IT-Support

Schreiben der BSA fordert Auskunft

Wie Sie als Unternehmen richtig reagieren

von 21.03.2017
Hände bedienen einen Laptop mit Adobe Photoshop; falls die Software nicht lizensiert ist, droht ein BSA-Schreiben. Bild: Pexels/cottonbro studio
Unternehmen, die nicht-lizensierte Software nutzen, zum Beispiel Adobe Photoshop, könnte ein BSA-Schreiben erhalten. Bild: Pexels/cottonbro studio

Immer wieder bekommen Unternehmen Schreiben im Namen des Softwareherstellerverbands BSA – The Software Alliance. Sie werden darin aufgefordert, Auskunft über Computer und Programme zu erteilen. Dem BSA-Schreiben ist allerdings keine anwaltliche Vollmacht beigelegt.

Wir erklären, welchen Hintergrund die Schreiben der BSA haben und wie Sie als Unternehmen richtig auf eine solche Forderung reagieren.

Schreiben der BSA zur Lizenz-Überprüfung

„Lizenz-Überprüfung Ihrer Software – letzte Erinnerung“ – Briefe mit diesem Titel landen in den Briefkästen von Unternehmen überall in Deutschland. Warum Ihr Unternehmen ein Schreiben der BSA bekommt, liegt wahrscheinlich an der Information eines Hinweisgebers, dass Sie in Ihrem Unternehmen nicht-lizenzierte Software einsetzen. Außerdem schreibt die BSA Unternehmen an, die bereits Kunden ihrer Mitglieder sind, also beispielsweise Adobe-Software nutzen.

Die Verwendung nicht-lizenzierter Software stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die rechtliche Folgen wie Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung nach sich zieht. Wer als Unternehmen auf die Registrierung seiner Software verzichtet, so droht die BSA, müsse damit rechnen, dass der Verband rechtliche Schritte prüfe. Aber hat die BSA als Absender dieser Schreiben tatsächlich einen Anspruch auf diese Art Auskünfte?

Hände bedienen einen Laptop. Wird nicht-lizensierte Software genutzt, droht ein BSA-Schreiben. Bild: Pexels/cottonbro studio

Wer Software auf seinem Unternehmensrechner verwendet, muss an die Lizenzierung denken. Sonst kommt womöglich ein Schreiben der BSA. Bild: Pexels/cottonbro studio

BSA – was ist das überhaupt?

Die BSA oder Business Software Alliance ist ein internationaler Interessenverband von Software-Anbietern. Sie wurde 1988 gegründet und geht weltweit gegen Raubkopien vor. Zu den Mitgliedern gehören die ganz Großen der Software-Branche, unter anderem Microsoft, McAfee, Hewlett Packard und Adobe.

Deren Software ist beliebt und weit verbreitet, aber eben auch nicht ganz günstig. Viele Anwender versuchen deshalb, die Lizenzen günstiger zu bekommen oder ohne Nutzungsrechte zu verwenden. Um davon zu erfahren, ist der Verband auf Hinweise angewiesen, die oftmals von ehemaligen Mitarbeitern stammen. Wer ein Unternehmen denunziert, erhält eine Prämie bis zu 10.000 Euro.

BSA-Schreiben fordert Auskünfte

Nachdem die BSA von der unrechtmäßigen Software-Nutzung erfahren hat, fordert sie Auskunft über die Anzahl der benutzen Computer und der installierten Programme. Ob die Auskunft überhaupt angefordert werden darf – ohne anwaltliche Vollmacht – darf bezweifelt werden. Außerdem sind straf- und zivilrechtliche Schritte gegen den Hinweisgeber möglich, sollte es sich um einen Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter handeln.

Bei dem Schreiben handelt es sich jedoch nicht um eine klassische Abmahnung. Der Absender verlangt weder eine Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärung, auch macht er keine Schadensersatzansprüche geltend. Er fordert lediglich Auskünfte und erreicht damit, dass sich der Adressat quasi selbst anzeigt, indem er die geforderten Auskünfte liefert.

Aber: Niemand ist gezwungen, auf das Auskunftsbegehren der BSA zu reagieren. Einen grundsätzlichen Auskunftsanspruch gibt es ohne konkreten Tatverdacht nicht.

Zwei Personen arbeiten an Laptops; im Vordergrund wird mit PowerPoint gearbeitet. Wer das Programm nicht offiziell nutzt, könnte ein BSA-Schreiben erhalten. Bild: Unsplash/Surface

Wie die BSA warnt auch Microsoft vor den Risiken, die durch die Nutzung nicht-lizenzierter Software entstehen. Bild: Unsplash/Surface

BSA bedrängt vor allem kleine Unternehmen

Laut einer Untersuchung geht die BSA vor allem gegen kleinere Firmen vor. Der Herstellerverband begründet dies damit, dass vor allem Kleinunternehmen Raubkopien verwenden. Kritiker entschuldigen dies damit, dass die Lizenz-Bestimmungen von Software oft sehr komplex sind und deshalb nur größere Unternehmen in der Lage seien, die Bestimmungen genau zu befolgen. Kleinunternehmen verfügten dagegen nicht über die organisatorischen und rechtlichen Mittel, um die Lizenz-Bestimmungen und die Einhaltung zu überwachen.

Der Verband hat dazu auch einmal eine Studie durchgeführt, die inzwischen aber online nicht mehr verfügbar ist. Daraus ging jedenfalls hervor, dass allein in Deutschland 22 Prozent der benutzten Software ohne Lizenz verwendet wird. Es versteht sich von selbst, dass das den Software-Anbietern ein Dorn im Auge ist – immerhin entgehen ihnen dadurch keine unerheblichen Summen an Lizenzgebühren.

Wie Sie als Unternehmer auf ein Schreiben der BSA reagieren

Wenn Sie ein Schreiben der BSA erhalten, fordert der Absender neben den Auskünften zur Software-Nutzung auch Lizenzkosten als Schadensersatz. Es geht also für Unternehmen um viel Geld. Gleichzeitig hat die Business Software Alliance aber Anspruch auf Auskunft, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder sehr wahrscheinlich ist. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sie haben eine Software ohne Lizenz verwendet und damit die Urheberrechte der Verbandsmitglieder der Business Software Alliance verletzt. Dann muss Ihr Rechtsanwalt Sie und Ihr Unternehmen möglichst gut und günstig aus der Sache rausboxen. Dazu gehört auch, dass Sie die Unterlassungserklärung so abgeben, dass nur der Unterlassungsanspruch der BSA erfüllt ist, Sie sich aber nicht weiter binden. Natürlich müssen Sie sicherstellen, dass in Ihrem Unternehmen künftig keine Verstöße mehr zu befürchten sind – sonst droht eine Vertragsstrafe, die sehr hoch angesetzt ist.
  2. Sie haben nur lizenzierte Software verwendet und keine Urheberrechtsverletzung begangen. In dem Fall darf die Business Software Alliance nichts von Ihnen fordern, Sie müssen keine Unterlassungserklärung abgeben und erst recht keine Zahlung leisten. Sie können das Schreiben des Verbands ignorieren.

Unser Hinweis: Sollte in Ihrem Fall die erste Möglichkeit zutreffen, geben Sie beim weiteren Prozedere nichts preis, was der Herstellerverband später gegen Sie verwenden kann!

Illegale Software? Nicht mit unseren IT-Dienstleistern

Grundsätzlich ist es aber auch so, dass die BSA mit ihrem Vorgehen Unternehmen in gewisser Weise auch etwas Gutes tut. Denn: Wer nicht-lizenzierte Software nutzt, geht damit ein ziemlich hohes Sicherheitsrisiko ein. Der Grund dafür ist, dass in diesem Fall keine Sicherheitsupdates zur Verfügung gestellt werden, wodurch neu entdeckte Schwachstellen folglich auch nicht geschlossen werden.

Die BSA schreibt dazu: „Schadsoftware aus nicht lizenzierter Software verursacht Unternehmen jährlich fast 359 Milliarden US-Dollar an Schäden.“ Zu dieser hohen Summe kommt es, weil Unternehmen in Folge von Cyberattacken Lösegeld zahlen, IT-Ausfälle haben, Geldbußen zahlen, einen Imageverlust hinnehmen und teilweise riesige Datenverluste erleiden. Das sollten Sie unbedingt vermeiden, indem Sie auf Original-Software setzen!

Haben Sie noch Fragen zu dem Schreiben der BSA oder zu der richtigen Lizenzierung? Dann zögern Sie nicht und wenden Sie sich an einen unserer kompetenten IT-Dienstleister. Übrigens: Sie können den genauen Wortlaut des BSA-Schreibens auch online nachlesen.


Weiterführende Informationen:
BSA, heise, BSA, BSA
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text die männliche Form. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

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