Digitalisierung

E-Rezept wird eingeführt

Bessere Prozesse für Arztpraxen, Apotheken und Patienten

von 07.07.2021
Zu sehen ist eine Ärztin in einer Online-Sprechstunde. Im Anschluss kann sie ein e-Rezept ausstellen. Bild: Pexels/Karolina Grabowska

Ab dem 1. Januar 2022 ist das E-Rezept bundesweit verpflichtend werden. Das Ziel ist letztendlich, dass sich die Medikamentenversorgung und alle damit verbundenen Prozesse für alle Beteiligten verbessern. Für die Ärzteschaft und Apotheken heißt das aber zuerst einmal: mehr Aufwand.

Wir erklären, was das E-Rezept ist, wie es funktioniert und welche Verbesserungen es bringen soll.

Zu sehen ist eine Ärztin in einer Online-Sprechstunde. Im Anschluss kann sie ein e-Rezept ausstellen. Bild: Pexels/Karolina Grabowska

Das E-Rezept ist ein Baustein bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Bild: Pexels/Karolina Grabowska

Gesundheitswesen wird digital

Digitalwüste Deutschland – das war lange Zeit das vernichtende Urteil zum Stand der Digitalisierung. Speziell im Gesundheitswesen sah es nicht anders aus. Von einem digitalisierten Gesundheitssystem, wie es in einigen Nachbarländern längst praktiziert wird, konnte man hierzulande nur träumen. Inzwischen ist aber Bewegung in die Sache gekommen und die deutsche Gesundheitswirtschaft wird massiv umgekrempelt – ein Prozess, den die Verabschiedung des E-Health-Gesetzes am 4. Dezember 2015 angestoßen hat.

Inzwischen existiert eine sichere Telematikinfrastruktur (TI). Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind schon fast alle Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten daran angeschlossen. Die elektronische Patientenakte gibt es seit dem 1. Januar 2021. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung findet als eAU den Weg ins digitale Zeitalter. Und auch das E-Rezept ist ein Baustein der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Aber was ist das E-Rezept? Wie funktioniert das elektronische Rezept? Welche Vorteile bietet so ein digitales Rezept? Und warum gibt es Kritik an der Einführung des E-Rezepts?

Was ist das E-Rezept?

Das E-Rezept ist die digitale Version des klassischen, auf rosafarbenem Papier ausgedruckten Rezepts. An der grundsätzlichen Funktion ändert sich nichts. Wie gewohnt, erstellen Ärzte nach der Diagnose und der mit dem Patienten abgestimmten Entscheidung für eine bestimmte Medikation ein Rezept, das dem Apotheken-Personal als Auftrag dient, ein bestimmtes (rezeptpflichtiges) Medikament auszuhändigen.

Das elektronische Rezept ist die moderne Variante dessen. Es soll nicht nur die Zettelwirtschaft ablösen, sondern auch verschiedene Funktionen mitbringen, mit denen sich der Prozess von der Verschreibung des Medikaments über seine Ausgabe an die Patienten bis hin zur Abrechnung mit der Krankenkasse vereinfachen lassen und mit denen die Patienten gleichzeitig noch stärker ins Zentrum rücken sollen.

Das bedeutet also, dass das E-Rezept mit einem zusätzlichen Nutzen ausgestattet wird und das klassische Rezept dadurch deutlich aufwertet. Entwickelt wurde es von der gematik GmbH, die mehrheitlich dem Bund gehört und für den Aufbau eines sicheren Gesundheitsdatennetzes verantwortlich ist.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Das E-Rezept soll den Ablauf von der Diagnose bis zur Abrechnung mit der Krankenkasse vereinfachen. Im folgenden stellen wir diesen Ablauf einmal dar und zeigen anhand dessen, wie das E-Rezept funktioniert:

  • Im Rahmen einer (digitalen) Sprechstunde lässt sich der Arzt oder die Ärztin die Symptome schildern, führt gegebenenfalls eine Untersuchung durch und stellt eine Diagnose. Die Möglichkeiten der Medikation werden mit dem Patienten oder der Patientin abgestimmt und beschlossen.
  • Der Arzt oder die Ärztin erstellt das E-Rezept wie zuvor das klassische Rezept im Praxisveraltungssystem. Das elektronische Rezept wird dabei automatisch auf Vollständigkeit überprüft. Anschließend erfolgt die Signatur des Rezepts ebenfalls digital am Computer.
  • Mit der digitalen Unterschrift werden die Informationen des Rezepts in verschlüsselter Form direkt in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Der Patient oder die Patientin erhält den zugehörigen Rezeptcode (QR-Code) entweder als Papierausdruck oder lässt sich diesen an die E-Rezept-App übermitteln.
  • Der Patient oder die Patientin kann in der App die gewünschte Apotheke und die Art der Ausgabe auswählen. Das Medikament lässt sich entweder in der Wunschapotheke reservieren und mit dem Rezeptcode (QR-Code) vor Ort abholen, per Botendienst bringen oder über einen Versanddienstleister zustellen.
  • Die Rezeptdaten werden dazu von der (Online-)Apotheke aus der Telematikinfrastruktur abgerufen. Über das verknüpfte Warenwirtschaftssystem lässt sich prüfen, ob das verordnete Medikament vorrätig oder noch zu bestellen ist.
  • Die Apotheke bestätigt die Abgabe des Medikamentes im Warenwirtschaftssystem ebenfalls mit einer digitalen Signatur und sendet die Abrechnungsdaten elektronisch an das Abrechnungszentrum der Krankenkasse und erhält darauffolgend die Erstattung.

Dieser Ablauf soll eine klare Verbesserung darstellen und auf allen Seiten – also Arztpraxen, Apotheken und Patienten – Zeit, Wege und Kosten einsparen. Es gibt aber noch einige weitere Vorteile. Aber welche sind das genau?

Das E-Rezept – für alle Parteien von Vorteil

Das E-Rezept ist mehr als das klassische Rezept – so lautet zumindest der Anspruch an das neue digitale Rezept. Tatsächlich sind die Vorteile nicht nur sehr vielversprechend, sondern auch zahlreich. Und zwar für alle beteiligten Parteien. Tatsächlich ergeben sich durch die Einführung des digitalen Rezepts so viele Vorteile, dass für eine bessere Übersicht eine Unterteilung Sinn macht.

Im Folgenden werden wir daher gezielt den Blick zunächst auf die Vorteile für Arztpraxen und Apotheken und anschließend auf den konkreten Nutzen für die Patientenschaft richten. Denn: Letztlich geht es bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens vor allem darum, dass Versicherte einen neuen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten – definiert ist das im Digitale-Versorgung-Gesetz.

Vorteile für Arztpraxen & Apotheken

Los geht es also mit den Vorteilen, die sich für Arztpraxen und Apotheken ergeben. Hier die Übersicht dazu:

  • Das E-Rezept soll zu einer Effizienzsteigerung führen – angefangen bei der Verschreibung in den Arztpraxen über die Abgabe an den Patienten oder die Patientin bis hin zur Abrechnung mit der Krankenkasse.
  • Vereinfachte Praxisabläufe beruhen darauf, dass der Arzt oder die Ärztin das E-Rezept mit wenigen Klicks im Praxisverwaltungssystem direkt erstellt, signiert und in die Telematikinfrastruktur übermittelt. Das Rezept muss nicht mehr ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden, wodurch unnötige Wege innerhalb der Praxis wegfallen.
  • Unleserliche und fehlerhafte Papierrezepte werden durch die automatisierten Abläufe zu einem Relikt der Vergangenheit. Der Kontrollaufwand in den Apotheken minimiert sich erheblich.
  • Sowohl in den Praxen als auch den Apotheken soll durch den verringerten Aufwand bei der Erstellung der E-Rezepte mehr Zeit für Untersuchung und Beratung zur Verfügung stehen. In Apotheken bleibt auch mehr Zeit für die pharmazeutische Arbeit.
  • Zudem entsteht langfristig eine lückenlose Dokumentation, indem wichtige Informationen zur Medikation aus allen medizinischen Bereichen zentral zusammenlaufen. Neben- und Wechselwirkungen lassen sich dadurch besser prüfen, was zu einer höheren Arzneimittelsicherheit führt.
  • Mit der Verbindung zur elektronischen Patientenakte entsteht ein ganzheitliches Bild eines Patienten oder einer Patientin, wodurch eine bestmögliche medizinische Versorgung umgesetzt werden kann.
  • Neue Versorgungsformen wie die Telemedizin erlangen eine neue Bedeutung, denn das E-Rezept lässt sich im Anschluss an Videosprechstunden direkt kontaktlos übermitteln.

In zweiter Instanz ergeben sich die genannten Vorteile natürlich nicht nur für die Arztpraxen und Apotheken, sondern schlagen auch auf den Patienten oder die Patientin durch. Und Letztere profitieren sogar noch von zusätzlichen Vorteilen.

Vorteile für die Patienten & Patientinnen

Kommen wir zu den Vorteilen, von denen in erster Linie die Patienten und Patientinnen profitieren. Auch diese sind zahlreich und vielversprechend, wie die folgende Auflistung zeigt:

  • Durch die Zuweisung des elektronischen Rezepts an eine (Online-)Apotheke in der App sind Verfügbarkeiten direkt ersichtlich. Der Weg zu mehreren Apotheken beziehungsweise doppelte Wege zum Bestellen und Abholen entfallen.
  • Regelmäßig verordnete Rezepte lassen sich direkt per App anfragen und ausstellen, sodass auch hierbei sowohl Wege als auch Zeit eingespart werden – wiederum bei allen Beteiligten.
  • Besonders Videosprechstunden werden zunehmend zu einer Option, wenn sich auch das (E-)Rezept digital ausstellen lässt. Es wird nicht nur der Weg zur Abholung des Rezepts in der Praxis eingespart; es stellt sich auch die Option, entfernt ansässige Spezialisten zu konsultieren.
  • Der Medikationsplan, die Patientenakte, die neuen Möglichkeiten ortsunabhängiger Behandlung – all das zahlt auf einen positiven Gesundheitszustand der Patient und Patientinnen ein. Sie profitieren letztendlich von der bestmöglichen medizinischen Behandlung.
  • Denkbar ist, den Funktionsumfang der E-Rezept-App langfristig auszubauen. Es ließe sich zum Beispiel eine Medikationserinnerung integrieren. Dadurch hätten die Nutzenden zusätzliche Sicherheit, dass sich die medikamentöse Behandlung positiv auswirkt.

Sie sehen: Das elektronische Rezept hat definitiv das Potenzial, die Medikamentenversorgung zu revolutionieren – wenn es denn so sicher und reibungslos funktioniert, wie es alle Beteiligten hoffen.

Wann kommt das E-Rezept?

Am 1. Juli 2021 ist das elektronische Rezept für apothekenpflichtige Arzneimittel mit einer Testphase in der Fokusregion Berlin-Brandenburg gestartet, die E-Rezept-App ist daher auch schon in den App-Stores verfügbar. Ausgewählte Partner werden zunächst verschiedene Testszenarien simulieren, um das Zusammenspiel aller beteiligten Systeme unter realen Bedingungen zu erproben. Geplant ist, dass das E-Rezept im vierten Quartal 2021 bundesweit eingeführt und am 1. Januar 2022 verpflichtend für alle Praxen und Apotheken wird.

Eine wichtige Voraussetzung für diesen straffen Zeitplan war unter anderem, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Informationssicherheit der E-Rezept-App bestätigt – immerhin geht es hier um die Verarbeitung von sensiblen, medizinischen Daten der Nutzenden. Das ist inzwischen passiert. Aber: Bis zum Start ab 2022 müssen noch einige geforderte Auflagen erfüllt werden, beispielsweise durch eine automatische Warnung, wenn Nutzende den Zugriff auf ihr Smartphone – und damit die E-Rezept-App – nicht per Code oder Fingerabdruck schützen.

Dass sich die Testphase am Ende als erfolgreich erweist, ist natürlich ebenfalls eine wichtige Voraussetzung. Und diesbezüglich besteht durchaus Skepsis. Denn: Die Einführung des E-Rezepts wird teilweise sehr kritisch gesehen.

Zu sehen ist ein grafisch aufbereiteter Stufenplan zur Einführung des E-Rezepts. Bild: gematik

So sieht der Stufenplan zur Einführung des E-Rezepts aus. Bild: gematik

Elektronisches Rezept: Einführung in der Kritik

Bei all den Lobeshymnen muss die geäußerte Kritik ebenfalls betrachtet werden. Kritisiert wird nicht der Sinn des E-Rezepts. Vielmehr ist es die Art der Einführung, die nach Einschätzung von Experten in einer ohnehin arbeitsintensiven Zeit für Arztpraxen und Apotheken (Stichworte: Impfkampagne und Corona-Tests) mit mehr Druck und zugleich mit weniger Transparenz zum Stand der Dinge vorangetrieben wird, als es notwendig wäre.

Fakt ist: Der zeitliche Rahmen ist sehr eng gestrickt, wenn ab Juli noch erprobt wird, was im Januar bereits Standard sein soll. Dieser Test muss (eigentlich) erst erfolgreich abgeschlossen werden, bevor es weitergehen kann. Denn: Das System muss absolut sicher und fehlerfrei funktionieren. Immerhin geht es um die Verarbeitung einer unwahrscheinlichen Menge an sensiblen Daten – allein 2020 wurden 445 Millionen Rezepte eingelöst. Und: Fehler bezüglich der korrekten Medikation könnten sich als fatal erweisen.

Erst wenn alle Fragen geklärt sind, können Arztpraxen und Apotheken ihre Systeme technisch darauf umstellen – und das lässt sich nicht von heute auf morgen erledigen. Ärzteschaft und Apotheker dringen daher darauf, die Einführung des E-Rezepts zu verschieben.

IT-Experten rüsten Arztpraxen aus

Die Vorbereitung auf das E-Rezept seitens der Arztpraxen und Apotheken ist nicht unerheblich. Ärzte, Arztinnen, Apotheker und Apothekerinnen müssen ihren elektronischen Heilberufsausweis bei der zuständigen Ärztekammer beziehungsweise Apothekerkammer beantragen. Sowohl Arztpraxen als auch Apotheken müssen über einen Konnektor an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein; zudem ist dieser Konnektor zu aktualisieren, damit sich die Komfortsignatur für den Heilberufsausweis aktivieren lässt.

Das Praxisverwaltungssystem auf der einen Seite und die Warenwirtschaftssysteme auf der anderen Seite sind durch Updates mit den benötigten Funktionen für das E-Rezept auszustatten. Und in den Apotheken müssen Securpharm-Scanner zum Scannen des Rezeptcodes in ausreichender Zahl vorhanden sein. Dementsprechend ist eine recht lange Liste an Aufgaben abzuarbeiten, was zusätzlich von den Systemherstellern abhängt, denn die müssen ihre Software zuerst entsprechend aufbereiten.

Zumindest wenn es um die Durchführung von Updates und die benötigte technische Ausstattung geht, steht glücklicherweise Hilfe bereit. Denn: Einige Experten aus dem IT-SERVICE.NETWORK haben sich mit ihren IT-Dienstleistungen speziell auf den Gesundheitssektor spezialisiert. Stellen Sie einfach eine Anfrage und lassen Sie sich an einen Spezialisten in Ihrer Nähe vermitteln!


Weiterführende Links:
Bundesgesundheitsministerium, gematik, gematik, gematik, ChannelPartner, BSI, gematik, gematik, gematik, apotheke adhoc

Geschrieben von

Seit Anfang 2019 ist Janina Kröger für den Blog des IT-SERVICE.NETWORK verantwortlich. Neue IT-Trends? Wichtige Business-News? Die studierte Germanistin und ausgebildete Redakteurin behält nicht nur das Geschehen auf dem IT-Markt im Blick, sondern versteht es zudem, das IT-Wissen des IT-SERVICE.NETWORK verständlich aufzubereiten.

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2 Kommentare

Anton Schneider, 28. April 2022 um 22:04

Ich finde es super, dass das Gesundheitswesen sich der Digitalisierung anpasst. Ich finde es so auch viel praktischer. Und der Botendienst ist ja schon mit dem E-Rezept versorgt.

Antworten

Melanie Samsel, 12. Juni 2022 um 13:33

Vielen Dank für den Artikel! Ich werde bald operiert und kann danach eine Weile nicht laufen. Daher ist es gut zu wissen, dass ich Medikamente bestellen und per Botendienst liefern lassen kann. Das wird mir sicherlich einiges an Sorgen nehmen!

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