Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergab, dass zu Mitte 2016 circa 44 Prozent der deutschen Unternehmen noch nicht ausreichend auf die gesetzlichen Änderungen zum Thema Datenschutz vorbereitet waren. Welche Bedeutung hat die Datenschutz-Grundverordnung für kleine und mittelständische Betriebe?
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Datenschutz-Regulierungen werden strenger
Bis zum Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 mussten die daraus resultierenden Änderungen von allen Unternehmen umgesetzt werden, ansonsten drohten hohe Bußgelder. Im September 2016 hatten bereits 32 Prozent der deutschen Unternehmen zwar schon von der Reform gehört, aber noch keine Maßnahmen ergriffen. 12 Prozent war zu dieser Zeit die Reform noch gänzlich unbekannt – das ergab eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Zahlreiche Unternehmer gingen damals schon davon aus, dass die Umsetzung der neuen Regeln einen dauerhaften Mehraufwand bedeutet. Viele der Befragten greifen deswegen auf externe Hilfe zurück, um die neuen Datenschutzbestimmungen rechtskonform umzusetzen.
Erste Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung schon 2016
Grundsätzlich gilt: Wer sich schon vor der Reform um Datenschutz bemüht hat, hat es nun deutlich leichter, den neuen Ansprüchen an den Schutz personenbezogener Daten gerecht zu werden. Wer sich allerdings noch keine Gedanken zum Thema gemacht hat, sollte dies spätestens jetzt in Erwägung ziehen. Die wichtigsten Neuerungen in der Datenschutz-Grundverordnung betreffen die Dokumentations- und Informationspflichten, die im Umgang mit personenbezogenen Daten gelten. Beispielsweise erweitert die Neuerung die Meldepflicht bei Datenpannen. Die Pflicht zur Einführung eines Verfahrensverzeichnisses, in dem die Prozesse bei der Verarbeitung sensibler Daten im Unternehmen aufgelistet werden, ist eine der wichtigsten neuen Dokumentationspflichten. Außerdem verlangt die Verordnung die Bereitstellung eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern, sowie die Erweiterung des Widerspruchsrechts. Ebenso wurde der Umfang der Sanktionen für Unternehmen, die die neuen Datenschutzvorschriften nicht ausreichend erfüllen, deutlich angehoben.
Personenbezogene Daten schützen und Richtlinien erfüllen: So geht es am einfachsten
Eine Musterlösung gibt es für den Bereich Datenschutz nicht. Je nach Branche, Daten und Prozessen ist eine individuelle Palette an Maßnahmen erforderlich. Dabei gilt: je mehr personenbezogene Daten verarbeitet werden und je mehr Prozesse in einem Unternehmen stattfinden, desto höher die Ansprüche an den Datenschutz. Laut der Bitkom-Studie werden fast zwei Drittel der Unternehmen die Hilfe eines externen Dienstleisters in Anspruch nehmen, um die neuen Regelungen umzusetzen. Ein solcher Dienstleister kennt gleichzeitig die gesetzlichen Änderungen und die technischen Möglichkeiten zu ihrer Umsetzung. Das bedeutet für ein Unternehmen wesentlich weniger Aufwand. Mit einer Datenschutz-Analyse vom Profi und einem daraus abgeleiteten Maßnahmenkatalog gemäß der neuen Vorschriften fahren Sie meist besser. Sie können sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und gleichzeitig Ihre rechtlichen Pflichten erfüllen – das spart Geld, Zeit und Nerven. Gern berät Sie einer unserer IT-Dienstleister direkt in Ihrer Nähe unverbindlich zur Bedeutung des Datenschutzabkommens für Ihr Unternehmen.
Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft getreten, lesen Sie in unserem Blog weitere interessante und relevante Artikel dazu.
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