Digitalisierung

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Digitaler Krankenschein gestartet

von 11.08.2021
Zu sehen ist der Torso einer Ärztin, die ein Tablet in der Hand hält. Vielleicht stellt sie der Patientin eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Bild: Pexels/MART PRODUCTION
Der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll die Zettelwirtschaft beenden. Bild: Pexels/MART PRODUCTION

Ein Zettel für den Patienten, ein Zettel für den Arbeitgeber, ein Zettel für die Krankenversicherung – mit dieser Zettelwirtschaft ist bald Schluss. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst ab dem 1. Oktober 2021 den „gelben Schein“ ab. Zumindest teilweise.

Wir fassen alles Wichtige zur eAU und zum Stand der digitalen Krankschreibung für Sie zusammen.

Gesundheitswesen wird digital

Das Gesundheitswesen digitalisieren und die Zettelwirtschaft stoppen – das hat sich die Politik schon vor einigen Jahren auf die Fahnen geschrieben und sich seitdem schon einige große Brocken vorgenommen. Die elektronische Patientenakte wird seit Beginn des Jahres 2021 Schritt für Schritt eingeführt, wenn auch langsamer als gedacht. Und auch das E-Rezept ist zumindest teilweise schon Realität, wobei man auch hier vom ursprünglichen Zeitplan etwas abweichen musste.

Die Verzögerung ist bei beidem durchaus verständlich. Denn: Die Covid-19-Pandemie hat unter anderem mit der Einführung von digitalen Test- und Impfzertifikaten für einige zusätzliche Aufgaben gesorgt, deren Dringlichkeit sicherlich höher zu priorisieren war.

Aus demselben Grund kommt auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als nächster wichtiger Baustein der Digitalisierung des Gesundheitswesens etwas später. Aber: Sie kommt! Los geht es ab dem 1. Oktober 2021, allerdings nur mit einem ersten Schritt.

Zu sehen ist eine Ärztin, die ein Tablet in der Hand hält. Vielleicht stellt sie der Patientin eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Bild: Pexels/MART PRODUCTION

Der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll die Zettelwirtschaft beenden. Bild: Pexels/MART PRODUCTION

Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist das digitale Pendant zur bisherigen Krankschreibung auf Papier. Je nach Vereinbarung im Unternehmen müssen Beschäftigte in einem Krankheitsfall meist innerhalb von ein bis drei Tagen einen Arzt aufsuchen, um sich ihre Krankheit offiziell bescheinigen zu lassen – und natürlich auch, um mit der richtigen Behandlung so schnell wie möglich wieder gesund zu werden.

Bisher war es so, dass die Beschäftigten nach dem Arztbesuch die Krankschreibung in dreifacher Ausführung erhielten: eine Ausführung auf gelbem Papier für den Arbeitgeber, eine Ausführung für die Krankenversicherung und eine Ausführung für die eigenen Unterlagen. Der „gelbe Schein“ war daraufhin beim Arbeitgeber einzureichen, das Exemplar für die Krankenversicherung eben dieser zukommen zu lassen. Oft war das mit zusätzlichen Wegen verbunden, um die Krankschreibungen vor Ort abzugeben oder zur Post zu bringen.

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist Schluss mit Zettelwirtschaft und zusätzlichen Wegen; stattdessen wird sie von der Arztpraxis direkt digital an die Krankenversicherung übermittelt, von wo aus Arbeitgeber sie abrufen können. Und das hat Vorteile für alle Seiten.

Welche Vorteile hat die eAU?

Sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arztpraxen und Unternehmen soll die Abkehr von der Zettelwirtschaft deutliche Vorteile bringen. Hier eine schnelle Übersicht:

  • Vorteile der eAU für Arbeitnehmer:
    Anstatt nach dem Arztbesuch erst noch Arbeitsplatz und Versicherung– oder alternativ die nächste Poststelle – besuchen zu müssen, kann die erkrankte Person direkt wieder nach Hause und sich auskurieren. Bei vielen Krankheitsfällen ist jeder Weg mühsam und wenig förderlich für die Genesung. Durch die Übermittlung des elektronischen Krankenscheins müssen sich Patienten um nichts mehr kümmern.
  • Vorteile der eAU für Unternehmen:
    Vor allem wenn eine Krankschreibung auf dem Postweg geschickt wird, dauert es einige Zeit, bis sie im Unternehmen ankommt. Anders bei der elektronischen Krankschreibung, bei der der Krankenschein mit wenigen Klicks auf den Weg gebracht wird und im Unternehmen ankommt.
  • Vorteile der eAU für Arztpraxen:
    Der Aufwand in den Arztpraxen verringert sich – von der anfänglichen Einführung des Systems einmal abgesehen. Druckkosten entfallen, genauso wie ineffiziente Arbeitsabläufe, wenn erst auf den Ausdruck und anschließend auf die Unterschrift des zuständigen Arztes beziehungsweise der zuständigen Ärztin gewartet werden muss.
  • Vorteile für die Videosprechstunde:
    Wenn sowohl die Krankschreibung als auch das Rezept digital erstellbar sind, könnten sich viele Diagnosen auch per Videosprechstunde stellen lassen. Und das hat Vorteile für viele Parteien: Erkrankte müssen sich nicht zum Arzt schleppen lassen und werden vielleicht schneller wieder gesund; in den Praxen müssen weniger Patienten „abgefertigt“ werden; außerdem sinkt das Ansteckungsrisiko in den Wartezimmern.

Sie sehen: Die Vorteile des digitalen Krankenscheins sind nicht von der Hand zu weisen. Aber wie funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung technisch genau?

Eine Ärztin sitzt in einer Videosprechstunde und stellt danach möglicherweise eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Bild: Pexels/Karolina Grabowska

Künftig könnte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch per Videosprechstunde ausgestellt werden. Bild: Pexels/Karolina Grabowska

Wie funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein spezifisches Verfahren zum Datenaustausch entwickelt worden, das auf der inzwischen aufgebauten Telematikinfrastruktur basiert. Zum Einsatz kommen entweder ein systemgeprüftes Programm oder elektronisch gestützte, ebenfalls systemgeprüfte Ausfüllhilfen. Nach der Diagnose übermitteln Arztpraxen direkt aus ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) die mit Hilfe des elektronischen Arztausweises signierte Krankschreibung über den Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) digital an die Krankenkassen. Diese erstellen dann eine Meldung zum Abruf durch die Arbeitgebenden. Arbeitnehmende müssen diesen lediglich mitteilen, dass die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung zum Abruf bereit steht.

Es ist genau definiert, welche Daten in dieser Meldung enthalten sein müssen. Unter anderem gehören der Name des/der Beschäftigten, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, das Datum der ärztlichen Feststellung und die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung dazu.

Durch ein systemgeprüftes Programm können Arbeitgebende diese Meldung daraufhin abrufen. Hier ergibt sich auch ein weiterer Vorteil der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung für Unternehmen: Bei längerfristigen Erkrankungen wird direkt geprüft, ob die Lohnfortzahlung noch durch den Arbeitgeber zu leisten ist oder bereits die Krankenversicherung in der Pflicht ist.

Krankmeldung: Zeitverzögerung berücksichtigen!

Gesetzlich müssen Beschäftigte erst nach drei Tagen bei ihrem Arbeitgebenden ein Attest für die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Daher ist es durchaus möglich, dass die ärztliche Feststellung erst am vierten Tag erfolgt. Durch die digitale Übermittlung vom Arzt an die Krankenkasse kann es zudem zu einer zeitlichen Verzögerung kommen, sodass die Meldung erst am fünften Tag für das arbeitgebende Unternehmen zum Abruf bereit steht.

Dementsprechend kann es sein, dass Unternehmen, in denen eine offizielle Krankschreibung vertraglich bereits am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit festgelegt ist, ihre Verträge entsprechend anpassen müssen, denn auch hier wird es technisch höchstwahrscheinlich zu einer zeitlichen Verzögerung von einem Tag kommen. Sprich: Die Krankmeldung steht dann erst am zweiten Tag der Erkrankung zum Abruf bereit.

Wann kommt die eAU?

Nachdem die Einführung der digitalen Krankschreibung seit dem 8. November 2019 beschlossene Sache ist, steht die Umsetzung erst zwei Jahre später an. Wie bei der elektronischen Patientenakte und beim E-Rezept hinkt man damit dem ursprünglichen Zeitplan hinterher, denn eigentlich war die verpflichtende Übermittlung der eAU durch die Praxen an die Krankenkassen für den 1. Januar 2021 angesetzt. Aber: Die benötigte Technik war nicht rechtzeitig für alle Praxen und Krankenkassen verfügbar. Aufgrund der anhaltenden Belastung durch die Corona-Pandemie haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) und das Bundesministerium für Gesundheit daher für eine Verschiebung entschieden.

Die Konsequenz: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet zum 1. Oktober 2021. Allerdings nur teilweise: Zwar ist die Übermittlung des Krankenscheins an die Krankenversicherung zwar dann schon möglich; bis auch Arbeitgeber direkt durch die Arztpraxis digital informiert werden, dauert es dagegen noch bis zum 1. Juli 2022. Das bedeutet, dass der gelbe Schein mindestens bis zum 30. Juni 2022 noch erhalten bleibt und die Arbeitsnehmenden weiterhin für die Übergabe an den Arbeitgebenden verantwortlich sind.

Ein junger Mann sitzt vor seinem Arbeitsplatz, mit Taschentüchern, Medikamenten und dicker Decke. Er will sich beim Arzt eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holen. Bild: Pexels/Karolina Grabowska

Wer krank ist, kann nicht arbeiten – und hat es mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bald einfach. Bild: Pexels/Gustavo Fring

Wie sicher ist die digitale Krankschreibung?

Wie bei der gesamten Telematikinfrastruktur (TI) waren auch bei der Entwicklung der digitalen Krankschreibung hohe Sicherheitsstandards zu beachten. Um höchste Sicherheit zu gewährleisten finden in den Praxen folgende Komponenten Anwendung:

  • Praxisverwaltungssystem: Darin lässt sich die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufrufen, befüllen, elektronisch signieren und übermitteln. Über einen speziellen Konnektor ist es mit der TI verbunden.
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Ärzte und Ärztinnen erhalten diesen Ausweis bei der zuständigen Landesärztekammer. Er ist für die qualifizierte elektronische Signatur unbedingt erforderlich. Denn: Ärzte müssen diesen Ausweis in ein spezielles e-Health-Kartenterminal stecken und mit einem PIN freischalten, um elektronisch signieren zu können. Spezielle Verfahren für eine Komfortsignatur und eine Stapelsignatur sollen dafür sorgen, dass Dokumente bündelweise signiert werden können, um den Arbeitsaufwand in Grenzen zu halten.
  • KIM-Dienst: Hierbei handelt es sich um einen E-Mail-Dienst, der ausschließlich für TI-Teilnehmer zur Verfügung steht und den sicheren Versand sicherstellt.

Mit Hilfe dieser ausgeklügelte Verfahren soll die Sicherheit beim Datenaustausch so hoch wie möglich sein – immerhin geht es hier um die Verarbeitung extrem sensibler Gesundheitsdaten, die auf keinen Fall in die falschen Hände geraten sollten.

IT-Fachleute unterstützen alle Beteiligten

Für Krankenkassen, Arztpraxen und Unternehmen bedeutet die Einführung der eAU auf jeden Fall einigen Aufwand. Die verwendeten Systeme müssen mit Updates auf den neuesten Stand gebracht, spezielle Programme müssen installiert werden. Zum Glück haben sich einige IT-Dienstleistungsunternehmen speziell auf die Anforderungen von Einrichtungen im Gesundheitswesen spezialisiert und können bei sämtlichen Aufgaben rund um eine sichere IT-Infrastruktur unterstützen. Solche Fachspezialisten finden Sie auch unter den IT-Systemhäusern im IT-SERVICE.NETWORK.

Und auch Unternehmen können die Unterstützung externer IT-Fachleute in Anspruch nehmen, um ihr unternehmensweites Netzwerk so sicher wie nur möglich aufzustellen. Denn: Nicht nur Gesundheitseinrichtungen stehen beispielsweise als lukratives Ziel für die dreifache Erpressung im Visier der Hacker; auch Unternehmensdaten sind für Cyberkriminelle Gold wert. Es gilt daher, die Cyber-Resilienz bestmöglich umzusetzen.

Sie möchten dazu weitere Informationen erhalten? Dann suchen Sie in unserer Standortsuche nach IT-Systemhäusern in Ihrer Nähe und nehmen direkt über unsere Plattform Kontakt auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


Weiterführende Links:
TK, GKV, GKV, KBV, KBV, Ärztekammer BW

Geschrieben von

Seit Anfang 2019 ist Janina Kröger für den Blog des IT-SERVICE.NETWORK verantwortlich – anfangs in der Position der Online-Redakteurin und inzwischen als Content Marketing Managerin. Die studierte Germanistin/Anglistin und ausgebildete Redakteurin behält das Geschehen auf dem IT-Markt im Blick, verfolgt gespannt neue Trends und Technologien und beobachtet aktuelle Bedrohungen im Bereich des Cybercrime. Die relevantesten… Weiterlesen

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