sich der Arzt oder die Ärztin die Symptome schildern, führt gegebenenfalls eine Untersuchung durch und stellt eine Diagnose. Die Möglichkeiten der Medikation werden mit dem Patienten oder der Patientin abgestimmt und beschlossen.
  • Der Arzt oder die Ärztin erstellt das E-Rezept wie zuvor das klassische Rezept im Praxisveraltungssystem. Das elektronische Rezept wird dabei automatisch auf Vollständigkeit überprüft. Anschließend erfolgt die Signatur des Rezepts ebenfalls digital am Computer.
  • Mit der digitalen Unterschrift werden die Informationen des Rezepts in verschlüsselter Form direkt in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Der Patient oder die Patientin kann das e-Rezept dann über den zugehörigen Rezeptcode (QR-Code) mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per E-Rezept-App oder mittels Papierausdruck einlösen.
  • Der Patient oder die Patientin kann in der App die gewünschte Apotheke und die Art der Ausgabe auswählen. Das Medikament lässt sich entweder in der Wunschapotheke reservieren und mit dem Rezeptcode (QR-Code) vor Ort abholen, per Botendienst bringen oder über einen Versanddienstleister zustellen.
  • Die Rezeptdaten werden dazu von der (Online-)Apotheke aus der Telematikinfrastruktur abgerufen. Über das verknüpfte Warenwirtschaftssystem lässt sich prüfen, ob das verordnete Medikament vorrätig oder noch zu bestellen ist.
  • Die Apotheke bestätigt die Abgabe des Medikamentes im Warenwirtschaftssystem ebenfalls mit einer digitalen Signatur und sendet die Abrechnungsdaten elektronisch an das Abrechnungszentrum der Krankenkasse und erhält darauffolgend die Erstattung.

Dieser Ablauf soll eine klare Verbesserung darstellen und auf allen Seiten – also Arztpraxen, Apotheken und Patienten – Zeit, Wege und Kosten einsparen. Es gibt aber noch einige weitere Vorteile. Aber welche sind das genau?

Zu sehen ist ein Screenshot aus dem Google Playstore von der App für E-Rezepte. Bild: Screenshot Google Playstore

So wird die App für E-Rezepte im Google Playstore dargestellt. Bild: Screenshot Google Playstore

Das E-Rezept – für alle Parteien von Vorteil

Die Vorteile, die das digitale Rezept in Aussicht stellt, sind nicht nur vielversprechend, sondern auch zahlreich. Und zwar für alle beteiligten Parteien. Tatsächlich ergeben sich durch die Einführung des digitalen Rezepts so viele Vorteile, dass für eine bessere Übersicht eine Unterteilung Sinn macht.

Im Folgenden werden wir daher gezielt den Blick zunächst auf die Vorteile für Arztpraxen und Apotheken und anschließend auf den konkreten Nutzen für die Patientenschaft richten. Denn: Letztlich geht es bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens vor allem darum, dass Versicherte einen neuen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten – definiert ist das im Digitale-Versorgung-Gesetz.

Vorteile für Arztpraxen & Apotheken

Los geht es also mit den Vorteilen, die sich für Arztpraxen und Apotheken ergeben. Hier die Übersicht dazu:

  • Das E-Rezept soll zu einer Effizienzsteigerung führen – angefangen bei der Verschreibung in den Arztpraxen über die Abgabe an den Patienten oder die Patientin bis hin zur Abrechnung mit der Krankenkasse.
  • Vereinfachte Praxisabläufe beruhen darauf, dass der Arzt oder die Ärztin das E-Rezept mit wenigen Klicks im Praxisverwaltungssystem direkt erstellt, signiert und in die Telematikinfrastruktur übermittelt. Das Rezept muss nicht mehr ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden, wodurch unnötige Wege innerhalb der Praxis wegfallen.
  • Unleserliche und fehlerhafte Papierrezepte werden durch die automatisierten Abläufe zu einem Relikt der Vergangenheit. Der Kontrollaufwand in den Apotheken minimiert sich erheblich.
  • Sowohl in den Praxen als auch den Apotheken soll durch den verringerten Aufwand bei der Erstellung der E-Rezepte mehr Zeit für Untersuchung und Beratung zur Verfügung stehen. In Apotheken bleibt mehr Zeit für die pharmazeutische Arbeit.
  • Zudem entsteht langfristig eine lückenlose Dokumentation, indem wichtige Informationen zur Medikation aus allen medizinischen Bereichen zentral zusammenlaufen. Neben- und Wechselwirkungen lassen sich dadurch besser prüfen, was zu einer höheren Arzneimittelsicherheit führt.
  • Mit der Verbindung zur elektronischen Patientenakte entsteht ein ganzheitliches Bild eines Patienten oder einer Patientin, wodurch eine bestmögliche medizinische Versorgung umgesetzt werden kann.
  • Neue Versorgungsformen wie die Telemedizin erlangen eine neue Bedeutung, denn das E-Rezept lässt sich im Anschluss an Videosprechstunden direkt kontaktlos übermitteln.

In zweiter Instanz ergeben sich die genannten Vorteile natürlich nicht nur für die Arztpraxen und Apotheken, sondern schlagen auch auf den Patienten oder die Patientin durch. Und Letztere profitieren sogar noch von zusätzlichen Vorteilen.

Vorteile für die Patienten & Patientinnen

Kommen wir zu den Vorteilen, von denen in erster Linie die Patienten und Patientinnen profitieren. Auch diese sind zahlreich und vielversprechend, wie die folgende Auflistung zeigt:

  • Durch die Zuweisung des elektronischen Rezepts an eine (Online-)Apotheke in der App sind Verfügbarkeiten direkt ersichtlich. Der Weg zu mehreren Apotheken beziehungsweise doppelte Wege zum Bestellen und Abholen entfallen.
  • Regelmäßig verordnete Rezepte lassen sich direkt per App anfragen und ausstellen, sodass sich auch hierbei sowohl Wege als auch Zeit einsparen lassen – wiederum bei allen Beteiligten.
  • Besonders Videosprechstunden werden zunehmend zu einer Option, wenn sich auch das (E-)Rezept digital ausstellen lässt. Es wird nicht nur der Weg zur Abholung des Rezepts in der Praxis eingespart; es stellt sich auch die Option, entfernt ansässige Spezialisten zu konsultieren.
  • Der Medikationsplan, die Patientenakte, die neuen Möglichkeiten ortsunabhängiger Behandlung – all das zahlt auf einen positiven Gesundheitszustand der Patienten und Patientinnen ein. Sie profitieren letztendlich von der bestmöglichen medizinischen Behandlung.
  • Denkbar ist, den Funktionsumfang der E-Rezept-App langfristig auszubauen. Es ließe sich zum Beispiel eine Medikationserinnerung integrieren. Dadurch hätten die Nutzenden zusätzliche Sicherheit, dass sich die medikamentöse Behandlung positiv auswirkt.

Sie sehen: Das elektronische Rezept hat definitiv das Potenzial, die Medikamentenversorgung zu revolutionieren – wenn es denn so sicher und reibungslos funktioniert, wie es alle Beteiligten hoffen.

Wann kommt das E-Rezept?

Bereits seit dem 1. September 2022 sind Apotheken flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den zuständigen Krankenkassen abzurechnen. Seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärzte dazu verpflichtet, E-Rezepte auszustellen. Dadurch soll das E-Rezept nun auch besser angenommen werden. Denn: Laut SPIEGEL war im Dezember 2023 nur jedes zehnte Rezept ein E-Rezept.

Die bundesweite Einführung des E-Rezepts hinkt dem ursprünglichen Plan dabei deutlich hinterher. Nachdem das elektronische Rezept für apothekenpflichtige Arzneimittel bereits im Juli 2021 bereits in einer Testphase in der Fokusregion Berlin-Brandenburg gestartet ist, sollte das E-Rezept eigentlich schon am 1. Januar 2022 verpflichtend für alle Praxen und Apotheken werden. Das ist nun erst mit zwei Jahren Verspätung der Fall.

Zu sehen ist ein grafisch aufbereiteter Stufenplan zur Einführung des E-Rezepts. Bild: gematik

So sah der Stufenplan zur Einführung des E-Rezepts ursprünglich aus. Bild: gematik

Elektronisches Rezept: Einführung in der Kritik

Die Einführung des E-Rezepts hat bereits einige Kritik geerntet. So haben Experten schon früh den zeitlichen Rahmen als zu eng gestrickt bewertet. Letztendlich hat sich diese Einschätzung bestätigt, wie die verspätete Umsetzung der Einführung des elektronischen Rezepts zeigt.

Neben der zeitlichen Verzögerung sorgen technische Probleme für Kritik. Anfang Januar 2024 musste die Gematik als Betreiber der E-Rezept-App eine technische Störung einräumen. Laut Focus konnten Versicherte der BKK, IKK und DAK vorübergehend nicht auf ihr Rezept in der App zugreifen. Apotheker berichteten außerdem davon, dass Rezepte nicht vom Server heruntergeladen werden konnten und es generell zu einer Überlastung der involvierten Server gekommen sei. Teilweise sei es auch nicht möglich gewesen, Rezepte auszudrucken.

Zusätzlich können Ärzte viele Medikamente oder medizinische Hilfsmittel noch gar nicht per E-Rezept verschreiben. Versicherte sollen erst ab dem 1. Juli 2025 die Möglichkeit haben, Betäubungsmittel mit dem E-Rezept einzulösen. Für Heilmittel soll dies ab dem 1. Januar 2027 und für Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027 möglich sein.

IT-Experten rüsten Arztpraxen aus

Fakt ist: Die Einführung des E-Rezept ist zweifellos ein Mammutprojekt. Zunächst musste eine sichere Telematikinfrastruktur geschaffen werden, da im Medizinsektor Unmengen an sensiblen Daten involviert sind. Ärzte, Arztinnen, Apotheker und Apothekerinnen mussten ihren elektronischen Heilberufsausweis bei der zuständigen Ärztekammer beziehungsweise Apothekerkammer beantragen. Sowohl Arztpraxen als auch Apotheken mussten über einen Konnektor an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Praxisverwaltungssysteme und Warenwirtschaftssysteme mussten an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Und auch jetzt, da das E-Rezept endgültig eingeführt ist, sind zahlreiche Aufgaben zu erledigen. Schließlich müssen sämtliche Systeme zukünftig stets aktuell gehalten werden. Dazu gilt es, regelmäßig die Verfügbarkeit von Updates zu prüfen und diese durchzuführen, um allem voran Sicherheitsstandards einzuhalten.

Zumindest wenn es um die Durchführung von Updates und die benötigte technische Ausstattung geht, steht glücklicherweise Hilfe bereit. Denn: Einige Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK haben sich mit ihren IT-Dienstleistungen speziell auf den Gesundheitssektor spezialisiert. Stellen Sie einfach eine Anfrage und lassen Sie sich an einen Spezialisten in Ihrer Nähe vermitteln!


Weiterführende Links:
Bundesgesundheitsministerium, gematik, gematik, ChannelPartner, BSI, gematik, gematik, gematik, apotheke adhoc, SPIEGEL, Focus

Geschrieben von

Seit Anfang 2019 ist Janina Kröger für den Blog des IT-SERVICE.NETWORK verantwortlich – anfangs in der Position der Online-Redakteurin und inzwischen als Content Marketing Managerin. Die studierte Germanistin/Anglistin und ausgebildete Redakteurin behält das Geschehen auf dem IT-Markt im Blick, verfolgt gespannt neue Trends und Technologien und beobachtet aktuelle Bedrohungen im Bereich des Cybercrime. Die relevantesten… Weiterlesen

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5 Kommentare

Anton Schneider, 28. April 2022 um 22:04

Ich finde es super, dass das Gesundheitswesen sich der Digitalisierung anpasst. Ich finde es so auch viel praktischer. Und der Botendienst ist ja schon mit dem E-Rezept versorgt.

Antworten

Melanie Samsel, 12. Juni 2022 um 13:33

Vielen Dank für den Artikel! Ich werde bald operiert und kann danach eine Weile nicht laufen. Daher ist es gut zu wissen, dass ich Medikamente bestellen und per Botendienst liefern lassen kann. Das wird mir sicherlich einiges an Sorgen nehmen!

Antworten

Nina Hayder, 12. Juni 2023 um 10:28

Ich finde es gut, wenn man sogar schon E-Rezepte bekommt. So ist die Ansteckungsgefahr in den Praxen geringer. Dass man sogar in der App die gewünschte Apotheke eingeben kann, ist toll.

Antworten

Thomas Reiniger, 12. Januar 2024 um 20:33

Als ich vor einigen Jahren eine chronische Erkrankung entwickelte, war es eine Herausforderung, regelmäßig zur Apotheke zu gehen, um meine Medikamente abzuholen. Dann wurde das elektronische Rezept eingeführt, und ich konnte meine Medikamente bequem von zu Hause aus bestellen. Diese Veränderung hat meine Behandlung erheblich erleichtert und mir geholfen, meine Gesundheit besser zu verwalten.

Antworten

Mia, 8. Februar 2024 um 22:40

Toll, dass die Arztpraxen jetzt mit den Apotheken vernetzt sind. Ich hoffe, dass das elektronisches Rezept einen guten Start hatte. Hoffentlich wird es auch zukünftig genutzt.

Antworten

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